- Listenverkaufspreis
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Der Listenverkaufspreis ist der gewöhnliche Endpreis für den Endverbraucher. Natürlich muss noch i. d. R. die jeweils gültige Umsatzsteuer berücksichtigt werden, die noch zugeschlagen wird.
Der Listenverkaufspreis ist im Großhandel der in der Postenübersicht ausgewiesene Preis. Erst an der Kasse wird die jeweils gültige Umsatzsteuer errechnet und zugeschlagen. Dies entfällt dann, wenn der Endverbraucher als Kleinunternehmer eine entsprechende Befreiungsbescheinigung gemäß § 19 (3) UStG rechtzeitig vor Erstellung der Abrechnung vorweisen kann.
Er errechnet sich aus Zielverkaufspreis zuzüglich (im Hundert) dem Kundenrabatt.
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