- Zielverkaufspreis
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Der Zielverkaufspreis ist jener Preis, den ein Kunde an den Verkäufer zu entrichten hat, wenn die Skontofrist verstrichen ist. Mit einem Zahlungsziel ist gemeint, dass er laut Rechnung eine Ware zu einem festgelegten Zeitpunkt so zu begleichen hat, dass sie ohne jeden Abzug rechtzeitig auf dem Konto des Empfängers/Rechnungstellers eingeht (drei Bank-Arbeitstage vorher abschicken genügt).
Berechnung des Zielverkaufspreises
Der Skontowert wird von Hundert abgezogen und der Wert den Materialkosten gleichgesetzt. Schließt man auf 100 Prozent, schlägt man die Differenz zwischen skontierten und nicht skontierten Materialkosten dem Barverkaufspreis zu.
Achtung: Da nur Materialkosten skontofähig sind, ist die Bemessungsgrundlage des Skontos meistens nicht der gesamte Rechnungsbetrag. Dies sollte in der Rechnung auch ausgewiesen werden.
Fertigungskosten sind Lohnarbeit und somit nicht skontierfähig.
Leasing und andere Mietformen unterliegen einem Skontierverbot.Siehe auch
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