- Gemeinkostenzuschlagssatz
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Die Zuschlagskalkulation ist ein betriebswirtschaftliches Instrument zur Angebotspreisermittlung.
Im Handwerk und in der Industrie werden mehrere unterschiedliche Produkte hergestellt. Eine einfache Aufteilung der Gesamtkosten auf die Kostenträger (Gesamtkosten / Kostenträger) würde zu einem ungenauen Ergebnis führen. Daher unterteilt man die Gesamtkosten in Einzel- und Gemeinkosten. Dies ist aber Bestandteil der Kostenartenrechnung (KAR). Die Gemeinkostensumme und die Berechnung der Gemeinkostenzuschlagssätze wird in einem Betriebsabrechnungsbogen ermittelt.
Die Zuschlagskalkulation unterteilt sich in die einstufige und die mehrstufige Zuschlagskalkulation. Ferner wird in der Zuschlagskalkulation in die summarische Zuschlagskalkulation, in die einstufige und differenzierende Zuschlagskalkulation, in die mehrstufige, unterschieden.
Inhaltsverzeichnis
Einstufige Zuschlagskalkulation
Alle angefallenen Gemeinkosten werden mit Hilfe eines Gemeinkostenzuschlagssatzes den entsprechenden Einzelkosten zugerechnet. Man wählt eine Einzelkostenbasis, die die Gemeinkosten am stärksten beeinflusst. Dieser Zuschlagssatz wird mengenmäßig (z.B. Material oder Lohn bzw. Fertigung).
Die einstufige Zuschlagskalkulation kann aber auch wertmäßig (z.B. Abschreibung einer Maschine) definiert werden. Dabei ist es jedoch nötig, die Anzahl an Maschinenstunden bzw. die Höhe der Abschreibung pro Einheit des Kalkulationsobjektes zu kennen.
Die einstufige Zuschlagskalkulation wird auch als summarische bezeichnet. Die einstufige Zuschlagskalkulation wird im Wesentlichen nur von Kleinbetrieben durchgeführt und erfordert keine Kostenstellenrechnung. Sie ist nur dann vertretbar, wenn in einem Betrieb Gemeinkosten lediglich in geringem Umfang anfallen.
Einstufige Zuschlagskalkulation auf Material
Die Zuschlagskalkulation mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz auf Material zeigt das nachfolgende Schema.
+ Materialeinzelkosten MEK + Materialgemeinkosten MGK = Materialkosten bzw. Selbstkosten MK + Gewinnzuschlag (vom Hundert) G = Verkaufspreis VP Einstufige Zuschlagskalkulation auf Fertigung
Ein Beispiel für die einstufige Zuschlagskalkulation, die auf Basis der Fertigungskosten erfolgt. Diese Kalkulationsberechnung, die stark vereinfacht, wird häufig für Stundenverrechnungssätze angewendet.
+ Fertigungseinzelkosten FEK + Fertigungsgemeinkosten FGK = Fertigungskosten bzw. Selbstkosten HK + Gewinnzuschlag (vom Hundert) G = Angebotspreis AP Zuschlagskalkulation und Maschinenstunden
Ein einfaches Beispiel zeigt die Integration von Jahresarbeitszeit und Maschinenstunden in das einstufige Kalkulationsschema. In der Fertigungsabteilung eines Unternehmens werden Schlauchboote hergestellt. Der Herstellung eines Bootes lassen sich Einzelkosten in Höhe von 1000 Geldeinheiten (GE) zurechnen. Für die Fertigung eines Bootes sind 5 Maschinenstunden notwendig.
Außerdem fallen pro Jahr Fertigungsgemeinkosten in Höhe von 50000 GE an, die auf Basis der Maschinenstunden pro Jahr (1600 h) der Herstellung der Boote zugerechnet werden sollen. Als Zuschlagssatz erhält man:Um die anteiligen Gemeinkosten pro Boot zu ermitteln, multipliziert man den Zuschlagssatz mit der Anzahl der Maschinenstunden, die für die Fertigung eines Bootes notwendig sind:
- Herstellkosten = Einzelkosten + Gemeinkostenanteil = 1000GE + z * 5h = 1000GE + (50000GE / 1600h) * 5h = 1156,25GE
Mehrstufige Zuschlagskalkulation
Mehrstufige Zuschlagskakalkulationsschemata integrieren Zuschläge auf Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb und können weiter ausgebaut werden.
Zweistufige-Zuschlagskalkulation
Die zweistufige Zuschlagskalkulation berücksichtigt zwei Zuschlagssätze, die Zuschläge auf Material- und Fertigungseinzelkosten. Diese Form der Zuschlagskalkulation ist in kleineren fertigungsorientierten Betriebe üblich, wobei die Fertigungskosten häufig auch über Stundenverrechnungssätze integriert.
Schema mit Material- und Fertigungsgemeinkosten
+ Materialeinzelkosten MEK + Materialgemeinkosten MGK + Fertigungseinzelkosten FEK + Fertigungsgemeinkosten FGK = Herstellkosten bzw. Selbstkosten = HK + Gewinnzuschlag (vom Hundert) G = Verkaufspreis VP Schema mit Stundenverrechnungssatz
+ Materialeinzelkosten MEK + Materialgemeinkosten MGK + Stundenverrechnungssatz FEK = Herstellkosten bzw. Selbstkosten = HK + Gewinnzuschlag (vom Hundert) G = Verkaufspreis VP Dreistufige Zuschlagskalkulation
Die dreistufige-Zuschlagskalkulation berücksichtigt drei Zuschlagssätze, die Zuschläge auf Material, Fertigung und Verwaltung und Vertrieb. Die Zuschlagssätze für Verwaltung und Vertrieb werden aus Vereinfachungsgründen in Klein- und mittleren Unternehmen zu einem Satz zusammengefasst.
+ Materialeinzelkosten MEK + Materialgemeinkosten MGK = Materialkosten + MK + Fertigungseinzelkosten FEK + Fertigungsgemeinkosten FGK = Fertigungskosten + FK = Herstellkosten (MK + FK) = HK + Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten VVGK = Selbstkosten SK + Gewinnzuschlag (vom Hundert) G = Verkaufspreis VP Erweiterte mehrstufige Zuschlagskalkulation
Zuschlagskalkulationschemata können ausgebaut werden und berücksichtigen weitere Kosten und Zuschlagssätze, die aus jeweiligen Betriebsabrechungsbögen abgeleitet werden.
+ Materialeinzelkosten MEK + Sondereinzelkosten des Materials SeMK + Materialgemeinkosten MGK = Materialkosten + MK + Fertigungslöhne FL + Fertigungseinzelkosten FEK + Fertigungsgemeinkosten FGK + Sondereinzelkosten der Fertigung SeKF + Maschinenkosten MaK = Fertigungskosten + FK = Herstellkosten (MK + FK) = HK + Verwaltungskosten VwGK + Vertriebskosten VtGK + Sondereinzelkosten des Vertriebs SeKV = Selbstkosten SK + Gewinnzuschlag (vom Hundert) G = Barverkaufspreis BVP + Skonto (im Hundert) Sk + Vertreterprovision (im Hundert) VtP = Zielverkaufspreis ZVP + Rabatt (im Hundert) R = Listenverkaufspreis LVP Sämtliche Zuschläge werden vom Hundert berechnet, so sind beispielsweise die jeweiligen Einzelkosten die Basis (100 %) für die Berechnung der Zuschläge. Die Ausnahme bilden hier Preisnachlässe wie Rabatt, Vertreterprovision und Skonto: Der Skontosatz bezieht sich auf den Zielverkaufspreis, nicht auf den Barverkaufspreis. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass der Kunde Skonto und Rabatt jeweils vom Rechnungsbetrag subtrahiert und die Größe davor nicht kennt. Bleibt anzumerken, dass bei Rechnungen der Skonto nur von den Materialkosten berechnet werden sollte. (Fertigungskosten stellen Lohnarbeit dar und sind somit nicht skontierfähig!)
Diese Zuschlagskalkulation bezieht sich auf die Herstellung von Erzeugnissen, im Handel findet sich analog die Handelskalkulation.
Siehe auch
Literatur
- Klaus Olfert: Kostenrechnung. Kompendium der praktischen Betriebswirtschaft. Kiel-Verlag, 7., durchges. Aufl., Ludwigshafen 1987.
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