- Lohn-Abstandsgebot
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Mit dem Lohn-Abstandsgebot bezeichnet man die Forderung, dass Einkommen, die als Sozialhilfe (bzw. heute Arbeitslosengeld II)gewährt werden, deutlich unter den Einkommen liegen sollen, die in den unteren Lohngruppen am Arbeitsmarkt erzielt werden können.
Dieser Abstand wird als notwendig erachtet, damit es sich für Sozialhilfeempfänger überhaupt lohnt, eine Arbeit aufzunehmen. Die Sozialhilfe wirkt nämlich wie ein Mindestlohn: Kann durch Arbeit nur ein Einkommen erzielt werden, das unter der Sozialhilfe liegt, so wäre es nur rational, würden solche Personen lieber Sozialhilfe beziehen statt zu arbeiten.
Als mögliche Alternative gelten Kombilöhne, die im fraglichen Einkommensbereich gering entlohnte Arbeit und Sozialleistungen kombinieren. Beispielsweise indem Sozialhilfeempfänger hinzu verdienen dürfen, ohne den Verdienst vollständig mit der Sozialhilfe verrechnen zu müssen, oder indem Beziehern niedriger Arbeitseinkommen Zuschüsse gezahlt werden.
Andererseits gibt es per se keinen festgelegten Einkommensbereich, sondern die Einkommen werden von Arbeitgebern offeriert. Gerade im Niedriglohnbereich handelt es sich oft um Tätigkeiten, die eben durch solche Arbeitnehmer verrichtet werden, die zu diesem Niedriglohn gerade noch arbeiten wollen. Ein Arbeitgeber muss dann so effizient arbeiten, dass er sich am Markt mit diesen Lohnkosten, die theoretisch bei Sozialhilfe plus Abstand (Abstands-Lohn aus dem Abstandsgebot) liegen, auf dem Markt durchsetzen kann.
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