Luftfahrzeugrolle

Luftfahrzeugrolle

Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Luftverkehrsgesetz. Die Luftfahrzeugrolle wird seit 1. August 1959 beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig geführt, alle Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und Segelflugzeuge werden in Deutschland bei der Verkehrszulassung dort eingetragen.

Die Luftverkehrsrolle enthält (Stand 27. Januar 2009) 35.000 eingetragene Luftfahrzeuge.[1] Mit dem Eintrag in die Luftfahrzeugrolle wird ein Luftfahrzeug in Deutschland zum Verkehr zugelassen, und das Flugzeug erhält dabei ein eindeutiges amtliches Luftfahrzeugkennzeichen im Format D-xxxx, wobei die vier x entweder aus Großbuchstaben bestehen oder bei Segelflugzeugen aus Zahlen. Wenn Buchstaben verwendet werden hängt der erste dieser Buchstaben von der Art des Flugzeugs, der Anzahl der Triebwerke und dem Gewicht ab:

erster Buchstabe Art des Luftfahrzeugs max. Abfluggewicht [t]
A Flugzeuge über 20
B Flugzeuge 14 - 20
C Flugzeuge 5,7 - 14
E Flugzeuge / nur einmotorig bis 2
F Flugzeuge / nur einmotorig 2 - 5,7
G Flugzeuge / nur mehrmotorig bis 2
I Flugzeuge / nur mehrmotorig 2 - 5,7
H Drehflügler (Hubschrauber)
K Motorsegler (Reisemotorsegler / TMG oder eigenstartfähiges Segelflugzeug)
L Luftschiffe
M Luftsportgeräte / mit Motor
N Luftsportgeräte / ohne Motor
O bemannte Ballone
vier Zahlen Segelflugzeug

Nach der Eintragung erhält der Halter einen Eintragungsschein, auf dem dieses Kennzeichen eingetragen ist; das Kennzeichen muss am Flugzeug an beiden Seiten und an der Unterseite des linken Flügels angebracht werden (Anlage 1 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung). Außerdem muss die deutsche Bundesflagge auf beiden Seiten des Seitenleitwerks angebracht werden (gilt nicht für Ultraleicht-Flugzeuge).

Änderungen an der Luftverkehrsrolle wurden früher in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht, seit einiger Zeit geschieht dies aus Datenschutzgründen jedoch nicht mehr. Das LBA darf aufgrund datenschutzrechtlicher Vorgaben Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle nur mit Einverständnis des Eigentümers veröffentlichen. Die Auskunft, z.B. eine Halterabfrage, ist gebührenpflichtig. Jeder ist berechtigt, Einblick in die Luftfahrzeugrolle zu nehmen.

Eine Eintragung in die deutsche Luftfahrzeugrolle kann nur vorgenommen werden, wenn das Luftfahrzeug sich im Eigentum deutscher Staatsangehöriger befindet, oder im Eigentum von Staatsangehörigen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Ausnahmen sind jetzt ebenfalls möglich).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. FlugRevue 35000. Eintrag in Luftfahrzeugrolle ist 737-700 von Air Berlin Link zuletzt aufgerufen am 26. April 2010

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