Luftsperrgebiet

Luftsperrgebiet

Ein Luftsperrgebiet (engl. prohibited area) ist ein festgelegter Luftraum über dem Hoheitsgebiet eines Staates, in dem Flüge von Luftfahrzeugen verboten sind.[1][2]

Lufträume, in denen Flüge lediglich zeitweilig oder dauerhaft bestimmten Beschränkungen unterliegen, werden dagegen als Flugbeschränkungsgebiete bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Grundlagen

Das Luftsperrgebiet P-40 über Camp David auf einer amerikanischen Luftfahrtkarte

Luftsperrgebiete besitzen definierte vertikale und horizontale Ausmaße. Neben der räumlichen Ausdehnung verfügen Luftsperrgebiete über eine zeitliche Wirksamkeit. Sie können durchgängig oder nur an bestimmten Tagen und zu festgelegten Uhrzeiten oder auch nur nach vorheriger Ankündigung per NOTAM aktiv sein. Die vertikale Ausdehnung kann ebenfalls im Einzelfall per NOTAM variiert werden. Luftsperrgebiete sind im Luftfahrthandbuch veröffentlicht und werden auf Luftfahrtkarten (insbesondere ICAO-Karten) grafisch dargestellt. Gekennzeichnet werden diese Gebiete durch den ICAO-Ländercode und dem Buchstaben „P“ (für engl. prohibited) sowie einer Ordnungszahl. Beispielsweise steht LI-P243 für das italienische Luftsperrgebiet Roma (Città del Vaticano).

Situation in Deutschland

Das deutsche Luftverkehrsgesetz ermöglicht Luftsperrgebiete,[3] diese Möglichkeit wird aber derzeit nicht genutzt.[4] Das Einfliegen in ein Luftsperrgebiet würde in Deutschland mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahren geahndet.[5]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Anhang 2 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt (online verfügbar: PDF, 395 KB)
  2. § 11 LuftVO
  3. § 26 LuftVG
  4. Deutsche Flugsicherung: Luftfahrthandbuch Deutschland, ENR-1.5: Sperr-, Beschränkungs- und Gefahrengebiete, Ausgabe vom 7. April 2011
  5. § 62 LuftVG

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