- Deutsche Flugsicherung
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DFS Deutsche Flugsicherung Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gründung 1. Januar 1993 Sitz Langen bei Frankfurt am Main - Dieter Kaden, Vorsitzender der Geschäftsführung
- Jens Bergmann, Geschäftsführer Finanzen und Personal
- Ralph Riedle, Geschäftsführer Betrieb[1]
Mitarbeiter > 5.600, davon 1.900 Fluglotsen[2] Umsatz 997,798 Mio. € (Buchwert per 31. Dezember 2009)[3] Branche Flugsicherung Website www.dfs.de Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) ist als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes (Art. 87d GG). Sie befindet sich im ausschließlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten wird. Die DFS ging 1993 aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor.
Inhaltsverzeichnis
Aufgaben
Die DFS ist vom BMVBS durch Rechtsverordnung [4] mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zur Flugsicherung beliehen. Die Flugsicherung ist eine sonderpolizeiliche Aufgabe. Im einzelnen sind die Aufgaben der Flugsicherung in § 27c des Luftverkehrsgesetzes geregelt:
- die Flugverkehrskontrolle des Luftverkehrs in Deutschland,
- die Errichtung und Inbetriebhaltung von technischen Einrichtungen und Funknavigationsanlagen,
- die Planung und Erprobung von Verfahren und Einrichtungen für die Flugsicherung,
- die Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen gemäß § 31 Abs. 3 LuftVG,
- die Überwachung aller Hindernisse in Bauschutzbereichen bzw. außerhalb dieser bei Höhen über 100 m ü. Grund,
- die Sammlung und Bekanntgabe der Luftfahrtinformationen und -karten,
- die überörtliche militärische Flugsicherung in Deutschland.
Die Flugverkehrskontrolle wird erbracht als Flugplatzkontrolle, Anflugkontrolle und Bezirkskontrolle.
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich seit April 2002 in Langen (Hessen) (davor Offenbach am Main) und damit ganz in der Nähe des größten deutschen Flughafens, des Rhein-Main-Flughafens. Die DFS betreibt hier zur Ausbildung von Fluglotsen und verwandten Berufen eine eigene Flugsicherungsakademie. Außerdem ist hier eine Außenstelle des Amtes für Flugsicherung der Bundeswehr vertreten, mit dem die DFS eng zusammenarbeitet.
Kontrollzentralen
Die Zentralen der Flugsicherung werden gemäß dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschieden in „ACC“ (Area Control Center) und „UAC“ (Upper Area Control Center). Für den deutschen Luftraum sind folgende Kontrollzentralen zuständig:
Name ICAO-Kürzel Zuständigkeitsgebiet Details Standort ACC Bremen EDWW unterer Luftraum im Fluginformationsgebiet (Flight Information Region, FIR) Bremen Flughafen Bremen ACC Langen EDGG FIR Langen Langen (Hessen) UAC Karlsruhe EDUU oberer Luftraum in der UIR (Upper Flight Information Region) Rhein; über der FIR Langen und der ehemaligen FIR Berlin (seit März 2005) über Flugfläche 245, bzw. Flugfläche 285 Funkrufzeichen „Rhein Radar“. Die Zuständigkeit für den oberen Luftraum über der FIR München soll im Jahr 2012 ebenfalls nach Karlsruhe verlagert werden. Karlsruhe ACC München EDMM FIR München und darüber liegender Teil der FIR Rhein bis unbegrenzt (unlimited, UNL) Flughafen München Franz Josef Strauß UAC Maastricht EDYY Hannover UIR (Oberer Luftraum - über Flugfläche 245) Hier stellt die DFS das Personal zur Durchführung militärischer Flugsicherungsdienste innerhalb der Hannover UIR. Beim Personal handelte es sich vor März 2010 überwiegend um Offiziere und Unteroffiziere der Luftwaffe, die zur Wahrnehmung militärischer Sonderaufgaben zur DFS beurlaubt wurden. Mittlerweile steht die Wahrnehmung aller Aufgaben in der Niederlassung allen geeigneten Arbeitnehmern offen, eine militärische Vorausbildung ist nicht mehr erforderlich. Neben der Kontrolle des militärischen Flugverkehrs überwachen die Lotsen der DFS auch die Test- und Serieneinflüge von Airbus, welche von Finkenwerder aus starten und sich im Rahmen ihrer Flugprofile dabei auch im oberen Luftraum aufhalten. Das Rufzeichen ist „Lippe Radar“. Der zivile Luftverkehr in der Hannover UIR wird vom UAC Maastricht „Maastricht Radar“ (Eurocontrol) kontrolliert. Maastricht Aachen Airport Das ACC Berlin-Tempelhof (EDBB) wurde bis zum 15. Dezember 2006 betrieben; die Aufgaben im Kontrollgebiet Berlin wurden sukzessive nach Bremen, München und Karlsruhe verlagert. Es bearbeitete, wie heute noch die Kontrollzentrale München, den Luftraum von Grund bis Flugfläche 660, was 21,7 km entspricht (Säulenmodell).
Kontrolltürme
Die DFS betreibt die Flugsicherungsdienste im Auftrag und auf eigene Kosten gemäß Festlegung des BMVBS an folgenden Flughäfen:
Die Flugverkehrskontrolle an anderen Flugplätzen mit Flugverkehrskontrolle wird nicht von der DFS, sondern von einzeln beliehenen Fluglotsen erbracht, die im Dienst einer zertifizierten Flugsicherungsorganisation stehen. Die DFS hat diese Aufgaben durch die Gründung der The Tower Company GmbH am 20. Dezember 2005 in eine eigenständige Gesellschaft überführt.[5]. Die The Tower Company GmbH ist eine Tochtergesellschaft der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH und hat Ihren Sitz in Langen/Hessen. Sie ist an den Flugplätzen Dortmund (EDLW), Paderborn-Lippstadt (EDLP), Frankfurt-Hahn (EDFH), Leipzig-Altenburg (EDAC), Karlsruhe/Baden-Baden (EDSB), Magdeburg-Cochstedt (EDBC), Memmingen (EDJA), Schwerin-Parchim (EDOP), Mönchengladbach (EDLN) und Niederrhein/Weeze (EDLV) tätig.
Geschichte
Die DFS ging aus der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS) hervor. Die BFS wurde 1953 gegründet und zum 1. Januar 1993 geschlossen. Zuvor wurde die DFS in einer privatrechtliche Organisationsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet.
Bewertung der Privatisierung
Die Arbeit der DFS wird als erfolgreich bewertet: die Verspätungen im Luftverkehr, die in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre die Bundesregierung und das Parlament veranlasst hatten, die Organisationsprivatisierung der Flugsicherung zu betreiben, sind drastisch zurückgegangen. Dieser Erfolg ist insbesondere durch folgende Änderungen bewirkt worden:
- die Fluglotsen werden außerhalb der Laufbahn des öffentlichen Dienstes eingestellt und bezahlt;
- durch die Integration der überörtlichen militärischen Flugsicherung in die zivile Flugsicherung standen kurzfristig ausgebildete Fluglotsen für die Kontrolle des zivilen Luftverkehrs zur Verfügung;
- über die bisher rein militärisch genutzten Lufträume konnte der zivile Flugverkehr besser verfügen;
- die Inbetriebnahme neuer technischer Systeme, deren Beschaffung von der BFS eingeleitet worden war, führte zu Kapazitätssteigerungen.
Haushalt und Gebühren
Die laufenden Kosten der DFS werden durch Flugsicherungsgebühren gedeckt. Erhoben werden Streckengebühren (Einziehung durch Eurocontrol für die 37 am Eurocontrol-Gebührensystem teilnehmenden Mitgliedstaaten und Abführung an die DFS) und An- und Abfluggebühren (Festlegung durch das BMVBS mittels Rechtsverordnung und Einziehung unmittelbar durch die DFS).
Gemäß Gesellschaftsvertrag ist die DFS ein nicht-gewinnorientiertes Unternehmen. Etwaige erwirtschaftete Überschüsse müssen auch entsprechend den international geltenden Grundsätzen für die Erhebung der Flugsicherungsgebühren an die Luftraumnutzer zurückgezahlt werden.
Angestrebte Kapitalprivatisierung
Im Jahr 2004 hat die Bundesregierung die Kapitalprivatisierung der DFS beschlossen; nur eine Sperrminorität an Anteilen sollten im Bundeseigentum verbleiben. Neben der Tatsache, dass es sich bei der Flugsicherung um hoheitliche Aufgaben mit sonderpolizeilichem Charakter handelt, ist der Umstand, dass die DFS die überörtlichen militärischen Flugsicherungsdienste vorhält, von verteidigungspolitischer Bedeutung. Interessiert am Erwerb von Anteilen zeigten sich neben anderen die Fraport und die Lufthansa, was aber die Gefahr von Interessenkonflikten bei der Arbeit der DFS bedeuten würde.
Am 24. Oktober 2006 hat Bundespräsident Horst Köhler dem Gesetz, das die Kapitalprivatisierung ermöglichen sollte, wegen der hoheitlichen Aufgabenstellung und des sonderpolizeilichen Charakters der Flugsicherung seine Unterschrift verweigert und dieses so mit seinem Veto zurückgewiesen. Der Bundespräsident begründet seine Entscheidung damit, dass das Gesetz nicht vereinbar mit dem Grundgesetz sei, weil
- dort eine bundeseigene Verwaltung bestimmt war (Art. 87d Abs. 1 Satz 1 GG);
- es ausreichende Steuerungs- und Kontrollrechte fordert;
- die Hauptbetriebsstätte der Flugsicherung nach Ablauf von 20 Jahren ins Ausland verlagert werden kann.
Mit Wirkung vom 1. August 2009 wurde dieser Art. 87d GG dann geändert[6]. Durch diese Änderung sind seitdem Flugsicherungsdienste durch ausländische, nach europäischem Recht zugelassene Flugsicherungsorganisationen möglich. Drei Tage später trat das Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften in Kraft[7]. Damit soll die gewünschte Aufteilung von Aufsichts- und Durchführungsaufgaben in der Flugsicherung ermöglicht werden[8].
Literatur
- Andreas Fecker: Fluglotsen, GeraMond Verlag, München, ISBN 3-7654-7217-4
- Peter Bachmann: Flugsicherung in Deutschland, Motorbuch Verlag, Stuttgart, ISBN 3-613-02521-3
- Bundestagsdrucksache 16/3262 vom 23. Oktober 2006
Einzelnachweise
- ↑ www.dfs.de Management Aufgerufen am 23. Januar 2011.
- ↑ www.dfs.de Mitarbeiterstruktur. Aufgerufen am 23. Januar 2011.
- ↑ www.dfs.de. DFS Konzernlagebericht 2009, S. 16: Konzern-Gesamtergebnisrechnung (PDF). Aufgerufen am 23. Januar 2011.
- ↑ Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens vom 11. November 1992
- ↑ „The Tower Company“ gegründet presse.dfs.de, 21. Dezember 2005, abgerufen am 11. Mai 2010
- ↑ Änderung des Art. 87d GG per 1. August 2009
- ↑ Änderungen durch G. v. 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424)
- ↑ BR -DRS 831/08 (Gesetzentwurf)
Weblinks
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