- LuftVG
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Basisdaten Titel: Luftverkehrsgesetz Abkürzung: LuftVG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht FNA: 96-1 Ursprüngliche Fassung vom: 1. August 1922
(RGBl. I S. 681)Inkrafttreten am: 1. Oktober 1923 Neubekanntmachung vom: 10. Mai 2007
(BGBl. I S. 696)Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 22. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2986, 2998)Inkrafttreten der
letzten Änderung:30. Juni 2009
(Art. 9 Abs. 1 G vom
22. Dezember 2008)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) ist die Grundlage für die Luftfahrtgesetzgebung in Deutschland. Es beinhaltet Regelungen zu den folgenden Themenbereichen:
- Erster Abschnitt
- Luftfahrzeuge und Luftfahrtpersonal
- Flugplätze
- Luftfahrtunternehmen und -veranstaltungen
- Verkehrsvorschriften
- Flughafenkoordinierung, Flugsicherung und Flugwetterdienst
- Vorzeitige Besitzeinweisung und Enteignung
- Gemeinsame Vorschriften
- Zweiter Abschnitt
- Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden
- Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
- Weitere Haftungsfragen, unter anderem auch für militärische Luftfahrzeuge
- Dritter Abschnitt
- Vierter Abschnitt
- Luftfahrtdateien (Luftfahrzeugrolle, Luftsportgeräteverzeichnis)
- Fünfter Abschnitt
- Übergangsregelungen
Siehe auch
Weblinks
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen! - Erster Abschnitt
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