Lückekinder

Lückekinder

Lückekinder ist ein Begriff der Kinder- und Jugendarbeit. Er bezeichnet eine nicht eindeutig abzugrenzende Altersgruppe von etwa 9 bis 13-jährigen Kindern. Der Begriff Lückekinder ist aus dem Umstand entstanden, dass Kinder dieser Altersgruppe je nach Bundesland für den Schulhort zu alt sind und für Jugendklubs und deren Öffnungszeiten noch zu jung.

Geschichte und Grundlagen

Ältere Kinder unter 14 sind gesellschaftspolitsch unproblematischer ist als pubertierende Jugendliche und bedürfen weniger Aufsicht und Betreuung als jüngere Kinder. Deshalb bestand (und besteht) in Deutschland vielerorts eine Lücke in der pädagogischen Freizeitbetreuung.

Der Begriff selbst wird dem Berliner Pädagogen Peter Friedrich zugeschrieben, der bereits 1980 das Phänomen beschrieb. In den meisten Bundesländern besteht der Anspruch auf einen Hortplatz nur für vier Grundschuljahre. Benötigt würde also Angebote mit Hortfunktion mit Betreuung und Versorgung für ältere Kinder.[1] Einige Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen haben daraufhin inzwischen auf diese Zielgruppe und ihren Bedarf eingerichtet, um zu verhindern, dass Lückekinder als "Schlüsselkinder" nachmittags ungewissen Einflüssen ausgesetzt sind. In vielen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit (z. B. Ferienfahrten, Sportvereine, etc.) wird oft altersspezifisch gearbeitet, indem "Lückekinder" getrennt von jüngeren Kindern und von Jugendlichen betreut werden. Stellt ein Schulsystem verpflichtende Ganztagsgrundschulen und offene Ganztagsschulen zur Verfügung, kann das Schulessen subventioniert werden. Fünft- und Sechstklässler mit freiwilligem Schulangebot am Nachmittag bekommen dieses Essen gar nicht oder nicht verbilligt. Das Berliner "Hortkinder-Volksbegehren" will dies beenden![2]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Kreft/Mielenz: Wörterbuch Soziale Arbeit, Weinheim 1996, S. 311
  2. "Die Lückekinder bekommen kein Geld" in: Der Tagesspiegel vom 29. März 2011

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