- Schulhort
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Ein Schulhort, Kinderhort oder einfach nur Hort ist in Deutschland überwiegend eine pädagogische Einrichtung der Kindertagesbetreuung, den Grundschüler meist bis zur 4. Klasse besuchen können.
Inhaltsverzeichnis
Situation in Deutschland
Horte sind Einrichtungen der Jugendhilfe und haben (wie der Kindergarten oder die Kinderkrippe) einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag. Tatsächlich liegt der Schwerpunkt häufig in der Hausaufgabenbetreuung und auf der Freizeitgestaltung. Gelegentlich gibt es besondere Hilfsangebote für lernauffällige Kinder. In den meisten Horten wird unmittelbar nach der Schule auch ein Mittagessen für die Hortkinder angeboten.
Die Betreuungszeit erstreckt sich von vor Schulbeginn, über eventuell unterrichtsfreie Schulstunden und hauptsächlich nach Ende des Schulunterrichtes bis etwa 16:00 Uhr, zum Teil auch länger. Sowohl der Betreuungsumfang als auch die Betreuungszeiten sind regional höchst unterschiedlich. Einige Einrichtungen bieten bereits vor Beginn des Schultages eine Frühbetreuung an, in der die Kinder frühstücken können und zur Schule gebracht werden. Horte können innerhalb des Schulgebäudes, in Kindertagesstätten oder in separaten Einrichtungen betrieben werden. Einige Horte haben auch über die Schulferien geöffnet und bieten spezielle Ferienprogramme mit angepassten Öffnungszeiten an.
Ansprüche auf Hortbetreuung ergeben sich aus § 22 Abs. 2 SGB VIII. Für die Gewährung von Ansprüchen und die Finanzierung der Plätze sind in den meisten Bundesländern Deutschlands die örtlichen Jugendämter zuständig. Die Personensorgeberechtigten (Eltern) zahlen in der Regel Elternbeiträge für die Hortbetreuung.
Allerdings gibt es neben solchen Jugendhilfeeinrichtungen auch Horte als Einrichtungen des Schulwesens und die Erzieher sind Landesbedienstete wie die Lehrer. In einigen Ländern, so zum Beispiel in Thüringen, sind Horte grundsätzlich dem Schulwesen zugeordnet. Hierdurch ergibt sich in der Regel eine enge organisatorische, räumliche und inhaltliche Verbindung zum Schulwesen. Häufiger als Horte der Jugendhilfe sind solche Einrichten elternbeitragsfrei; allerdings muss zumeist ein Essengeld gezahlt werden.
Es kann eine Tendenz festgestellt werden, die Hortbetreuung dem Schulwesen zuzuordnen (z. B. in Berlin). In jedem Fall aber soll die räumliche und fachliche Verbindung zwischen Schule und Hort verstärkt werden. Das Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" des Bundes hat das Ziel, das Ganztagsangebot für Schulkinder in Deutschland auszubauen. In den meisten Bundesländern erfolgt dies durch den Ausbau der Ganztagsschule, womit diese Form des Schulhortes weiter zunehmen wird.
Der Personalschlüssel ist je nach Bundesland verschieden.
Schulhort in der DDR
In der DDR gehörte der Schulhort im Rahmen einer Ganztagserziehung fest zum Schulkonzept. Die sogenannte Tageserziehung war Bestandteil des ganztägigen Bildungs- und Erziehungsprozesses. Wenn eine entsprechende Erlaubnis der Eltern vorlag, konnten die Kinder jedoch auch nach dem Ende des Unterrichts nach Hause gehen.
In der Mittagspause oder nach dem Ende des Unterrichts gingen die Unterstufenklassen zum Mittagessen. Schulküchen und Speiseräume waren an allen Schulen seit den 50er Jahren vorhanden.
Anschließend stand für Schüler der ersten Klasse der verpflichtende Mittagsschlaf an. Sie mussten wenigstens ruhen, wenn sie nicht schlafen konnten oder wollten. Während des Mittagsschlafes las man ihnen oft vor, im Sinne der Fortführung des heimatkundlichen Deutschunterrichts oft klassische deutsche Märchen, Sagen oder Fabeln. Alternativ kam entspannende Musik bzw. klassische Musik zum Einsatz. Eine längere Mittagsruhe sah die DDR-Pädagogik als unabdingbar an, um den Kindern einen regelmäßigen, geordneten Tagesablauf in einem stabilen Umfeld zu bieten, damit sie in der als organisierte Freizeit bezeichneten Nachmittagsbetreuung wieder aktiv, leistungsfähig, konzentrationsfähig und ausgewogen waren. Der Mittagsschlaf im Kindergarten und der Unterstufe war deswegen auch Gegenstand ausgiebiger pädagogischer Untersuchungen. Diese Verbindlichkeit wird heute manchmal als negativ empfunden, vor allem in den Alten Bundesländern. In den Neuen Bundesländern wird aufgrund von Erfahrungen das verpflichtende Ruhen oder Schlafen hingegen eher als sinnvoll und pädagogisch wertvoll anerkannt.
Nach dem Mittagsschlaf und der Hygiene nach dem Aufstehen folgte die Vesper. Das war eine gemeinschaftliche kleine Mahlzeit für alle Kinder einer Hortgruppe, bei der Gebäck und Tee bzw. Kakao gereicht wurden.
Anschließend waren sämtliche erteilten Hausaufgaben des Schultags zu erledigen. Es wurde gesteigerter Wert auf die sogenannten gediegenen Grundfertigkeiten Disziplin, Ordnung, Sauberkeit, Strebsamkeit, Beharrlichkeit und Fleiß gelegt; die Kinder hatten ruhig, konzentriert und mit Mindestanforderungen an die äußere Form zu arbeiten. Hatte ein Kind die Aufgaben gelöst, legte es die Ergebnisse dem für die Hortgruppe verantwortlichen Erzieher vor. Der Erzieher unterschrieb zum Zeichen des Einverständnisses oder wies gegebenenfalls auf Fehler oder Unzulänglichkeiten in der Form hin. Mit der Unterschrift unter die Hausaufgabe konnte das Kind den Arbeitsbereich verlassen und bis zum Ende seiner Hortzeit frei spielen. Die Verweigerung der Unterschrift bedeutete für das Schulkind die Verpflichtung zur Nachbesserung, bis das gewünschte Ergebnis erreicht wurde.
Die Erzieher, die ebenfalls ein Fachschulstudium an den Instituten für Lehrerbildung bzw. den Pädagogischen Instituten absolviert hatten und im Grunde Lehrer für ein Fach der Unterstufe darstellten, besprachen oft auch auftretende Probleme aus den Bereichen Lernen, Leistung und Verhalten mit den Kindern. Sie arbeiteten eng mit den Lehrern und dem Klassenlehrer zusammen. Die Leistungsbeurteilung war allerdings ausschließlich Aufgabe der Lehrer.
Situation in anderen Ländern
Vereinigte Staaten
In den USA sind zwar Ganztagsschulen üblich, doch ergeben sich auch dort am Morgen und am Nachmittag für viele Familien Betreuungslücken. Viele Grundschulen des öffentlichen Schulsystems stellen darum ihre Räumlichkeiten außerhalb der Unterrichtszeiten unabhängigen Trägern zur Verfügung, die dort ein für die Familien kostenpflichtiges Betreuungsprogramm (after-school childcare) anbieten.[1]
Einzelnachweise
Kategorien:- Schulwesen (Organisation)
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