- Anwendungsvorrang
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Einer höherrangigen Rechtsnorm kommt gegenüber einer niederrangigen Rechtsnorm Anwendungsvorrang zu, wenn sie statt ihr anzuwenden ist. Die Geltung der verdrängten Rechtsnorm bleibt für solche Fälle bestehen, in denen sie nicht mit der höherrangigen Rechtsnorm kollidiert.
Somit ist der Anwendungsvorrang nur bei einer Normkollision relevant.
Beispiele:
- Unionsrecht vor mitgliedstaatlichem (nationalem) Recht
- Verfassung vor Gesetz
- besondere Vorschrift vor allgemeiner Vorschrift (lex specialis derogat legi generali)
Der Anwendungsvorrang ist vom Geltungsvorrang abzugrenzen.
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