- Geltungsvorrang
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Beim Geltungsvorrang kollidieren zwei Rechtsnormen, weil sie den gleichen Sachverhalt regeln. Die höherrangige Rechtsnorm verdrängt die niederrangige. Außerdem wird letztere Norm nichtig. Das bedeutet, dass die Norm überhaupt nicht mehr angewendet wird. Darin liegt die Abgrenzung zum Anwendungsvorrang, bei dem die verdrängte Norm weiterhin anwendbar bleibt und nur für die spezifischen Sachverhalte, bei denen sie mit der anderen Norm kollidiert, verdrängt wird. Für Sachverhalte, bei denen die niederrangige Norm nicht mit der höherrangigen kollidiert, bleibt sie im Falle des Anwendungsvorrang weiterhin anwendbar.
Beispiele:
- Das neue Gesetz verdrängt das ältere Gesetz (lex posterior derogat legi priori)
- Eine Rechtsverordnung des Bundes verdrängt ein Landesgesetz (Bundesrecht bricht Landesrecht)
Der Geltungsvorrang ist vom Anwendungsvorrang abzugrenzen.
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