- Magnus liber organi
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Das Magnus liber organi ist eine Sammlung von Organa und clausulae. Der vollständige Name des Werks lautet "Magnus liber organi de graduali et antiphonario pro servitio divino". Das Wort "organum" hat hier nichts mit der Bedeutung Orgel zu tun, wie es manchmal falsch verstanden wird.
Entstehung
Das Magnus liber organi ist das Werk verschiedener Autoren, wurde jedoch durch Anonymus IV Leonin zugeschrieben und von Pérotin um die clausulae erweitert.[1] Leonin schrieb vor allem zweistimmige schweifende Organa die in dieser Zeit die Parallelorgana (Quintorganum, Quartorganum) und die einstimmige Singweise des gregorianischen Chorals ablösten. Perotin erweiterte es später durch drei- und vierstimmige Stücke (organa tripla, organa quaddrupla). Er schuf außerdem sogenannte Ersatzklauseln, um von Bearbeitern liturgischer Weisen eingesetzt werden zu können.
Notation
Durch die Entwicklung vom Parallelorganum und dem einstimmigen Gesang zum schweifenden Organum musste durch eine Fortentwicklung der Notenschrift die Möglichkeit des Aufzeichnens der Musik gegeben werden. Es war nun nicht mehr möglich eine skizzierte Aufzeichnungsmöglichkeit (z. B. Neumen) zu nutzen; die Voraussetzungen mussten erst nach und nach geschaffen werden. Die Möglichkeit der exakten Aufzeichnung der Tonhöhe wurde durch die Liniennotation von Guido von Arezzo geschaffen, die Noten wurden in Quadratnotation geschrieben, die zu einer Modalnotation (Modalrhythmus) erweitert wurde. Durch grafische Zeichen (Ligaturen) konnte man immer zwei oder mehr Noten zu einer rhythmischen Gruppe zusammenfassen.
Quellen und Anmerkungen
- ↑ Flotzinger, Rudolf. Leoninus musicus und das Magnus liber organi. Bärenreiter: , Frankfurt am Main,2003. S.39.
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