- Mahn- und Gedenkstätte
-
Als Gedenkstätte bezeichnet man einen Ort mit einem starken Bezug zu einem traurigen oder katastrophalen Ereignis oder einer Person, der baulich oder gärtnerisch zu einem Denkmal oder Mahnmal umgestaltet wurde.
Kleine Gedenkstätten bestehen manchmal nur aus einer Gedenktafel, an große sind häufig Museen angeschlossen. Viele Gedenkstätten in Deutschland finden sich an Orten mit Bezug zum Nationalsozialismus, wie etwa in ehemaligen Konzentrationslagern, sie erinnern an Opfer, manchmal auch an die Täter des NS-Regimes. Aber auch für das Erinnern an Opfer der SBZ und der DDR-Diktatur hat sich der Begriff eingebürgert.
Gedenkstätten sind meistens historische Orte wie KZs, Vernichtungslager, Haft- und Erschießungsstätten. Diese Stätten sollen bewahrt und „zum Sprechen“ gebracht werden. In der Regel bieten sie auch Dauerausstellungen zur Geschichte des Ortes und den Kontexten, seiner geschichtlichen Funktion usw. Denkmäler/Mahnmäler hingegen sind in der Öffentlichkeit errichtete und für die Dauer bestimmte materielle, plastische und möglicherweise mit Inschriften ausgestattete (Kunst-)Werke, die an einzelne Personen oder Ereignisse erinnern. Bauwerke, Säulen, Grabhügel, Stelen oder Statuen vergegenwärtigen die Vergangenheit und halten diese für die Zukunft im Bewusstsein.
Viele dieser Orte entfalten eine intensive pädagogische Arbeit, vor allem mit Jugendlichen. Neben den großen und bekannten staatlichen Gedenkstätten (in Trägerschaft der Länder und teilweise unterstützt von der Bundesregierung) sind in Deutschland auch viele Gedenkorte in bürgerschaftlicher Initiative entstanden, die sich an der Aufgabe des Erinnerns, Gedenkens und Ermahnens beteiligen.
Siehe auch
- Liste der Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus
- Gedenkstätten und Projekte von nationaler und internationaler Bedeutung in Deutschland
Weblinks
Wikimedia Foundation.