- Mantelverwertung
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Mantelverwertung ist der Vorgang, ein Unternehmen (vor allem GmbHs und Aktiengesellschaften), das nicht mehr aktiv ist (z. B. nach einem Konkurs), für einem neuen Geschäftszweck zu nutzen. Dabei wird die an sich "leere" Firma, die über kein Kapital mehr verfügt und keinen Geschäftsbetrieb mehr hat, mit neuem Kapital versehen und weitergeführt - oft zu einem völlig anderen Geschäftszweck und sogar unter anderem Namen.
Vorteil gegenüber einer kompletten Neugründung können sein:
- Zeit. Die Gründung einer GmbH und speziell einer AG ist bürokratisch nicht unaufwändig und kann Wochen oder gar Monate dauern, die Börsennotierung einer AG noch länger. Eine bereits existierende Gesellschaft umzuwidmen spart Zeit und Geld.
- Steuerliche Verwertung von Verlustvorträgen. Nicht mehr aktive Gesellschaften haben meist zuletzt eher geschäftliche Verluste gemacht. Diese Verluste können mit zukünftigen Gewinnen der Firma so verrechnet werden, dass die Steuern auf Unternehmensgewinne reduziert werden.
Voraussetzung für eine Mantelverwertung ist, dass die Gesellschaft schuldenfrei ist oder die Schulden von den Vorteilen des Mantelgeschäftes kompensiert werden.
Mögliche zukünftige Mantelverwertungen sind oft der Grund, warum an sich in Konkurs befindliche und bereits abgewickelte Aktiengesellschaften weiter börslich gehandelt werden. Je nach Höhe der Verlustvorträge der Gesellschaft kann der erzielbare steuerliche Vorteil einen erheblichen Restwert darstellen. Der Gesetzgeber ist jedoch bemüht, die Verwertbarkeit von solchen Verlustvorträgen zu erschweren.
Quellen
- Dreier: Die Verwendung von Vorrats- und Mantelgesellschaften unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten, Dissertation (2008) [1]
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