Marktschranke

Marktschranke

Marktschranken, Marktbarrieren oder oft auch Markteintrittsbarrieren bzw. Marktaustrittsbarrieren genannt hindern Konkurrenten am Marktein- bzw. -austritt. Sie stellen Wettbewerbsvorteile für bereits im Markt aktive Unternehmen dar, da sie potenzielle neue Konkurrenten vom Marktzutritt abhalten. Kritiker wenden ein, dass Marktbarrieren alle Wettbewerber einer Branche schützen, Wettbewerbsvorteile aber unternehmensspezifisch seien.

Es lassen sich vier Arten von Marktschranken unterscheiden: Markteintrittsschranken (verhindern den Zutritt potenzieller Anbieter), Marktaustrittsschranken (verhindern den Austritt aktueller Anbieter), staatliche Marktschranken und Mobilitätsbarrieren (verhindern den Wechsel in andere Teilmärkte). Darüber hinaus können Märkte keine Marktschranken aufweisen; diese werden als angreifbare Märkte (Contestable Markets) bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Arten von Marktschranken

Markteintrittsschranken

Man unterscheidet zwischen:

  1. Strukturelle Markteintrittsbarrieren
    1. Betriebsgrößenersparnisse
      1. Skaleneffekte (Economies of Scale)
      2. Verbundeffekte (Economies of Scope)
      3. Dichtevorteile (Economies of Density)
    2. absolute Kostenvorteile
      1. Überlegene Produktionsmethoden
      2. Alleinige Verfügungsmacht über Produktionsfaktoren
      3. Vorteile in der Beschaffung von Produktionsfaktoren
      4. Vorteile in der Liquiditätsbeschaffung
    3. Differenzierungsvorteile
      1. Käuferpräferenzen
      2. Überlegenes Design
      3. Vertriebskanäle
      4. Goodwill
  2. Eintrittssperrende Verhaltensweisen
    1. Grenzpreisstrategie bei Betriebsgrößenersparnissen
    2. Grenzpreisstrategie bei absoluten Kostenvorteilen
    3. Grenzpreisstrategie bei Differenzierungsvorteilen
  3. Strategische Markteintrittsbarrieren
    1. Vergeltungsandrohung
      1. Vor Markteintritt (Signaling-, Commitment-Ansatz)
      2. Während des Markteintritts (Reputation-Ansatz)
    2. Abschreckungsmaßnahmen (Raising Rival's Costs)
  4. Hohe Marktaustrittsbarrieren
  5. Endogene Markteintrittsbarrieren (erhebliche Investitionen in Maßnahmen der Kundenbindung und -gewinnung)

Neben strukturellen Markteintrittsbarrieren (Betriebsgrößenersparnisse, absoluten Kostenvorteilen, Differenzierungsvorteile) sind eintrittssperrende Verhaltensweisen (Limit Pricing), strategische Marktschranken und Marktaustrittsbarrieren zu unterscheiden. Das Limit Pricing ist abhängig vom Vorliegen spezifischer struktureller Markteintrittsbarrieren. Bei Betriebsgrößenersparnissen (Skaleneffekte, Verbundeffekte, Dichtevorteile) ergibt sich der eintrittssperrende Preis dort, wo die dem Newcomer verbleibende Restnachfrage nicht kostendeckend ist; bei absoluten Kostenvorteilen ist der Preis so zu setzen, dass die Durchschnittskostenkurve potenzieller Newcomer immer oberhalb der Etablierten liegt; bei Differenzierungsvorteilen ist die Preis-Absatz-Funktion des Newcomers derart, dass dieser die Etablierten generell unterbieten muss.

Marktaustrittsschranken

Marktaustrittsschranken (engl. barriers to exit) können unterschieden werden in:

  1. Versunkene Kosten (sunk costs): Aufgrund einer hohen bereits geleisteten Investition (Kapitalbindung), die nicht in eine andere Verwendungsart überführt werden kann, ist ein Marktaustritt nur mit erheblichen Verlusten (der bereits geleisteten Investition) möglich. Die Kosten für den Marktaustritt sind damit versunken. Klassischerweise sind Tiefbaukosten für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen im Festnetzbereich versunkene Kosten. Nicht handelbare UMTS-Lizenzen oder hochspezielle Fertigungsstraßen, die sonst niemand verwenden kann, sind weitere Beispiele.
  2. Strategische Wechselbeziehungen (strategische Gruppen)
  3. Emotionale Barrieren
  4. Administrative und soziale Restriktionen
    1. Imageverlust: z. B. wenn sich ein Unternehmen aus der Produktion eines Produktes zurückziehen will, so kann dies zu einem Imageverlust für die gesamte Produktpalette führen.
    2. Staatliche Interventionen: z. B. Subventionen, die an bestimmte Bedingungen gekoppelt sind und ein Ausscheiden aus dem Markt unmöglich machen.

Marktaustrittsschranken führen auf Märkten, die von einem Nachfragerückgang geprägt sind, zu Überkapazitäten, da im Markt befindliche Unternehmen nicht oder nur langsam ihre Kapazitäten anpassen bzw. den Markt verlassen.[1] Eine weitere Folge von Austrittsbarrieren ist oft ein ruinöser Verdrängungswettbewerb, da keines der Unternehmen sich einen Marktaustritt leisten kann und versucht, die anderen aus dem Markt zu drängen.

Marktaustrittsschranken können auch Marktzutrittsschranken darstellen, da sie eine auf schnelle Gewinnabschöpfung zielende Hit-and-Run-Strategie verhindern.

Staatliche Marktschranken

Zusätzlich zu den genannten können staatliche Eingriffe in Märkte wie Konzessionen oder Subventionen zu einem eingeschränkten Marktzugang führen.

Mobilitätsbarrieren

Hierbei sind Ressourcen zu unterscheiden, die vollständig immobil (perfectly immobile) sind und solche die unvollständig mobil (imperfectly mobile) sind. Vollständig immobile Ressourcen können nicht gehandelt werden, die Verfügungsrechte (Property Rights) sind nicht vollständig spezifiziert. Problematisch ist die vollständige Spezifizierung bei intangiblen und bei idiosynkratischen Ressourcen (Ressourcen, die nur innerhalb eines Unternehmens eingesetzt werden können).

Unvollständig mobile Ressourcen können zwar gehandelt werden, besitzen aber innerhalb des Unternehmens einen höheren Wert als auf dem Markt. Dies gilt für folgende Formen von Ressourcen:

  • Unternehmensspezifische Investitionen etwa durch die Aneignung von unternehmensspezifischem Wissen durch Mitarbeiter,
  • Ressourcen, deren Transfer exorbitante Transaktionskosten verursacht,
  • Co-specialized assets: Diese Ressourcen können entweder nur mit anderen Ressourcen gemeinsam genutzt werden, oder sie besitzen einen höheren ökonomischen Wert wenn sie mit anderen Ressourcen gemeinsam genutzt werden.

Fehlen von Marktschranken

Einen Markt, in dem keine Schranken vorliegen, d. h. in dem es einen ungehinderten Zutritt und Austritt gibt, bezeichnet man als bestreitbaren Markt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hartmut Berg: Wettbewerbspolitik. In: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik. Band 2., 7. Auflage, Vahlen-Verlag, München 1999, ISBN 3-8006-2382-X, S. 304

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