- Aprather Mühle
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Die Aprather Mühle in Wülfrath, Kreis Mettmann, war eine Bannmühle. Der vorgelagerte Mühlenteich, der vom Brucher Bach, einem Nebengewässer der Düssel, gespeist wird, ist als Naturschutzgebiet mit 8,9 Hektar ausgewiesen.
Die Mühle, die zum Schloss Aprath gehörte, wurde durch Herzog Wilhelm III. von Berg 1504 zur Bannmühle erklärt. Die Bauern mussten hier ihr Getreide mahlen lassen und waren hier „gebannt“. Nach anderer Quelle[1] wurde sie 1581 erstmals erwähnt.
Im 19. Jahrhundert brannte das Gebäude ab und wurde später wieder aufgebaut. Erhebliche Zerstörungen gab es im Zweiten Weltkrieg. Der derzeitige Besitzer ließ das Gebäude restaurieren.
Einzelnachweise
- ↑ Aprather Mühle in Wülfrath: 2010 soll sich das Mühlrad wieder drehen Westdeutsche Zeitung (online) vom 14. September 2009
Literatur
- Paul Reising: Der Eulenkopfweg : d. Geschichte d. Steine, Pflanzen, Tiere u. Menschen am Nordwestrand d. Stadt Wuppertal Hammer, Wuppertal 1985, ISBN 3-87294-282-4
Weblinks
- Naturschutzgebiet Fachinformation beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
51.2704722222227.0684722222222Koordinaten: 51° 16′ 14″ N, 7° 4′ 6″ OKategorien:- Wassermühle in Nordrhein-Westfalen
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