Herzogtum Berg

Herzogtum Berg
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Territorium im Heiligen Römischen Reich

Herzogtum Berg
Wappen
_ursprüngliches Wappen der Grafschaft Berg Wappen der Grafschaft und des Herzogtum Berg unter dem Haus Limburg-Arlon
Karte
Allgemeiner historischer Handatlas - Herzogtum Berg im 15. Jahrhundert.png
Herzogtum Berg im 15. Jahrhundert
Alternativnamen Bergen
Entstanden aus Ruhrgau, Keldachgau, Deutzgau und Auelgau
Herrschaftsform Grafschaft,
ab 1380 Herzogtum
Herrscher/Regierung Graf/Herzog
Heutige Region/en DE-NW
Reichskreis niederrheinisch-westfälisch
Hauptstädte/Residenzen Altenberg,
ab 1133 Burg a.d. Wupper,
ab 14. Jh Düsseldorf
Dynastien Berg-Altena, Limburg-Arlon, Jülich-Heimbach
Konfession/Religionen römisch-katholisch
Sprache/n Deutsch
Aufgegangen in Jülich-Berg (1423)
17. Jahrhundert

Das Herzogtum Berg (lateinisch Ducatus Montensis) war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im östlichen Rheinland. Es zählte zum niederrheinisch-westfälischen Reichskreis und war landständisch verfasst. Es bestand vom 11. Jahrhundert (bis 1380 als Grafschaft) bis 1806 als Herzogtum Berg, danach noch wenige Jahre in stark veränderter Form als Großherzogtum. Berg war lange mit dem Herzogtum Jülich und wechselweise mit verschiedenen anderen Territorien in Personalunion vereint. Herrschaftssitz war zunächst Altenberg, ab 1133 dann Schloss Burg und ab dem späten 14. Jahrhundert Düsseldorf.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

S. Sanson 1696
S. Sanson 1696

Das Herzogtum Berg umfasste um 1800 ein Areal von 2.975 km² mit 262.000 Einwohnern und lag auf der rechten Rheinseite zwischen dem Vest Recklinghausen, dem Reichsstift Essen, der Reichsabtei Werden, der Grafschaft Mark, der Reichsherrschaft Homburg, der Grafschaft Gimborn, dem Herzogtum Westfalen, dem Kurfürstentum Köln, dem Fürstentum Moers und dem Herzogtum Kleve.

Seine Grenze verlief im Westen entlang des Rheins, mit Ausnahme der Kurkölnischen Orte Deutz, Poll, Vingst und Kalk, den Gebieten um die Burg Drachenfels und die Wolkenburg sowie zweier kleinerer Teile rechts und links der Siegmündung bei Beuel (Kloster Villich). Im Norden endete das Territorium etwa auf Höhe der Ruhr mit Ausnahme der klevischen Stadt Duisburg, im Süden verlief es vom Rhein südlich von Bad Honnef entlang der heutigen Landesgrenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz in ostnordöstlicher Richtung (südlich der Sieg). Die Ostgrenze ergab sich durch den geographisch relativ offenen Übergang zur Grafschaft Mark, in Höhe von Waldbröl, etwa auf der Linie SchwelmWipperfürthGummersbach.

Heute decken die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln, soweit sie rechts des Rheins und südlich der Ruhr liegen, in etwa das historische Territorium des Herzogtums.

Dieses gesamte Gebiet der Mittelgebirgsregion Bergisches Land, bestehend aus dem Niederbergischen und dem Oberbergischen Land, wobei hier die Wupper als geographische Grenze herangezogen wird, sowie den Städten Wuppertal, Solingen, Remscheid, Wermelskirchen, Leverkusen, Bergisch Gladbach, Rösrath, Bensberg, Overath, Siegburg und eine Vielzahl bergischer Gemeinden verdanken ihren Namen einer fast 1000-jährigen Zugehörigkeit zum Herzogtum Berg.

Heute wird der Begriff Bergisches Land vornehmlich geographisch für die höher gelegenen (= „bergigen“) Regionen des ehemaligen Herzogtums verwendet, da er oft fälschlich als das „Land der Berge“ verstanden wird. Als Bezeichnung des historischen Gebietes, das vor 900 Jahren seinen Ausgang von der Burg Berge an der Dhünn nahm, wird dieser Landesbegriff kaum noch benutzt.

Geschichte

Vorgeschichte

Das Rheintal war beim ersten Erscheinen der Römer von Ubiern, später von Tenkterern und Sugambrern bewohnt, während die höher gelegenen Teile des Landes nahezu unbewohnt waren. Noch während der Römerzeit am Rhein schlossen sich die im Rheinland angesiedelten Stämme zu den ripuarischen Franken zusammen. In dieser Zeit war das Gebiet Grenzland zu den Sachsen. Die bis dahin stark bewaldeten Hochlagen des Landes wurden erst nach den Sachsenkriegen Karls des Großen vom Rhein und von der Ruhr kommend besiedelt. Das Christentum fand im nördlichen Bergischen Land zuerst um 700 Eingang durch Suitbert, einen Schüler Bedas, der auf einer Rheininsel bei Düsseldorf das Stift Kaiserswerth gründete. Die weitere Christianisierung ging im südlichen Teil des Landes von Kölner und Bonner Stiften aus und dauerte im Bergland noch bis ins 10. Jahrhundert. Nach fränkischer Gaueinteilung bestand das Bergische Land im Altsiedelland an Rhein und Ruhr aus dem Ruhrgau, auch Duisburggau genannt, Keldachgau, Deutzgau und dem Auelgau.

Entstehung der Grafschaft Berg

Hatte Kaiser Otto der Große (936–973) ein festgefügtes Reich mit einer straffen Reichsverwaltung gegründet, in der die Bischöfe das hohe Beamtentum stellten und Herzöge und Grafen belehnte Vasallen waren, so trat unter den salischen Kaisern (1024–1125) allmählich ein Wandel ein, bis unter Heinrich IV. (1056–1106) das Zeitalter der Territorial-Fürstentümer begann, was zur Verdrängung der Gaugrafen führte. Die Abseitsstellung des Bergischen Landes, bedingt durch die gebirgige Bodengestaltung, die immer die Bildung kleinerer Territorien begünstigte, ließ aus dem zunächst kleinen Allod aus dem Königsgut oder Reichsgut an der Dhünn, aus den auch durch Erbschaft hinzuerworbenen Besitzungen zwischen Rhein und Westfalen, aus den Vogteien von Essen, Werden, Gerresheim, durch den Besitz der Deutzer Vogtei, die Forsthoheit über den Königsforst, die Vogtei Siegburg mit dem Auelgau und dem Waldbezirk Miselohe etwa seit der Mitte des 11. Jahrhunderts die Grafschaft Berg entstehen.

Unter den anarchischen Zuständen in der Mitte des 11. Jahrhunderts, als sich der Besitz emporstrebender Adliger durch Erbe, Eroberung sowie durch Kauf und Pfandschaften über alte gegebene Grenzen hinweg ausdehnte, lösten sich mit dem Abstieg der Gaugrafen auch die Grenzen der alten Gauaufteilung auf. Auch die Pfalzgrafen der Ezzonen versuchten jetzt, sich vom Königsdienst zu lösen und eigene Macht zu entfalten. Dies scheiterte am Widerstand des Kölner Erzstuhls. Im Jahre 1060 unterlag Pfalzgraf Heinrich dem Kölner Erzbischof Anno II. in einer Fehde. Dadurch änderten sich die Besitz- und Pfandschaftsverhältnisse im Raum zwischen Sülz und Wupper. Allode und Gerechtsame gingen den Pfalzgrafen rechtsrheinisch und am nördlichen Niederrhein verloren. Anno konnte seine Interessen um die Neuvergabe der rechtsrheinischen Königslehen mit Hilfe seiner Vormundschaft über den unmündigen König Heinrich IV. durchsetzen.

Gerade in diesem Gebiet, durch das die Straßen nach Westfalen zu Besitzungen verschiedener Kölner Kirchen führten, darunter die für den Landtransport wichtigen Straßen zwischen Köln und Dortmund, brauchte Anno einen treuen und zuverlässigen Gewährsmann als Nachfolger des Ezzonen. Nach Urkundenlage war in diesem Raum ein Adelsgeschlecht ansässig, das zwischen Erft und Rhein über einigen allodialen Besitz verfügte und dort verschiedene Gerechtsame wahrnahm, jedoch keinen Stammsitz oder Burg besaß. Die neu zu vergebenden Königslehen lagen nicht nur dem erzbischöflichen Besitz, sondern auch dem meist verstreut liegenden Besitz des noch am linken Rheinufer sesshaften Grafengeschlechtes gegenüber. Diese Familie war durch Verwandtschaft mit angesehenen linksrheinischen Grafengeschlechtern verbunden, die in der Gunst des Kölner Erzstuhls standen. Der aus diesem Hause stammende Adolf sah eher auf der rechten Seite des Rheines Möglichkeiten zum Aufstieg. So befand sich seine erste Burg, Burg Berge bei Altenberg, inmitten seines dortigen Lehngutes. In dieser Befestigungsanlage liegen die Anfänge der Grafen von Berg.

Die ersten Grafen von Berg

Die Vorfahren der Grafen von Berg wurden erstmals um 1003 erwähnt. Sie besaßen zu dieser Zeit das erbliche Vogteiamt über die Benediktinerabtei Deutz (erstmals nachweisbar ab 1311) und die Abtei Werden, sowie die Burgherrschaft über die Burg Altena an der Lenne im Süderland. Bereits 1056 wird ein Adolf als Vogt des Stiftes Gerresheim urkundlich erwähnt.

Die Vögte hatten Aufsichts- und Schutzpflichten für die großen Güter und Besitzungen und die Rechtsgewalt für die kirchlichen Grundherrschaften, da geistliche oder kirchliche Einrichtungen keine eigene Gerichtsbarkeit besaßen.

In einem Zeitraum von etwa fünf Jahrzehnten hatten die Herren von Berge (Altenberg) soviel an Besitztümern und Ämtern erworben, dass sie zu einem mächtigen Geschlecht im Deutzgau geworden waren. Der Aufstieg der Herren von Berg, mit begünstigt durch die geschwächte Reichsgewalt, ging so schnell vor sich, dass es zunächst nur dem Herrn von Hückeswagen und dem erst später auftretenden Herrn von Hardenberg gelang, sich in ihrem selbständigen Besitz ihrer Gerichtsstätte zu halten. Die Grafen von Berg waren das einzige landesherrliche Geschlecht zwischen Sieg und Ruhr, zwischen den Grafen von Sayn und denen von Kleve. Sie erschienen schon lange in der Umgebung der Kaiser und Kölner Erzbischöfe, bevor Graf Adolf I. im Jahr 1101 urkundlich als Graf von Berg genannt wurde.

Bis um 1400 sind für die Berger in Gymnich noch alte Besitzrechte, in Rommerskirchen Zehntrechte im Raum der Erft nachgewiesen. Alte verwandtschaftliche Beziehungen bestanden zum Haus Saffenburg, zu den Grafen von Nörvenich und vermutlich auch zu den Grafen von Hochstaden-Wickrath.

Überlieferung – Geschichtliche Grundlagen der Entstehung

Karte Ducatus Montanianum (1715) von Erich Phillip Ploennies

Bei den „offiziellen“ Zählungen der Grafen und Herzöge von Berg kommt es immer wieder zu Verwirrungen. Einerseits wurde der Stammbaum der Berger je nach Urkundenlage durch Ergänzungen oder neue Auslegungen in den letzten Jahrzehnten immer wieder verändert und ergänzt, andere Heimatforscher zweifeln die Ergebnisse wieder an. Darüber hinaus gibt es die unterschiedlichsten Namensnennungen, da durch die damalige übliche Verheiratung der Adeligen, mit planmäßiger Vergrößerung der Gebiete und Grafschaften, gleich mehrere Grafschaften im Namen der Grafen erscheinen konnten. Je nach Art, Ort und Zuständigkeit des Grafen erschien in früheren Jahrhunderten oft nur der für die Beurkundung erforderliche Titel. Selbst ausgewiesene Experten der Geschichte des Bergischen Landes und Kenner der umliegenden historischen Territorien haben Schwierigkeiten, eine einheitliche Linie zu finden.

Der älteste Hinweis auf die Familiengeschichte der Berger stammt aus einer von Levold von Northof übermittelten mittelalterlichen Oralchronik (also einer mündlich überlieferten Familiengeschichte). In seiner „Chronica comitum de Marka“ (1358 vollendet) wird nach Einschätzung der überwiegenden Mehrheit der Historiker ein relativ glaubhaftes Bild der Familiengeschichte gezeichnet, da er seine Studienzeit unter anderem mit dem Grafensohn Adolf VI. von Berg verbrachte. Kern seiner Überlieferung ist die Aussage, dass die Märker und Berger bis zur Teilung des Landes 1160 eine gemeinsame Familiengeschichte hatten.

Verwandtschaftliche Beziehungen, die Gunst des Erzbistums Köln und auch Heirat im Sinne der Landespolitik verhalfen den ersten bergischen Grafen, ihre Herrschaft ungestört zu entfalten und auszudehnen, wobei die persönlichen Fähigkeiten der Grafen auch bei „Hofe“ für hohe Anerkennung und Teilnahme an Entscheidungen sorgten.

Bis zum Jahre 1225 unterstanden bereits weite Teile des späteren Bergischen Landes der Herrschaft der Berger. Sie beruhte auf verschiedenen Grundlagen: der Herrschaft über Grund-, Lehns-, Pfandbesitz, den Rodungen der Bevölkerung, auf Kirchenvogteien, der Grafengerichtsbarkeit, der Stadtherrschaft, Forstgerechtigkeiten und Regalien.

So hat die geopolitische Lage des Bergischen Landes im aufkommenden Zeitalter der Territorial-Fürstentümer es ermöglicht, dass sich aus den Herren von Berg ein Geschlecht entwickelte, das durch glückliche Anpassung an die schwankenden Machtverhältnisse im Reich und damit durch glänzende politische Überlegenheit der Grafen in die Lage versetzt wurde, den Besitz so zu erweitern, dass das Territorium Berg immer mächtiger wurde, bis es in die Reihe der Großen gelangte.

Die Grafen von Berg

Haus Berg (1068–1225)

Adolf I. von Berg

1068 nannte sich ein Adolf, der dritte Deutzer Vogt dieses Namens, zuerst mit dem Zusatz „vom Berge“ (latinisiert: „de Monte“); Um 1080 wurden in seinem oder seines Nachfolgers Namen Silbermünzen geprägt mit der Aufschrift „ADOLPHUS COMES DE MONTE“. Ein 1093 urkundlicher „Adolphus puer“ legt die Vermutung nahe, dass das Werdener Vogtamt ebenfalls bereits im Hause Berg erblich war; aber erst im Jahr 1101 führte ein Adolf von Berg in einer Urkunde des Kaisers Heinrich IV. den Grafentitel. Von diesem Zeitpunkt an wurde er Graf Adolf I. von Berg genannt, mit ihm begann die Reihenfolge der Zählung, da die Vorgänger mit Namen Adolf noch nicht als Grafen von Berg nachgewiesen wurden. Adolf I. starb im Jahr 1106. Durch seine Ehefrau Adelheid von Lauffen, deren Vater Heinrich aus dem Lobdengau am unteren Neckar stammte und dessen Bruder, Erzbischof Bruno von Trier, vielleicht Pate von Adolfs Sohn Bruno war, des späteren Propstes von Koblenz und als Bruno II. Erzbischof von Köln, dürfte Adolf I. zu weiterem allodialem Besitz gekommen sein und damit seine Gerechtsame erheblich vergrößert haben, da Adelheid von Lauffen das Erbe ihrer Mutter Ida von Werl in die Ehe mit ihm einbrachte. Zu diesem Besitz gehörte nicht die Burg Hövel in Bockum-Hövel, da für diese zu 1080 und 1121 jeweils ein Adolf von Hövel urkundlich genannt ist, der von Paul Leidinger jeweils mit einem Adolf von Berg identifiziert worden ist. Hövel ist also schon vor Adolfs Werler Heirat mit Adelheid als Bergisch nachweisbar.

Adolf II. von Berg

Nachfolger von Adolf I. wurde sein Sohn Adolf II. von Berg. Geboren zwischen 1095 und 1100, regierte er von 1115 bis 1160. Spätestens 1120 ehelichte er eine Arnsbergerin aus dem Hause Werl mit Namen Adelheid; dadurch kamen die Berger zu weiteren westfälischen Besitzungen, vornehmlich zwischen Emscher und Ruhr, im Raum Bochum und bei Unna, Kamen und Hamm, Telgte und Warendorf; der Umfang der Besitzungen ist nicht mehr genau feststellbar, umschlossen aber auch die Vogteirechte für die Abtei Werden im Raum Lüdinghausen. Spätestens durch diese Heirat entstand Verwandtschaft zu den Cappenbergern, wobei Adolf II. von Berg ca. 1122 Vogt des Prämonstratenserstiftes Cappenberg wurde und damit nochmals erheblichen Machtzuwachs erhielt; etwa um diese Zeit erscheinen die Berger auch als Klostervögte von Siegburg.

Adolf II. erbaute die neue Burg Neuenberg – Novus Mons – an der Wupper, die heute als Schloss Burg bekannt ist, auf einer Vorgängerbefestigung aus dem 10. Jahrhundert. Die alte Stammburg Berge in Odenthal-Altenberg bzw. Vetus Mons – wurde um 1133 aufgegeben. Die Liegenschaften rund um die Stammburg Berge wurden den Zisterziensern übergeben, die dort ab dem 25. August 1133 die Abtei Altenberg mit einer ersten Klosterkirche errichteten. Das sehr große Gotteshaus, errichtet ab der Mitte des 13. Jahrhunderts, wird heute Altenberger Dom genannt. Der Einfluss und wohl auch die monetäre Leistungsfähigkeit des Grafen Adolf II. von Berg im Rheinisch-Westfälischen Raum waren daran erkennbar, dass sowohl sein Bruder Bruno als auch sein Sohn Friedrich Erzbischof von Köln wurden.

Seine zweite Ehe mit einer Nichte des Kölner Erzbischofs Friedrich brachte Adolf das Vogteirecht über die Abtei Siegburg ein, das erstmals 1138/39 bezeugt ist.

Wenngleich mittlerweile der Schwerpunkt bergischer Macht in Westfalen lag, versäumte es Adolf II. nicht, seine Herrschaft zwischen Wupper und Sieg auszudehnen. Da dieses Gebiet sich fast ausschließlich im Besitz der Kölner Klöster und Stifte befand, konnte Adolf dieses Ziel hauptsächlich durch Übernahme von Kirchenvogteien erreichen.

Engelbert I. von Berg

1160 wurde der bergische Herrschaftsbereich unter Adolfs Söhnen Everhard und Engelbert aufgeteilt. Während Everhard als der Ältere die westfälischen Besitzungen mit den Burgen Altena und Hövel und die Vogteien Werden, Essen und Cappenberg erhielt, verblieb Engelbert I. von Berg das rheinfränkische Erbe. Engelbert führte den Namen Berg weiter. Everhard begründete die Altenaer Linie; seine Nachfahren nannten sich später Grafen von der Mark.

Infolge der Erbteilung konnte Engelbert sich ganz dem zwischen Rhein, Ruhr, Wupper und Sieg gelegenen Gebiet zuwenden. Dabei waren ihm die seit langem bestehende Gunst und einvernehmliche Beziehungen der Kölner Erzbischöfe, seinen Verwandten, von Nutzen: Erzbischof Friedrich II. war sein Bruder; mit Philipp von Heinsberg hatte er die gemeinsame Großmutter Adelheid von Lauffen. Der erst nach Engelberts Tod 1189 zum Erzbischof von Köln geweihte Bruno III. von Berg war sein Halbbruder, Adolf von Altena war der Sohn seines Bruder Eberhard von Altena, also sein Neffe. Engelbert war verheiratet mit Margarethe von Geldern.

Mittelpunkt seines Herrschaftsbereichs wurde das bereits von Adolf II., vermutlich im Hinblick auf die bevorstehende Erbteilung, erbaute Schloss Burg an der Wupper. Bei Engelbert lässt sich der Besitz der Burg Bensberg nachweisen und damit größere grundherrliche Besitzungen im Raum Bensberg, (Hebborn, Paffrath und Herkenrath). Die Grundherrschaft Sulsen-Immekeppel der Grafen Liedberg-Meer mit den abhängigen Höfen Refrath, Lückerath, Moitzfeld und Frankenforst erhielt Engelbert I. vom Kölner Erzbischof Philipp von Heinsberg übertragen. 1174 kam die Burg Neu-Windeck als (Unter-)Lehen von Heinrich Raspe hinzu.

Gerhard Mercator: Karte von Berg (Köln 1585) – Ausschnitt mit dem südlichen Teil der Grafschaft Berg zur Zeit Engelberts I., zu der die Gebiete an Wupper, Dhünn, Agger, Sülz und Sieg mit den gräflichen Burgen Burg an der Wupper, Neuenberg, Steinbach und Bensberg gehörten.

Bis zu den siebziger Jahren des 12. Jahrhunderts gelang es Engelbert als Vogt des Kölner Severinsstiftes, den Herrschaftsbereich an Agger und Sülz über die Siegburger Vogtei weiter auszudehnen. Dabei diente die Burg Neuenberg bei Lindlar als Zentrum des oberbergischen Landesausbaus (später wurde sie Grenzfeste zur Herrschaft Gimborn).

Die Besitzungen des Severinsstifts östlich von Bensberg, bei Hohkeppel und im Raum Lindlar dürften schon vorher der bergischen Vogtei für das Stift St. Severin unterstanden haben.

Die an der Sieg erworbenen Allode – etwa bei Eitorf – wie auch die erworbenen Vogteien über Bonner Stifte, vor allem über St. Cassius (Auelgau), verschafften den Bergern die Ausdehnung der Herrschaft südlich der Sieg, die 1172 durch die Erbschaft der halben Herrschaft Saffenberg noch erweitert wurde.

Nach dem Verlust der Werdener Vogtei und der damit verbundenen Vorherrschaft im östlichen Teil des Niederbergischen an seinen Bruder Everhard suchte Engelbert im Westen des Niederbergischen Einfluss zu gewinnen. Wichtiger war der Erwerb der Vogtei Kaiserswerth, wo Engelbert die Hardenberger, die noch 1145 bis 1158 genannt wurden, ablöste. Erst Engelbert I. und seine Nachfolger erwarben Grundbesitz im Niederbergischen. 1176 um Hilden und Haan sowie 1186 um Düsseldorf. Wahrscheinlich 1189, vermutlich im Zusammenhang mit dem 3. Kreuzzug Friedrichs I. Barbarossa, verpfändete Arnold von Teveren (Tyvern) seinen gesamten rechtsrheinischen Besitz zu Holthausen, Düsseldorf, Buscherhof, Eickenberg bei Millrath, Monheim, Himmelgeist, am Rheinufer nahe Holthausen und an der Anger für 100 Mark an Engelbert von Berg – das Pfand wurde nie eingelöst. In der Folgezeit konnten die stark und mächtig gewordenen Grafen von Berg in diesem Gebiet weitere Besitzungen von einigen Herren und Edelfreien (u. a. den Herren von Bottlenberg, Erkrath und Eller), die in finanzielle Notlage geraten waren, übernehmen. Bei dieser Gebietsausdehnung schuf vermutlich bereits Engelbert I. die ersten Gerichte und Ämter zur Verwaltung seines Landes.

Adolf III. von Berg

Die nicht eingelösten Pfandgüter des Edelherrn von Teveren fielen an Engelberts Sohn und Nachfolger Adolf III. Sie sind die ältesten Besitzungen des Hauses Berg nördlich der Wupper. Weiteren Machtzuwachs brachte der Erwerb der Vogtei über das Stift Gerresheim. Adolf III. war im Besitz von Höfen von Merheim, Mülheim, an beiden Rheinufern zwischen Rheindorf und Zündorf, Buchheim, Lind und Uckendorf. Hückeswagen verzichtete erst 1260 auf alle Ansprüche aus den von Engelbert I. eingeleiteten Verpfändungen; sie sind vermutlich unter Adolf III. bereits als Allode oder Lehen an Berg übergegangen. Seine Landespolitik zielte auf Sicherung und Entfaltung des Erreichten.

Engelbert II. von Berg, Engelbert I. Erzbischof von Köln und Graf von Berg

Als Adolf III. 1218 auf dem Kreuzzug von Damiette in Ägypten ohne einen Sohn als Erben starb, machte das Haus Limburg, in das Adolfs Tochter Irmgard eingeheiratet hatte, seinen Erbanspruch auf den gesamten bergischen Besitz geltend. Adolfs jüngerer Bruder, der Kölner Erzbischof Engelbert I., befürchtete, dass die Limburger, mit denen bereits Adolf III. Streitigkeiten hatte, nicht so treu wie bisher das Haus Berg zum Erzbischof halten würde. Deshalb wies er die limburgischen Ansprüche mit Waffengewalt zurück und übernahm selbst als Engelbert II. die Herrschaft über die Grafschaft Berg.

Mit seiner Ermordung 1225 endete das bergische Grafengeschlecht in dieser Abstammungslinie, da die männliche Linie der bergischen Grafen mit dem Tode Engelbert II. erlosch. Berg gelangte an das Haus Limburg, das damit seine Erbansprüche schließlich durchsetzen konnte.

Haus Limburg (1225–1313)

Die Grafschaft Berg fiel nun als Erbe über Irmgard von Berg an Heinrich von Limburg, Schwiegersohn des bergischen Grafen Adolf III., und danach an seinen Sohn Adolf IV. von Berg (reg. 1246–1259), der die engen Bindungen zum Erzbistum Köln dadurch weiter festigte, dass er die Schwester des Kölner Erzbischofs Konrad von Hochstaden heiratete. Adolf IV. war der ältere der Söhne von Heinrich und hätte als erstgeborener Ansprüche auf Limburg gehabt, erbte aber Berg, der jüngere Bruder Walram erhielt das Herzogtum Limburg.

Sein Sohn Adolf V. (1259–1296) nahm in der Schlacht von Worringen den Erzbischof von Köln, Siegfried von Westerburg,[1] gefangen und erklärte im selben Jahr (1288) Düsseldorf zur Stadt. Mit dem Sieg in der Schlacht von Worringen war die vom Erzbistum Köln ständig ausgehende Existenzgefährdung des Herzogtums Berg endgültig gebannt.

Ihm folgte sein Bruder Wilhelm I. (1296–1308). Da in Berg noch keine Erbfolge festgelegt war – nur die Ansprüche aus den männlichen Linien hatten den Vorrang des Erbes – verzichtete der ältere Bruder Wilhelms auf das Erbe. Beide waren Pröpste in Köln. Wilhelm I. wurde von seinen Gelübden befreit und heiratete Irmgard von Kleve, die Ehe blieb kinderlos.

Danach ging das Erbe an Adolf VI. (1308–1348), der ein Neffe Wilhelms I. und ein Sohn des verstorbenen Heinrich von Berg Herr von Windeck war. Durch sehr viel Geschick in den Fragen der Reichspolitik konnte sich Adolf VI. einige Rechte sichern, die ihm durch Ludwig dem Bayern verliehen wurden.

Sowohl bei der Königswahl und 1327 im Italienkreuzzug und der Krönung Ludwigs zum Kaiser war er im Gefolge Ludwigs zu sehen. Adolf verstarb nach vierzigjähriger Regentschaft. Er war kinderlos geblieben; damit erlosch die Linie Limburg-Berg.

Haus Jülich (1380–1521)

Die Länder Jülich, Berg, Kleve, Mark und Ravensberg

Berg fiel nun an den Schwiegersohn von Adolfs Schwester Gräfin Margarete von Ravensberg-Berg, den Grafen Gerhard von Jülich Berg, Sohn des Herzogs Wilhelm von Jülich. Gerhard, der bereits 1346 durch seine Vermählung in den Besitz der Grafschaft Ravensberg gekommen war, regierte Berg ab 1348. Gerhard konnte sein Territorium zwischen Wupper und Ruhr durch den Kauf der Herrschaft Hardenberg mit den Orten Neviges und Langenberg erweitern. Gerhard hinterließ nach seinem frühen Tod bei einem Turnier in Schleiden im Jahre 1360 einen unmündigen Sohn und zwei Töchter. Graf Wilhelm II. regierte unter der Aufsicht seiner Mutter Margarete von Ravensberg-Berg. Wilhelm erwarb die Burg und Amt Blankenberg, er wurde 1377 von Kaiser Karl IV. zu seinem geheimen Rat und Hausgenossen ernannt. Die freundliche Verbindung hielt auch an, als Karls Sohn Wenzel die Nachfolge als Kaiser antrat.

Die Herzöge von Jülich-Berg

Wilhelm II. Graf von Berg und Ravensberg erhielt am 24. Mai 1380 auf dem Reichstag zu Aachen von König Wenzel die Herzogswürde, die Grafschaft Berg wurde zum Herzogtum erhoben. Noch im selben Jahr gab der Herzog die Burg an der Wupper als Residenz auf, neuer Regierungssitz wurde Düsseldorf. Mit der Wahl Düsseldorfs als Hauptstadt des Herzogtums und mit dem Bau einer neuen Residenz am Handelsweg Rhein wollte Wilhelm II. seine neue, erhöhte Stellung im Reich stärker zum Ausdruck bringen. Zudem wurde Wilhelms Tochter Beatrix von Berg (1360–1395) im Jahre 1385 durch Heirat Kurfürstin von der Pfalz.

Sein Sohn Herzog Adolf VII. bekam nach dem Tode des Herzogs Rainald von Jülich und Geldern 1423 Jülich und das Geldern bestätigt. Da Adolf VII., er starb 1437, seinen Sohn aus erster Ehe überlebt hatte und die zweite Ehe kinderlos blieb, fiel die Nachfolge auf den Sohn seines Bruders Wilhelm, Gerhard II..

Seit 1461 werden Kleve und Mark gemeinsam verwaltet. 1510 heiratet der Klevische Thronerbe die Tochter des letzten Herzog von Jülich-Berg, was 1521 zur Vereinigung von Kleve-Mark mit Jülich-Berg-Ravensberg führt. Berg blieb von da an bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts mit dem Herzogtum Jülich vereinigt.

Im Jahr 1484 kamen das Amt und die Burg Löwenburg im Siebengebirge durch die Heirat Wilhelm III. von Berg und der Erbin der Herrschaft Löwenburg, Elisabeth von Nassau, an das Herzogtum Berg. 1500 wurde das Herzogtum Teil des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises.

Vereinigte Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg

Karte der Vereinigten Herzogtümer um 1540. Die Gesamtherrschaft in ihrer größten Ausdehnung, einschließlich der Vogtei Essen, dem Kondominat Lippe und dem 1543 an den Kaiser verlorenen Herzogtum Geldern mit der Grafschaft Zutphen, jedoch ohne die Vogtei Werden.

Nach dem Erlöschen des jülich-bergischen Hauses (1521) folgten die Herrscher des Herzogtums Kleve und der Grafschaft Mark aus dem Adelsgeschlecht der von der Mark, einer der beiden westfälischen Seitenlinien der alten Grafen von Berg. Sie vereinigten die Herzogtümer Jülich, Kleve, Berg, zeitweilig auch Geldern und die Grafschaften Mark und Ravenberg sowie die Herrschaften Ravenstein und Lippstadt als Vereinigte Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg in einer Hand. Aus diesem Haus regierten drei Herzöge, der erste war Johann der Friedfertige von 1511 in Jülich, Berg und Ravensberg und ab 1521 auch im väterlichen Erbe dem Herzogtum Kleve, der Grafschaft Mark und dem Kondominat Lippstadt. Johann war schon im Kindesalter auf Schloss Burg mit der Erbtochter des Hauses Jülich verlobt worden. Ihm folgte Wilhelm der Reiche 1539 nach. Er erließ am 31. Oktober 1583 den herzöglichen Befehl, der den gregorianischen Kalender im Herzogtum einführt. Er war zwischen 1538 und 1543 auch Herzog von Geldern, das er im Krieg jedoch an den Kaiser verlor, dem er sich unterwerfen und dessen Verwandte er ehelichen musste. Der älteste Sohn des Herzogs Karl Friedrich starb auf einer Bildungsreise durch Europa 1575 in Rom. Dort weilte er als Ehrengast des Papstes bei den Weihnachtsfeierlichkeiten des Heiligen Jahres 1574. Er wurde in Santa Maria dell’Anima gegenüber von Papst Hadrian VI. bestattet. Nach dem Tode Karl Friedrichs kam 1592 Johann Wilhelm der Gutmütige als dritter und letzter Herrscher dieses alten Bergisch-Märkischen Hauses auf den Thron. Johann-Wilhelm war von 1574 bis 1585 für elf Jahre Fürstbischof von Münster und resigierte seine Kirchenämter, nachdem feststand, dass sein Vater keine weiteren Erben mehr zeugen würde. Er heiratete zwei Mal, erst 1584 Jakobe von Baden, die 1597 während seiner geistigen Umnachtung ermordet wurde, und später Antonie von Lothringen. Trotz aller Versuche, das Aussterben des Hauses zu vermeiden, blieben beide Ehen kinderlos, auch uneheliche Kinder sind nicht bekannt.

Nach Aussterben des männlichen Herzogstammes von der Mark 1609 kam es zum Jülich-Klevischen Erbfolgestreit, der damit endete, dass die Nachfolge in Jülich und Berg dem wittelsbachischen Haus Pfalz-Neuburg zufiel.[2]

Nach der Erbteilung von 1614

Unter Wolfgang Wilhelm wurde das Herzogtum Berg administrativ (etwa 1640er-Jahre) in 37 Steuerbezirke aufgeteilt (19 Ämter, 8 Freiheiten, 10 Städte: Düsseldorf, Lennep, Wipperfürth, Ratingen, Rade vorm Wald, Solingen, Gerresheim, Blankenberg, Siegburg, Elberfeld).

Von 1652 bis 1690 war Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg Herzog. Sein Sohn und Nachfolger Johann Wilhelm II. (1679–1716), Kurfürst von der Pfalz (1690–1716), ist bis heute in seiner Residenzstadt Düsseldorf und im Bergischen Land als „Jan Wellem“ in Erinnerung geblieben. Den Verlust des Heidelberger Schlosses ersetzte das Schloss Schwetzingen als Sommerresidenz.

Ab 1708 entstand durch Erich Philipp Ploennies die bergische Landesaufnahme des Territoriums Berg, der die wirtschaftlichen Gegebenheiten in seiner Topographia Ducatus Montani (Topographie des Herzogtums Berg, 1715) beschrieb.

Karl III. Philipp von der Pfalz (1661–1742) übernahm nach dem Tode seines älteren Bruders die Regierung. Er baute seit 1720 Mannheim als Residenz aus und errichtete das Mannheimer Schloss.

1742 kam das Land an den Kurfürsten Karl Theodor aus der Sulzbacher Linie und nach dessen Tod 1799 an den Herzog Maximilian Joseph von Pfalz-Zweibrücken, den späteren König von Bayern. Dieser überließ das Herzogtum Berg am 30. November 1803 seinem Schwager Herzog Wilhelm als Apanage, behielt aber die Souveränität. Herzog Wilhelm residierte als Statthalter in Düsseldorf.

Das napoleonische Großherzogtum Kleve und Berg (1806–1813)

Lage des Großherzogtums Berg im heutigen Deutschland
Hauptartikel: Großherzogtum Berg

Am 15. März 1806 trat König Maximilian I. Joseph von Bayern sein Herzogtum Berg an Napoleon ab. Kurbayern hatte sich 1805 im Vertrag von Schönbrunn im Tausch gegen das Fürstentum Ansbach dazu verpflichtet. Napoleon übereignete noch am selben Tag die Herzogtümer Berg und Kleve an seinen Schwager Joachim Murat, der dadurch auch ein deutscher Reichsfürst wurde. Das Territorium des von Preußen abgetretenen Herzogtums Kleve wurde nur in seinen rechtsrheinischen Teilen mit dem Herzogtum Berg verbunden; die linksrheinischen Teile hatte Frankreich bereits annektiert. Murat nahm sein Land am 19. März 1806 in Köln zunächst als Herzog von Kleve (Cleve) und Berg förmlich in Besitz und ließ sich acht Tage später von den Landständen huldigen. Später wurde das Gebiet noch territorial erweitert. Neben dem Königreich Westphalen sollte das Großherzogtum Berg ein Musterstaat und Vorbild für die anderen Rheinbundstaaten werden. Es kam zu Reformen insbesondere in der Verwaltung, dem Rechtswesen sowie zu wirtschaftlichen Reformen und zu Agrarreformen. Durch die Zollpolitik Napoleons kam es zu massiven wirtschaftlichen Problemen. Unmut lösten auch die Einberufungen zum Militär aus. Dies entlud sich 1813 zu einem größeren Aufstand.

Bald nach der Völkerschlacht bei Leipzig löste sich das Großherzogtum faktisch auf. Von 1813 bis 1815 wurde für das rechtlich allerdings noch bestehende Großherzogtum das Generalgouvernement Berg als interimistische Verwaltung eingerichtet. Die meisten Landesteile fielen zusammen mit dem Großherzogtum durch Artikel XXIV der Hauptakte des Wiener Kongresses schließlich Preußen zu. Es bildete daraus mit den anderen preußischen Besitzungen auf dem linken und rechten Rheinufer die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit Verwaltungssitz Köln.

Der Titel eines Großherzogs von Kleve und Berg ging somit auf den preußischen König und das Haus Hohenzollern über.

Wappen

Wappen bis 1225

Das historische Wappen der Grafen von Berg waren die schwarzen Wechselzinnenbalken. Erst seit 1210 ist im Reitersiegel Adolfs III. das Wappen der ersten Grafen von Berg (in Silber zwei schwarze Wechselzinnenbalken) bezeugt (z. B. noch in den Wappen des Rheinisch-Bergischen Kreises und der Stadt Hilden sowie der Stadt Leverkusen enthalten). Die ehemalige Stadt Opladen führte bis zum Zusammenschluss mit der Stadt Leverkusen (31. Dezember 1974) ebenfalls diesen Wechselzinnenbalken in ihrem Wappen. Der Wechselzinnenbalken rührt von den Brüdern Gerhard und Giso von Upladhin her, die im frühen 13. Jahrhundert Gutsherrren in Opladen waren und Burgmannen der Grafen von Berg deren älteres Wappenzeichen führten. Engelbert II. von Berg hat als Erzbischof Engelbert I. von Köln dieses erste bergische Wappen dem erzbischöflichen Wappenschild (schwarzes Kreuz) als Schildhalter aufgelegt.

Aus diesem Wappen ist auch eine Wappengruppe ehemals bergischer Ministerialenfamilien hervorgegangen, zu der u. a. die heutigen Freiherren von Bottlenberg (in Silber ein schwarzer Wechselzinnenbalken), die Grafen von Nesselrode (in Rot ein silberner Wechselzinnenbalken) und die Fürsten von Quadt (in Rot zwei silberne Wechselzinnenbalken) gehören.

Wappen ab 1225

Das Wappen des Bergischen Landes zeigt, entsprechend den bergischen Farben, auf weißem Grund den roten – auf das Haus Limburg (s. o.) zurückgehenden – doppelschwänzigen Bergischen Löwen mit Krallen, Zunge und einer Krone in blau. Noch heute führen den Bergischen Löwen einige Städte und Kreise in ihrem Wappen

Entstehung des Wappens mit dem Bergischen Löwen:

Heinrich von Limburg, der durch seine Heirat mit der bergischen Erbtochter Irmgard in den Besitz der Grafschaft Berg gelangte, behielt den roten, doppelgeschwänzten und gekrönten Limburgischen Löwen auf goldenem Grund bei, während sein ältester Sohn und Nachfolger Graf Adolf IV. von Berg (1246–1259) den gleichen Wappenschild führte, vermehrt durch einen fünflätzigen Turnierkragen an der erhobenen Balkenstelle, der heute noch im Wappen der Stadt Wipperfürth enthalten ist.

Den Turnierkragen haben die nachfolgenden bergischen Grafen dann bis 1308 beibehalten. Graf Adolf VI. von Berg war der erste bergische Landesherr, der das bekannte bergische Wappen der späteren Zeit, hergeleitet von seinem Vater Heinrich, Herr zu Windeck, ohne Turnierkragen führte: den roten, blaubewehrten, blaugekrönten und doppeltgeschwänzten stehenden Löwen.

Auch der ›Bergische Löwe‹ ist heute noch in vielen Kreis- und Gemeindewappen zu finden, hier eine Auswahl:

Ämterverfassung: Ämter und Freiheiten – Rechts- und Verwaltungswesen, bergischer Adel

Altbergisches Verwaltungswesen – Entstehung und Verfassung der bergischen Ämter

Fast regelmäßig findet man in Urkunden sowohl des bergischen wie auch anderer niederrheinischer Territorien die Ämter des Mittelalters zu einer Burg in Beziehung gesetzt, welche den Mittelpunkt der Verwaltung für das betreffende Amt bildet oder doch ursprünglich gebildet hat. Für Berg lässt sich dieser Zusammenhang zwischen Burg und Amt dadurch nachweisen, dass für sämtliche Ämter des Herzogtums, mit einer einzigen Ausnahme (Amt Miselohe), eine Burg oder zumindest ein befestigter Platz, der wohl ursprünglich eine Burg war, als Mittelpunkt nachweisbar ist. Die Ämter bildeten sich im Anschluss an die jeweilige Burg als Mittelpunkt in der Art, dass anfangs kleine Burgbezirke allmählich zum Amt erweitert wurden. Im Charakter der Burg als Mittelpunkt eines Bezirkes von landesfürstlichen Gütern, Lehen und grundherrschaftlichen Rechten dürfte der eigentliche Anlass der Erweiterung der Bürgerverwaltung zur Amtsverwaltung zu suchen sein.

Tabelle Herzogtum Berg. Familien, Bestialien, Morgenzahl.

Um die Mitte des 14. Jahrhunderts bildeten sich die Amtsbezirke. Sie dienten der strafferen Verwaltung und gingen hervor aus dem seit dem 13. Jahrhundert einsetzenden Bestreben der Landesfürsten, die zerstreut liegenden Territorien zu vereinigen und die volle Landeshoheit zu erlangen.

Die Ämter waren in ihrer späteren vollen Ausbildung die der Zentralverwaltung unmittelbar unterstehenden Bezirke, in denen die örtliche Finanz- und Polizeiverwaltung sowie die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ganz, die Gerichtsverfassung wenigstens zum Teil zusammenlief.

Drei Beamte waren für die Verwaltung der Ämter zuständig, der Schultheiß oder Richter, der Kellner oder Rentmeister und der diesen beiden übergeordnete Amtmann.

Der höchste Beamte im Amt war der Amtmann, der von adeliger Abstammung war, vom Landesherrn persönlich ernannt wurde und seinen Amtssitz in einer Burg hatte, die meist im Besitz des Landesherrn war. Amtssitz konnte auch das Schloss des Amtmanns sein. Er hatte im Wesentlichen drei Befugnisse, eine administrativ-finanzielle, eine militärisch-polizeiliche und eine ursprünglich beschränkte, allmählich aber an Umfang und Bedeutung zunehmende gerichtliche – er war verantwortlich für Recht und Ordnung innerhalb der Grenzen des Amtes. Dem Amtmann nachgeordnet war der Schultheiß als Vorsteher der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, der auch bei den Gerichtsverhandlungen den Vorsitz führte. Der dritthöchste Beamte war der (auch Kellner genannte) Rentmeister, der für die Erhebung der Steuer, die Verwaltung der Hofgüter und die Gerichtsgebühren und Strafgelder zuständig war.

Die Verkündigung und Durchführung der Amtserlasse in den einzelnen Kirchspielen besorgten immer die Scheffen. Das Gericht gab den Erlassen Nachdruck.

Altbergisches Gerichtswesen – Hauptgericht, Landgericht, Hofgericht, Botenamt, Sendgericht

Grundlage der Gerichtsbarkeit im frühen Mittelalter war das Römische Recht. Urkunden und Gerichtsurteile wurden bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts in lateinischer Sprache ausgefertigt. Eine der ersten Urkunden in deutscher Sprache war von 1262.[3] Während in anderen deutschen Gebieten bereits Anfang des 13. Jahrhunderts das Römische Recht von einer neuen deutschen Gerichtsbarkeit abgelöst wurde, war dies im Bereich Berg erst etwas später der Fall. Diese Besonderheit wurde vom deutschen Gegenkönig Wilhelm in einer Urkunde, 1248 in Kaiserswerth ausgestellt, bestätigt.[3] Ab Mitte des 13. Jahrhunderts bildete sich auch im Bergischen Land eine neue Art der Gerichtsbarkeit aus. Spätestens seit dem 12. Jahrhundert war das Grafengericht in Kreuzberg (bei Kaiserswerth im Amt Angermund) für alle Belange zuständig; nun aber wurden Schöffengerichte eingerichtet, die für alle Straftaten außer todeswürdigen Verbrechen wie Diebstahl, Totschlag und Schändung zuständig waren. Diese wurden zunächst weiterhin in Kreuzberg verhandelt. Überliefert ist das Rechts- oder Ritterbuch, in dem das Bergische Gerichtswesen im 14. Jahrhundert beschrieben wird.[4]

Hauptgericht – Obergericht

Die bergische Gerichtsbarkeit basierte auf einer Hierarchie von Konsultationsgerichten. Wenn ein niederes Gericht in einer Rechtsfrage keine Einigkeit erzielen konnte, wurde das zuständige Konsultationsgericht angerufen. Dieses gab eine Empfehlung ab, an die das niedere Gericht bei seiner anschließenden Entscheidung allerdings nicht gebunden war. Den Landgerichten waren die Hauptgerichte in diesem Sinne übergeordnet, indem die zweifelhaften Rechtsfälle den Hauptgerichten zur Konsultation vorgelegt wurden. Den Schöffen des Obergerichts stand der Schultheiß vor. Diese Rechtsfälle wurden nach Entscheidung des Obergerichts durch die Landgerichte nur noch verkündet. Die Appellation geschah für alle Gerichte an den Herzog in Düsseldorf.

Hauptland- und Rittergericht Opladen

Oberstes Konsultationsgericht war das in der neueren Literatur so genannte Hauptland- und Rittergericht in Opladen; in historischen Urkunden wurde es auch als Rittergericht, Hochgericht und Oberstes Hauptgericht bezeichnet.[5] Bis 1559 hatte dieses Gericht seinen Sitz im zentral gelegenen Opladen, danach als jülich-bergischer Hofrat in Düsseldorf. Daneben war das Rittergericht auch das Gericht für den bergischen Adel und Versammlungsort des Ritter- und Landtags, in dem die bergischen Landstände ihre Selbstverwaltung organisierten.[4] Als Gegenleistung für ihre Vorrechte war die Ritterschaft beim Aufgebot durch den Landesherrn zum Dienst mit Pferd und Harnisch verpflichtet.

Das Hauptgericht Porz erhielt bis 1559 seine Rechtsbelehrung am Rittergericht Opladen, dem ebenfalls der Schultheiß von Porz vorstand.

Neben dem Wildfang (Jagd- und Fischereirecht) sowie ausgedehnter Zoll- und Steuerfreiheit besaßen diese freiritterlichen Lehnsträger also auch einen besonderen Gerichtsstand.

Landgericht

In den Kirchspielen (Gemeinden) befanden sich die Landgerichte; sie waren zuständig für die Rechtsprechung der Honschaften, wobei jede Honschaft einen Scheffen (Schöffen) stellte. Zuständig waren die Landgerichte für alle Rechtsfälle der „Hoheit, Gewalt, Schuld und Schulden“, also Kriminalfälle oder strittige Erbfälle. Sie konnten auch Todesurteile fällen, die aber zumeist an das Hauptgericht abgegeben wurden.

Die Verhandlungen vor den Landgerichten vollzogen sich seit dem Jahre 1565 nach der neuen jülich-bergischen Rechts-, Lehen-, Gerichtschreiber-, Brüchten-, Polizey- und Reformations-Ordnung. Richter, Scheffen, Gerichtsschreiber und Bote waren vereidigt. Den Angeklagten wurde ein juristischer Beistand zugestanden.

Hofgericht

Die Hofgerichte waren zuständig für bürgerliche Rechtsangelegenheiten, insbesondere Erbfälle im Todesfall, wobei im Bergischen Land das Recht der Realteilung Gültigkeit hatte, Veräußerungen von Besitz durch Verkauf, Schenkung, Teilung, Tausch, Verpfändung oder auch Belastung; sie hatten also die Aufgabe der heutigen Amtsgerichte. Die Hofgerichte reichen in die Zeit der ersten Landnahme und die Gründung der königlichen Fronhöfe zurück. Sie umfassten ursprünglich den Lehnsverband eines Fronhofes und hatten die Aufgabe, dessen Recht zu sichern.

Botenamt

Die den Ämtern unterstellten Landgerichte waren in Botenämter unterteilt, die mit dem jeweiligen Kirchspiel übereinstimmten. Jedes Botenamt unterhielt einen Boten oder Schatzboten. Diese galten nicht als Staatsbeamte und erhielten aus dem herzoglichen Schatz keine Zuwendung, mussten einer ehrbaren Familie angehören und wurden für ihr Amt vereidigt. Den Boten war jedoch eine gewisse Summe seitens der Untertanen zugesichert, die mit dem „Schatz“ eingetrieben werden musste. Der Schatzbote zog die Steuer, die Geldstrafen und die Gebühren ein und lieferte diese an die „Kellnerei“ ab.

Sendgericht

Das Sendgericht, auch Send genannt, war ein neben dem weltlichen Gericht bestehendes geistliches Gericht, dessen Ursprung in die ersten christlichen Jahrhunderte zurückreicht. Sowohl für Wiehl (Reichsherrschaft Homburg) als auch für das bergische Kirchspiel Much ist bisher ein Sendgericht nachweisbar. Die Herzöge von Berg schützten das Sendgericht und bestanden auf seiner regelmäßigen Abhaltung. Später wurde die kirchliche Gerichtsbarkeit immer mehr durch die weltliche Macht eingeschränkt und verlor dadurch allmählich ihre Befugnisse. Anfangs präsidierte der Bischof bei den jährlichen Visitationen dem Sendgericht, im 12. Jahrhundert der Archidiakon oder als Vertreter der Dechant. Ab dem 13. Jahrhundert war es üblich, dass der Pfarrer selbst das Sendgericht abhielt, ab dem 17. Jahrhundert werden auch Sendschöffen in der Landpfarrei Christianität Siegburg genannt. Das Sendgericht war in erster Linie ein Rüge- und Sittengericht und verfolgte Vergehen, die auch Gegenstand eines geistlichen Prozesses sein konnten: u. a. Ketzerei, Ehebruch, Unkeuschheit, Wucher, Zank und dergleichen. Das Gericht konnte materielle Strafen sowie Körper- und Gefängnisstrafen verhängen.

Altbergisches Steuerwesen – Zehntrecht – Münzrecht – Bergrecht – Zoll

Zoll

Zölle können in der Grafschaft Berg schon für das 13. Jahrhundert nachgewiesen werden. Graf Wilhelm II. (1360–1408) erklärt in einer Urkunde aus dem Jahre 1386, es gebe „zwenn zollen, in und durch dat lant van dem Berghe“, also nur den Einfuhr- und den Durchgangszoll, der das Doppelte des Einfuhrzolls betrug. Später wurde auch der Ausfuhrzoll verordnet. Zunächst war das Herzogtum an allen Grenzen von Zollstationen umgeben, jedoch gab es, obwohl Jülich und Berg dem gleichen Herzog unterstanden, weder Münz- noch Zolleinheit. Im Jahre 1398 erwarb sich Herzog Wilhelm von Berg von König Wenzel die Erlaubnis, zwei neue Landzölle – einen zu Lennep, den anderen zu Wipperfürth – einzurichten. Wie aus der Erkundigung von 1555 bekannt, hatte Lennep einen Beizoll in Wermelskirchen. Im selben Jahr führt die Stadt Köln Beschwerde beim Herzog wegen des neuen Zoll zu Wermelskirchen.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war das Herzogtum Berg auch im Innern von Zollstellen durchsetzt, da Fuhrleute, Viehtreiber, Reiter und Bauern verstanden hatten, die vorgeschrieben Straßen zu den Zollhäuser zu umgehen und die Waren über Neben- und Schleichwege zu schmuggeln.

In früherer Zeit sind die erhobenen Landzölle vorwiegend für die Erhaltung und Anlage, die Ausweitung und die Sicherheit der Wege, Brücken und Stege verwendet worden. Um 1500 betrug der vom Herzog festgelegte Zoll für ein Pferd 8 Albus, ebenfalls für eine Karrenladung, für eine Wagenladung war der doppelte Betrag zu entrichten.

Steuern und Abgaben

Die Einnahmen der Landesfürsten bestanden aus „Zöllen“, „Zehnten“, „Kürmut“, „Schatz“, „Zins“ und anderen „Gefällen“. Diese Einnahmen reichten jedoch nicht zur Begleichung aller Landesausgaben aus.

Dadurch sahen sich die Landesherren zu „Beden“ (Bitten) gezwungen, Gelder die für verschiedene Verwaltungsausgaben vom Land bewilligt werden mussten. Diese besondere Steuer, in früheren Jahren eine freiwillige Abgabe, wurde gewöhnlich im Herbst nach der Ernte erhoben.

Die Steuern waren in älterer Zeit für außerordentliche Kriegsausgaben bestimmt; in späteren Jahrhunderten wurden sie für die gewöhnliche Landesverteidigung sowie für die Erhaltung der Sicherheit und des allgemeinen „Ruhestandes“ (Ordnung) verwendet.

Frei von Abgaben und Steuern waren die Kirchengüter, die Lehensgüter der Lehensleute sowie die Güter der Ritterschaft und des Adels. Freiheiten konnten teilweise oder ganz befreit sein. Die eigentlichen Rittersitze (Bergische Rittersitze) waren frei von Steuern, auch wenn sie vom Ritter nicht bewohnt waren. Nur die als Lehen gegebenen adeligen freien Güter waren über die Pächter steuerpflichtig. Der Geistlichkeit und der Ritterschaft war es daher nicht erlaubt, „Schatzgüter“ anderer Bürger zu erwerben, um für das Land Steuernachteile zu vermeiden.

Die Steuern wurden vom Landesherrn den versammelten Ständen vorgeschlagen und durch Stimmenmehrheit genehmigt.

Steuern:

  • Die älteste ist wohl die Kommunikantensteuer, später Personalsteuer genannt (Personensteuer). Arme waren von der Steuer befreit.
  • Die Rentensteuer oder Vermögenssteuer: Jeder, der Pfandschaft hatte, musste den zehnten Pfennig, später den vierten Pfennig abgeben.
  • Die Grundsteuer: Diese wurde von Ländereien und Häusern entrichtet.
  • Die Viehsteuer (Pferd 1 Rtlr., Ochse 40 Stüber, Kuh 30 Stüber usw.)
  • Die Gewinn- und Gewerbesteuer: Diese Steuer wurde von den Besitzlosen, den „Halfen, Pächtern“ und Lehnsleuten entrichtet und richtete sich nach der Größe der bewirtschafteten Fläche. Selbst die Schäfer, Arbeiter, Dienstboten hatten von ihrem Einkommen Steuern zu zahlen.
  • Die Verbrauchssteuer: Sie war eine indirekte Steuer und konnte dadurch eine bedrückende Höhe erreichen. Wein, Bier, Essig, Heringe, Salz, auch Tran, Pfeifen, Spielkarten, Öl, Butter usw. wurde besteuert.
  • Die Kriegssteuer: Diese wurde in der Regel nur auf Grundstücke entrichtet und kam im Bergischen Land erst im Dreißigjährigen Krieg auf, um ein stehendes Heer zu schaffen.

Zehnt – Zehntrecht

Eine altbergische Art der Besteuerung war der Zehnte. Er bestand darin, dass von allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen der Zehnte Teil abgegeben werden musste. Der große Zehnt wurde vom Getreide und Großvieh gegeben; der kleine Zehnt wurde für Gemüse, Krautgewächse und Obst sowie für geschlachtete landwirtschaftliche Kleintiere entrichtet.

Empfänger des Zehnten waren meist Adelige und Kirchen. Als Gegenleistung mussten sie die Pfarrkirche baulich unterhalten, „Zielhvieh“ (Zuchtvieh) halten, Karre, Pflug, Egge und Malze bereiten, eine Kies- und Lehmgrube hergeben – dies alles zur freien Benutzung derer, die den Zehnten zahlten.

Bergregal – Bergrecht im Herzogtum Berg – jülich-bergische Bergordnung

Spätestens im 13. Jahrhundert begannen die Grafen von Berg damit, einzelne Gruben, wie z. B. die Silbergrube auf dem ehemaligen Reichshof Eckenhagen, in ihren Besitz zu bringen. Kaiser Karl IV. (1347–1378) legte 1356 die Hoheitsrechte der Landesfürsten fest: Berg- und Salzregal, Zölle, Münzrecht u. a. Damit gehörte das Recht, die Schätze des Bodens zu heben, zu den Regalien des Landesherrn. In den bergischen Ämtern Steinbach, Porz mit Bensberg und Windeck gelangte der Bergbau um die Jahrhundertwende zum 16. Jahrhundert zu größerer Bedeutung, die aber mit dem Dreißigjährigen Krieg fast völlig zum erliegen kamen.

Die Suche nach Bodenschätzen ist bis Anfang des 19. Jahrhundert mehr von Privatleuten, weniger vom Staat erfolgt. Anlass zum Schürfen waren alte, bereits vor Jahrhunderten betriebene Stollen, die Beratung mit Leuten, denen die geologischen Bodenverhältnisse bekannt waren, oder man versuchte, sich auf sein Glück zu verlassen. Der Antrag auf Verleihung der Mutung wurde beim Bergmeister als dem Vertreter des Landesherrn und dem bergischen Berggericht eingebracht, der dem Muter dann den Mutschein ausstellte. In den nächsten zwei Wochen musste der Muter den „Gang entblößen“ und vom Bergmeister besichtigen lassen. Meist war der Schein auf ein halbes Jahr ausgestellt, für diese Zeit erhielt der Landesherr das Quatembergeld: für jede Fundgrube und Maß 10 Albus, für jede (Maschine)Puch- und Waschstätte 20 Albus. Auf Antrag konnte die Mutzeit verlängert werden. Wurde die Grube vom Muter aufgegeben oder kam dieser den berggesetzlichen Verpflichtungen nicht nach, so stand die Grube wieder zur freien Verfügung des Landesherrn.

Der Mutung folgte auf Antrag die Belehnung nach Zustimmung und Prüfung des Berggerichts, nach vorheriger Besichtigung der betreffenden Grube und Abfassung eines Berichts einer Kommission der Berggeschworenen. Wurden keine Einwände erhoben, so wurde der Besitzer oder die Gewerkschaft nach Abmessung des Bezirks mit einer Fundgrube und einer bestimmten Anzahl von Maß belehnt, der damit in das Gewerkenbuch als Lehnsträger des Bergwerks eingetragen wurde.

Die Verpflichtung des Lehnsträgers dem Landesherrn gegenüber bestand in der Abgabe des Zehnten und der Quatember- oder Fristgelder. In den ersten drei Jahren, falls die Grube ohne Gewinn blieb, genoss der Lehnsträger Zehntfreiheit. Die Höhe des Quatembergeldes für jede Fundgrube und jede Maß betrug 20 Albus und musste vierteljährlich entrichtet werden.

Münzrecht – bergische Münzen

Das ursprünglich ausschließlich königliche Münzrecht im Heiligen Römischen Reich weitete sich seit etwa 1062 auf geistliche und kurze Zeit später auf weltliche Fürsten aus. Adolf I. wird es unter Ausnutzung der politischen Situation dem Kölner Nachbarn gleich getan und sich das Münzrecht angeeignet haben; möglich aber auch, dass er als Vogt von Werden und Siegburg das diesen Klöstern verliehene Münzrecht nutzte. Die Kölner haben die Ausgabe bergischen Geldes begrüßt, denn Adolf I. hat einen Pfennig schlagen lassen, der bis auf die Umschrift eine Nachbildung des Kölner Geldes darstellt, dafür aber vollhaltiger ausgeprägt, also wertvoller als das kölnische Geld war. Die Münze war aus Silber und wog etwa 1,4 gr.

Adolf II. hat einen 1,6 gr. schweren Pfennig schlagen lassen, der eine Nachbildung des Pfennigs des Kölner Erzbischofs Bruno II., seines Bruders, war und vielleicht vom gleichen Stempelschneider stammt. Auch Engelbert I. hat solche Kölner Pfennige nachgebildet, während von seinem Sohn Adolf III. keine Münzen bekannt sind.

Engelbert II. hat als Erzbischof von Köln Münzen schlagen lassen, als Graf von Berg sind von ihm keine bekannt geworden, ebenfalls sind keine Münzen von Heinrich von Limburg bekannt.

In die Zeit Engelberts II. – 26. April 1220 – fällt die große Privilegienvergabe Kaiser Friedrichs II., genannt "Constitutio cum principiis ecclesiasticis", durch die die geistlichen Landesherren u.a. das Münzregal erhielten. 1232 erhielten auch die weltlichen Landesherren im "Statutum in favorem principum" das Münzrecht.

Adolf IV. schlug wieder Pfennige, die den Kölner Geprägen nachgebildet waren. Zwischen den Kölner Bürgern und dem Erzbischof kam es 1258 wegen der Bergischen Münzen zum Streit. Die Münzen Adolfs IV. waren auf der Rückseite mit dem Namen des Erzbischofs Konrad von Hochstaden versehen. Die Münzstätte befand sich in „Wielberg“ (Wildberg). Dort lagen bergische Silbergruben, andere Münzstätten lagen in den Nachbarländern. Die Kölner Bürger verlangten nicht nur ein Verbot, sondern auch eine Zerstörung der Münzstätten, da unter den Münzen Sorten mit geringerer Qualität vorhanden waren. Zunächst verglich sich der Erzbischof mit den Kölner Bürgern im "Großen Schied". Als im folgenden Jahr die Beschwerden nicht aufhörten, setzte er den gesamten Rat mit Ausnahme des Schöffen Bruno Crantz ab.

Graf Adolf V. erhält von König Rudolf in einer Urkunde vom 26. März 1275 das Recht, die von altersher in „Welabergh“ (Wildberg) betriebene Münzstätte dauernd nach „Wippilvordia“ (Wipperfürth) zu verlegen, womit durch diese Urkunde das Münzrecht für die bergischen Grafen bestätigt wurde.

Adolf lässt in Wipperfürth Pfennige und Vierlinge (Viertelpfennig) schlagen, die die Umschrift „Comes de Monte“ oder „ADOLFUS COMES“ zeigen. Auf der Rückseite erscheint der Name der Münzstätte „WIPPERVORDE CIVITAS“ oder „MONETA WIPPERVERDE“ und sind keine Nachahmungen mehr.

Von seinem Nachfolger Wilhelm I. sind keine Münzen bekannt; er wird aber das neue Münzrecht durch Prägungen erhalten haben. Adolf VI. lässt eine Münze von 2 1/2 Pfennigen prägen, sie trägt die Aufschrift „WIPPERWRDENS DENARI“. Eine weitere Münze, eine „Turnose“, nach 1326 geprägt, trägt die Umschrift „TURONUS CIVIS, TERRA DE MONTE, TURONIS DE MONTE, ADOLPUS COMES“. Im Jahr 1326 erhielt Adolf von König Ludwig dem Bayern das sog. Große Turnosenprivileg.

Graf Wilhelm II.: Turnose oder Weißpfennig. Münzprägeanstalt: Mülheim am Rhein.

Die Münzstätte in Wipperfürth wird um 1350 eingestellt worden sein. Das letzte Stück scheint ein Doppelschilling Gerhards I. gewesen zu sein, das mit Moneta (Münzstätte) Wipperfürth bezeichnet ist. In Köln-Mülheim war bereits eine neue Münzstätte entstanden. Margarete von Ravensberg-Berg (1360–1361) prägte Sterlinge in Ratingen und bediente sich erstmals der deutschen Sprache in der Umschrift „VROWE VAN DEN BERG“.

Graf Wilhelm II. prägte in Ratingen, Mülheim Rhein, Lennep und Gerresheim „Sterlinge“, „Witte“, „Denare“, „Turnosen“, „Weißpfennige“ und „Heller“. Ein „Gulden“ wahrscheinlich in Mülheim am Rhein geprägt zeigt einen jülich-bergischen Schild mit der Schrift „WILHELM COMES DE MONTERA“ als Graf von Berg und Ravensberg. Weitere spätere bergische Prägungen sind „Weißpfennige“, „Gulden“, „Heller“, „Bauschen“, „Lübische“, „Albus“ und „Schillinge“.

Nach 1437 wird von Gerhard II. eine Silbermünze von 1 Heller, Durchmesser 14 Millimeter mit einem Gewicht von 0,2 gr. geschlagen. Der äußere Ring ist nicht flach, er ist als Hohlring gewölbt, vermutlich auf Leder geschlagen und sehr griffig. Die Mitte zeigt den gevierten Schild mit den Löwen von Jülich (eigtl. schwarz auf gold) und Berg (rot auf silber) und in der Mitte die Ravensberger Sparren.

Ab 1513 werden „Guldengroschen“ als Silbermünzen mit einem Durchmesser von 43–44 Millimetern und einem Gewicht von 30 gr. geprägt, diese Münze wird ab 1530 als Thaler bezeichnet, der erste Thaler im Bergischen wird um 1540 geschlagen. 1636 lässt Wolfgang Wilhelm den ersten bergischen Dukaten prägen, die Gulden werden in dieser Zeit zu „Silberstücken“. Danach erscheinen Münzen auch als Bruchteile, 1712 erscheint 1/16 Gulden = 1/24 Thaler und 1/8 Gulden = 1/12 Thaler. 1718 wird eine Silbermünze von 24 „Kreuzern“ = 32 „Fettmännchen“ geprägt und 1719 eine Silbermünze von 20 „Kreuzern“ = „26 Fettmännchen“. Im Jahre 1732 kommt der „Karolin“ auf und 1736 der „Stüber“. Der „Konventionsthaler“ wird im Bergischen Land zum ersten Mal 1765 geprägt. 1802 schlägt Maximilian Joseph den ersten „Reichsthaler“.

Ämter

Lage der Ämter im Herzogtum Berg

Das Herzogtum war verwaltungsrechtlich in Ämter sowie mehrere Unterherrschaften, Städte und Schlösser eingeteilt. Durch Vergrößerung und Veränderung der Landesherrschaft veränderte sich die Anzahl der Ämter. So weist ein im Besitz des Kreises Mettmann befindliches Dokument [6] für das Jahr 1363 acht Ämter aus. Noch in Hebelisten aus dem ersten Drittel des 15. Jahrhundert sind diese acht Ämter als die acht Hauptämter des Bergischen Landes allein berücksichtigt. Dies waren die Ämter Steinbach, Angermund, Mettmann, Solingen, Monheim, Miselohe, Bornefeld und Porz-Bensberg.

Eine 1715 von Erich Philipp Ploennies erstellte Kartierung lässt 16 Ämter erkennen. 1789 schließlich bestand das Herzogtum aus den Ämtern Angermund, Beyenburg, Blankenberg, Bornefeld-Hückeswagen, Elberfeld, Herrschaft Broich, Herrschaft Hardenberg, Löwenburg, Amt (Unteramt) Lülsdorf, Mettmann, Miselohe, Monheim, Porz, Solingen, Steinbach und Windeck.

Städte und Freiheiten

Der Name Freiheit ist schon im 14. Jahrhundert gebräuchlich; er wurde niemals einem offenen Ort verliehen. Wesensmerkmale sind Befestigung und Abgabenfreiheit.

Städte wurden entweder aus besonderer Gunst oder Freundschaft vom Landesherrn mit Sonderrechten ausgestattet, verbunden mit der Befreiung von Abgaben. Darüber wurde vom Landesherrn eine Urkunde ausgestellt, in der die Privilegien genau bestimmt waren und damit bestätigt wurden. Hiermit konnten für die Bürger auch Pflichten verbunden sein, die der Landesherr urkundlich festlegte. Dadurch entstand für viele bergische Städte gleichzeitig der Name Freiheit, der heute noch in vielen Straßennamen vorkommt.

Als Beispiel für den rechtlichen Begriff Freiheit seien hier die Sonderrechte der Freiheit Mülheim aufgeführt. Graf Adolf VI. gewährte 1322 Mülheim am Rhein die Freiheit von allen Abgaben sowie von allen Diensten, außerdem das Recht, einen Schöffen an das Obergericht zu stellen. Auch erhielt Mülheim das Recht, ein eigenes Gericht zu unterhalten, wo man über Güter, Marktsachen, Brot, Wein, Verträge, Testamente, Wechsel des Grundeigentums verhandelte. Der Graf verlieh der Freiheit Mülheim die Bevorzugung und Freiheit, dass niemand deren Güter und Personen antasten durfte (Immunität).

„… Ferner gestatten wir und lassen der Stadt Molenheym unsere besondere Gunst darin angedeihen, daß weder wir noch einer unserer Beamten und Dienstleute der Bürgerschaft Pferde, Wagen oder Karren zu irgend einer Fahrt oder zu unserem Gebrauche nehmen oder nehmen lassen soll, es sei denn, daß wir solches auf unsere Bitte bewilligt erhalten …“

Diese Freiheiten konnten auf Bitte der Bürger vom Landesherrn erneuert, bestätigt oder auf andere Rechte erweitert werden. Mülheim erhielt zwischen 1322 und 1730 zwölfmal eine fürstliche Bestätigung seiner Sonderrechte, 1652 das Marktrecht für drei Märkte, 1714 Handelsrechte für Gewerbetreibende. Somit trugen die Sonderrechte (Freiheiten) zum Wohle der Bürger, zur Vergrößerung und Stärkung der Städte und damit letztlich auch zum Vorteil der Landesherrschaft bei.

Städte nahmen in der Grafschaft Berg bzw. im späteren Herzogtum eine Sonderstellung ein. Düsseldorf, Lennep, Ratingen und Wipperfürth waren im bergischen Landtag vertreten und galten als Hauptstädte, Radevormwald, Solingen, Gerresheim, und Blankenberg als Unterstädte. Zu den letzteren sind wahrscheinlich noch Elberfeld und Siegburg zu rechnen. Die Freiheiten Mülheim am Rhein, Wesseling, Solingen-Gräfrath und Mettmann standen im Rang als Hauptfreiheiten. Burg Hückeswagen, Angermund und Monheim galten als Unterfreiheiten.

Zum Herzogtum Berg gehörten neben den Ämtern die „amtsfreien“ Städte und Freiheiten Barmen, Beyenburg, Blankenberg, Burg an der Wupper, Düsseldorf, Elberfeld, Gerresheim, Gräfrath, Hückeswagen, Lennep, Amt Mettmann, Monheim, Mülheim am Rhein, Mülheim an der Ruhr, Radevormwald, Ratingen, Siegburg, Solingen, Wesseling und Wipperfürth.

Stadtrechtsverleihungen durch die Bergischen Grafen und Herzöge bis 1806

Städte mit Stadtrechtsverleihung vor dem Erwerb durch Berg

Adel – bergischer Adel

In den Territorialherrschaften nahm der Adel eine Sonderstellung ein. Dem geographischen Raum selbst entstammend, zählten seine Angehörigen anfänglich zum Dienstadel und standen in Lehnsabhängigkeit vom Landesherrn oder auch von anderen Fürsten. Sie spielten bald in der höheren Verwaltung der Territorien eine wichtige Rolle, genossen Abgabenfreiheit, ein eigenes Gericht und waren in Landständen vertreten. Als Wohnsitze hatte der Bergische Adel meist befestigte Rittersitze die in vielen Teilen des Landes noch nachzuweisen sind, oder auch als Adelssitz bezeichnet werden.

Liste der Herrscher von Berg

sog. Herzogenchor im Altenberger Dom mit Gräbern des Hauses Berg

Grafen

Haus Berg:
Haus Limburg
Haus Jülich-Heimbach

Herzöge

Haus Jülich-Heimbach
Haus Mark
Haus Wittelsbach (Linie Pfalz-Neuburg)
Haus Wittelsbach (Linie Pfalz-Sulzbach)
  • Karl Theodor (1742–1799), auch Kurfürst von der Pfalz und Herzog von Pfalz-Neuburg, seit 1777 auch Kurfürst von Bayern
Haus Wittelsbach (Linie Pfalz-Birkenfeld-Bischweiler)
  • Maximilian Josef (1799–1806), auch Kurfürst von Bayern Letzter regierender Herzog von Berg.

Siehe auch

Literatur

  • Wege-Ordnung für das Herzogthum Berg. Düsseldorf 1805. Digitalisierte Ausgabe der Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
  • Décret impérial sur la circonscription territoriale du Grand-Duché de Berg : avec le tableau des départements, districts, cantons et communes dont il se compose. Dänzer & Leers, Düsseldorf 1809 (Digitalisat der ULB Düsseldorf)
  • Sammlung der Regierungs-Verhandlungen für das Großherzogthum Berg. Düsseldorf, 1806. Digitalisierte Ausgabe
  • Sammlung der Verordnungen und Regulative für die Fabrikengerichte im Herzogthume Berg. Lucas, Elberfeld 1841. Digitalisierte Ausgabe
  • Sammlung der Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen, welche in dem vormaligen Großherzogthum Berg und in dem jetzigen Reg.-Bezirk Düsseldorf über das Elementar-Schulwesen ergangen sind: vom Jahr 1810 bis z. Schluß d. J. 1840. 2. Auf. Lucas, Elberfeld 1841. Digitalisierte Ausgabe
  • Zwei geographische Beschreibungen des Herzogtums Berg aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts. 1883 (Digitalisierte Ausgabe)
  • Georg von Below: Die landständische Verfassung in Jülich und Berg, Bd.e 1–3 Düsseldorf 1885–1891 (Reprint Aaalen 1965).
  • Johann Bendel: Die Stadt Mülheim am Rhein, Mülheim am Rhein 1913. Faksimiledruck 1972 Scriba Verlag.
  • N. J. Breidenbach: Das Gericht in Wermelskirchen, Hückeswagen und Remscheid von 1639 bis 1812, Wermelskirchen 2005, ISBN 3-9802801-5-2.
  • N. J. Breidenbach: Als König Wenzel den Zoll gewährte. Schon 1398: Eine Landwehr mit Schanze in Niederwermelskirchen. In: Rhein.-Berg. Kalender, Bergisch-Gladbach 1987.
  • Helmuth Croon: Stände und Steuern in Jülich-Berg im 17. und vornehmlich im 18. Jahrhundert, Bonn 1929 (Rheinisches Archiv 43).
  • K. Erdmann: Der jülich-bergische Hofrat bis zum Tode Jaohann Wilhelms (1716), Düsseldorfer Jahrbuch 41(1939), S. 1–121.
  • H. Fahrmbacher: Vorgeschichte und Anfänge der kurpfälzischen Armee in Jülich-Berg 1609–1685, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 42(1909), S. 35–94.
  • Bastian Fleermann: Marginalisierung und Emanzipation. Jüdische Alltagskultur im Herzogtum Berg 1779–1847, Bergische Forschungen, Bd. 30, Neustadt/Aisch 2007.
  • Stefan Geppert / Axel Kolodziej: Romerike Berge – Zeitschrift für das Bergische Land, 56. Jg., H. 3/2006: Sonderausgabe anlässlich der Ausstellung Napoleon im Bergischen Land. 1. September bis 22. Oktober, Bergisches Museum Schloss Burg. ISSN 0485-4306
  • Rudolf Göcke: Das Großherzogthum Berg unter Joachim Murat, Napoleon I. und Louis Napoleon 1806–1813. Ein Beitrag zur Geschichte der französischen Fremdherrschaft auf dem rechten Rheinufer; meist nach den Acten des Düsseldorfer Staats-Archivs, Köln 1877.
  • H. Goldschmidt: Geistlicher Besitz und geistliche Steuer in den bergischen Ämtern Misenlohe, Mettmann, Angermund und Landesberg, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 45(1912), S. 156–171.
  • H. Goldschmidt: Die Landstände von Jülich-Berg und die landesherrliche Gewalt 1609–1610, Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins 34(1912), S. 175–226.
  • H. Goldschmidt: Kriegsleiden am Niederrhein im Jahre 1610, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 45(1912), S. 143–155.
  • Franz Gruss: Geschichte des Bergischen Landes, Leverkusen 1974, ISBN 3-930478-00-5
  • Hans Martin Klinkenberg: Das politische Geschick des Bergischen Landes von der Erhebung zum Herzogtum bis zur Eingliederung in den preußischen Staat, Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 80(1963), S. 33–45.
  • Axel Kolodziej: Herzog Wilhelm I. von Berg, 1380–1408, Neustadt/Aisch 2005, ISBN 3-87707-639-4
  • Hansjörg Laute: Die Herren von Berg – Auf den Spuren der Geschichte des Bergischen Landes (1101–1806), Solingen 1988, ISBN 3-9801918-0-X
  • V. Loewe: Eine politisch-ökonomische Beschreibung des Herzogtums Berg aus dem Jahr 1740, Beiträge zur Geschichte des Niederrheins. Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins 15(1900), S. 165–181.
  • Rolf-Achim Mostert: Wirich von Daun Graf zu Falkenstein (1542–1598) – ein Reichsgraf und bergischer Landstand im Spannungsgefüge von Machtpolitik und Konfession, Diss. Düsseldorf: Heinrich-Heine-Universität, 1997.
  • Rolf-Achim Mostert: Der jülich-klevische Regiments- und Erbfolgestreit – ein Vorspiel zum Dreißigjährigen Krieg. In: Stefan Ehrenpreis (Hrsg.): Der Dreißigjährige Krieg im Herzogtum Berg und seinen Nachbarregionen, Neustadt/Aisch 2002, S. 26–64.
  • Das alte Kirchspiel Much von Prof. K. Oberdörfer, Rheinland Verlag 1923.
  • Erich Philipp Ploennies: Topographia Ducatus Montani (1715), zweibändig bestehend aus Buch, ISBN 3-87707-073-6 und Kartenwerk, ISBN 3-87707-074-4
  • Overath Geschichte der Gemeinde Prof. Theodor Rutt 1980
  • Charles Schmidt: Das Großherzogtum Berg, 1806–1813. Eine Studie zur französischen Vorherrschaft in Deutschland unter Napoleon I., Neustadt/Aisch 1999, ISBN 3-87707-535-5
  • Bernhard Schönneshöfer: Die Geschichte des Bergischen Landes, Elberfeld 1908
  • Bettina Severin-Barboutie: Französische Herrschaftspolitik und Modernisierung – Verwaltungs- und Verfassungsreformen im Großherzogtum Berg (1806–1813). 2008, ISBN 978-3-486-58294-9
  • Ulrike Tornow: Die Verwaltung der jülich-bergischen Landsteuern während der Regierungszeit des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm (1609–1653), Bonn 1974.
  • Heimatbuch Hohkeppel, 1958, Jux/Külheim/Opladen.
  • Kultur und Geschichte im Bergischen Land Ruth Schmidt-de Bruyn. Bachem Verlag 1985.
  • Bergische Forschungen Band XVI. Die Entstehung der Landesherrschaft der Grafen von Berg bis zum Jahre 1225 von Thomas R. Kraus.
  • Rheinische Städtesiegel Toni Diederich. Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz. Jahrbuch Neusser Druckerei und Verlag Neuss. 1984/85.
  • Gerold Schmidt: Der historische Beitrag des Rheinlandes zur Entstehung Nordrhein-Westfalens. Zum 50jährigen Bestehen des Landes Nordrhein-Westfalens. In: Rheinische Heimatpflege, 33.Jahrgang 1996, S. 268–273.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Zur Machtkonstellation vor der Schlacht bei Worringen siehe: Irmgard Hantsche: Atlas zur Geschichte des Niederrheins. Kartographie von Harald Krähe. Bottrop / Essen: Verlag Peter Pomp, 1999 (Schriftenreihe der Niederrhein-Akademie, Bd. 4), S. 32f
  2. Rolf-Achim Mostert: Der jülich-klevische Regiments- und Erbfolgestreit – ein Vorspiel zum Dreißigjährigen Krieg? In: Stefan Ehrenpreis (Hrsg.): Der Dreißigjährige Krieg im Herzogtum Berg und in seinen Nachbarregionen. Neustadt an der Aisch: Verlagsdruckerei Schmidt, 2002, S. 26–64 (Bergische Forschungen. Quellen und Forschungen zur bergischen Geschichte, Kunst und Literatur. Bd. 28)
  3. a b Digitalisierte Ausgabe der ULB DüsseldorfS. 79.
  4. a b Rolf Müller: Upladhin – Opladen – Stadtchronik, Selbstverlag der Stadt Opladen, 1974, S. 121 ff
  5. Michael Gutbier, Das Hauptland- und Rittergericht zu Opladen – Untersuchungen zur Rechtsgeschichte der Grafschaft Berg im späteren Mittelalter, Leverkusen: Leweke, 1995
  6. http://www.mettmann.de/stadtportrait/stadtgeschichte/geschichte.php

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