- Max Degenhart
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Max Degenhart (* 1910; † 10. Mai 1974) war ein deutscher Jurist.
Leben und Wirken
Nach dem Studium der Rechte und Promotion in Erlangen trat Degenhart in den bayerischen Justizdienst ein, wo er zunächst am Amtsgericht Augsburg tätig wurde. Er war Soldat im Zweiten Weltkrieg, zuletzt als Oberleutnant an der Ostfront. Nach der Entnazifizierung kehrte er 1951 wieder in den Justizdienst zurück und wurde am Landgericht München I, am Oberlandesgericht München und am Bayerischen Obersten Landesgericht tätig, wo er als Senatspräsident im Mai 1972 in den Ruhestand trat.
Der rechtswissenschaftlichen Öffentlichkeit wurde Degenhart als Kommentator der sachenrechtlichen Bestimmungen des BGB im Gesetzeskommentar Palandt (27.–34. Auflage) und als Kommentator in dem von Richard Zöller herausgegebenen Kommentar zur Zivilprozessordnung bekannt.
Die Ludwig-Maximilian-Universität in München ernannte Degenhart 1967 zum Honorarprofessor.
Literatur
- Andreas Heldrich: Max Degenhart. In: Juristen im Portrait. Verlag und Autoren in 4 Jahrzehnten. Verlag C.H. Beck, München 1988, S.237-242
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