- Meinheit
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Meinheit bezeichnete in den deutschen Städten des Mittelalters und der Frühen Neuzeit die Gesamtheit der Bürger, in manchen Orten oder Regionen jedoch eingeschränkt auf jene, die nicht in Zünften, Gilden oder Innungen organisiert waren, dennoch aber (im Gegensatz zu Gesellen, Knechten und Tagelöhnern) die Bürgerrechte besaßen und somit „gemeine“ Bürger, bzw. Mitglieder der „Gemeinde“ waren. Sprecher der Meinheit in vielen Städten war der „Meinheitsmeister“.
In Landgemeinden wurde der Begriff auch, synonym mit Allmende, für Gemeineigentum verwendet,[1] wie das noch heute im nordwestlichen Niedersachsen gebräuchliche niederdeutsche Meent.
Literatur
- Hans-Walter Krumwiede, Kirchengeschichte Niedersachsens, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, 1996, ISBN 978-3-525-55434-0
- Evamaria Engel, „Die Stadtgemeinde im brandenburgischen Gebiet“ (S. 333-358), in: Peter Blickle (Hg.), Landgemeinde und Stadtgemeinde in Mitteleuropa, Oldenbourg, München, 1991. ISBN 978-3-486-55886-9 (S. 334, 340, 343)
Einzelnachweise
- ↑ http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/me/inhe/meinheit.htm Deutsches Rechtswörterbuch
Weblinks
Kategorie:- Rechtsgeschichte des Mittelalters (Deutschland)
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