Zunft

Zunft
Bildtafel von Zunftwappen: Schuster, Fischer, Schlachter, Tuchmacher, Weber, Maler, Müller, Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Schneider, Bäcker, Sattler, Schmiede, Kürschner, Gerber

Als Zünfte – von althochdeutsch zumft „zu ziemen“ – bezeichnet man ständische Körperschaften von Handwerkern, wie sie seit dem Mittelalter zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden und bis ins 19. Jahrhundert existierten, in gewissen Regionen (beispielsweise in der Schweiz) bis heute.

Inhaltsverzeichnis

Begriff

Seit dem Mittelalter und bis zur Industrialisierung im 19. Jahrhundert wurde der Zusammenschluss von Handwerkermeistern neben dem heute gängigen Begriff Zunft auch als Gilde, Gaffel, Amt (norddeutsch), Einung, Innung (sächsisch) oder Zeche bezeichnet. Heute benennt die wissenschaftssprachliche Übereinkunft in Deutschland den Zusammenschluss von Handwerkermeistern als Zunft und den Zusammenschluss von Kaufleuten seit dem Mittelalter und der frühen Neuzeit als Gilde, wohingegen in England mit guild beides bezeichnet wird.

Geschichte

Vorläufer städtischer Zünfte gibt es seit der römischen Kaiserzeit; sie dienten vor allem der steuerlichen Erfassung ihrer Mitglieder, die daraufhin oft auf das Land auswichen.[1] Der Lateinische Ausdruck für diese Vereinigungen war collegium, beispielsweise der Handwerker, Kaufleute, Schiffsbesitzer, Bäcker, usw. [2]

Die Anfänge des Zunftwesens in Mittel-, West- und Nordwesteuropa sind im Hochmittelalter zu finden, als zahlreiche neue Städte gegründet wurden (Stadtgründungsphase) und die Handwerkszweige in den Städten sich stark spezialisierten.

Urkundlich als erste Zunft ist die der Weber in Mainz bekannt (Urkunde aus dem Jahr 1099). Allerdings gilt diese Urkunde als Fälschung, da sie nachweislich auf Mitte des 13. Jahrhunderts datiert werden kann. Als tatsächlich älteste, urkundlich belegte Zunft gilt die der Kölner Bettdeckenweber aus dem Jahr 1149.

In den meisten deutschen Städten lag die Macht anfänglich nur in den Händen des städtischen Adels und der Ministerialen der Klöster, Bischöfe und Hochadligen. Später konnten sich auch die Fernkaufleute gewisse Rechte und politischen Einfluss erkämpfen. Die Vereinigung von Handwerkern zu Zünften, das heißt ihre Organisation innerhalb der Stadt, war während dieser Zeit oft stark eingeschränkt oder gar verboten. Ein Zusammenschluss einer Gruppe von Menschen oder eine „Verschwörung“, wie man es zeitgenössisch nannte, bedeutete in einer mittelalterlichen Stadt fast immer politische Einflussnahme. Die Gründung der Zünfte war in manchen Städten mit einer so genannten „Zunftrevolution“ oder einem politischen Umschwung verbunden. In bestimmten Städten im Heiligen Römischen Reich gelang es den in Zünften organisierten Handwerkern sogar, die politische Macht ganz oder teilweise zu erobern. In den Freien Reichsstädten galten zeitweise Zunftverfassungen, die den Zünften eine Dominanz im Rat garantierten, was jedoch nicht mit einer Demokratie im modernen Sinne gleichgesetzt werden kann.

Allerdings wurde den Zunftbürgern häufig von vornherein weitgehende Autonomie zuerkannt, um die Neugründung von Städten für Händler und Handwerker attraktiv zu gestalten (z.B. Freiburg im Breisgau im Jahre 1120).

In Pfullendorf fanden jährlich Wahlen statt. Diese Verfassung hatte Modellcharakter für viele Städte und galt in Pfullendorf von 1383 bis 1803. Auch Zürich hatte bis 1798 eine „Zunftverfassung“. Im Spätmittelalter und der Frühen Neuzeit verschwanden jedoch die meisten Zunftrepubliken unter dem Druck der Landesfürsten wieder und der politische Einfluss der Zünfte wurde eingeschränkt oder ganz auf das Wirtschaftsrecht reduziert. Gegen die Macht der Meister innerhalb der Zünfte bildeten die Gesellen ab dem Spätmittelalter eigene Gesellenvereinigungen.

Die nicht in Zünften organisierten Handwerker gehörten mancherorts zur sogenannten Meinheit. Sie hatten dann, im Gegensatz zu ungebundenen Gesellen, Knechten und Tagelöhnern jedoch häufig das Bürgerrecht.

Das Leben des einzelnen Gruppenmitgliedes wurde von der Zunft entscheidend bestimmt. Nur in dieser Einbindung konnte der Zunfthandwerker seiner Arbeit nachgehen. Die Gemeinschaft der Amtsmeister regelte die Arbeit und Betriebsführung des Einzelnen, die Qualität seiner Produkte, kontrollierte seine sittliche Lebensführung, sicherte ihn in individuellen Notfällen und betete für das Seelenheil ihrer verstorbenen Mitglieder.

Das Ende der Zünfte

Die Entwicklung des Handwerks vom Ende des Mittelalters bis zum 19. Jahrhundert wird durchweg als anhaltender Niedergang beschrieben unter den mit Einführung der Gewerbefreiheit ein befreiender Schlussstrich gezogen wurde. An Ausartungen des Brauchtums und überholten sozialen Strukturen ist diese Beurteilung oft verdeutlicht worden. In der neueren Forschung[3] hat man auch die wirtschaftlichen Hintergründe dieses Abstiegs durchleuchtet. Von konjunkturellen Schwankungen abgesehen, sanken die Realeinkommen der Handwerker erheblich. Ursachen waren die Trennung von Produktion und Handel (Verlagssystem), großbetriebliche Produktionsformen (Manufaktur und Massenproduktion), die Konkurrenz neuer und zum Teil importierter Warenarten und die weiträumige Verflechtung des Marktes durch neue Straßen und Verkehrsmittel.

Ob das Ende der Zünfte als eine Geschichte des Niedergangs zu begreifen ist oder doch auch Elemente der protoindustriellen Neuorientierung enthielt, ist noch Gegenstand der wissenschaftlichen Kontroverse[4].

Der Zunftzwang und damit die wirtschaftliche Macht der Zünfte wurden nach der französischen Revolution in den von Napoleon dominierten Gebieten auch im deutschsprachigen Raum stark eingeschränkt oder ganz aufgehoben. Nach den Befreiungskriegen wohl stellenweise wiederhergestellt riss die Diskussion um die Gewerbefreiheit nun nicht mehr ab und spätestens 1871 ist diese im Deutschen Reich überall eingeführt.

In der Schweiz verloren die Zünft mit der Helvetischen Revolution 1798 vorübergehend ihre Macht, die sie aber teilweise mit der Mediation 1803 wieder zurückerlangten. In den meisten Stadtkantonen wurden die Vorrechte der Zünfte um 1830 mit der erzwungenen politischen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung der Land- mit der Stadtbevölkerung beseititgt, in Basel jedoch erst in den 1870er-Jahren.

Moderne Nachfolger der Zünfte sind die Handwerkerinnungen. Mancherorts bestehen Zünfte noch als Handwerkervereinigungen oder als folkloristische oder gesellschaftliche Vereine, wie in Zürich. In den verschiedenen deutschen Gebieten wurden durch die Einführung der Gewerbefreiheit im Laufe des 19. Jahrhunderts die Zünfte abgeschafft.

Regionale Besonderheiten

Aachen und Köln

In Aachen und Köln wirkten Zünfte in den als „Gaffeln“ bezeichneten Corporationen, wie es in Köln im Verbundbrief von 1396 und in Aachen im Aachener Gaffelbrief von 1450 verfassungsgemäß festgeschrieben wurde.

Bern

In Bern sind die Gesellschaften und Zünfte bis heute Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Zürich

In einigen Städten hat sich der Umzug einer Zunft oder von Zunftvereinigungen in der Form von Stadtfesten erhalten. In Zürich besteht mit dem Sechseläuten der bekannteste jährliche Umzug der Zünfte, die hier den Status privatrechtlicher Vereine haben.

Recht und Brauch im alten Handwerk

Das Zunftrecht galt in Städten, außerhalb dieser war das Handwerk zunftfrei oder unzünftig. Im Gegensatz zu den Zusammenschlüssen der Großkaufleute waren Zünfte immer institutionell beschränkt auf das jeweilige Einzelhandwerk - auch das ein Grund für ihre weitgehende politische Ohnmacht. Außerhalb der Zünfte durfte der Zunftberuf nicht ausgeübt werden. Die Zunft umfasste alle Ausübenden. Mitunter waren mehrere ähnliche Berufe in einer Zunft zusammengefasst, um eine in der Stadt wirksame Macht zu erreichen.

Die Zünfte kontrollierten in den Städten die Anzahl der Handwerker und Gesellen und legten ihre Regeln schriftlich in obrigkeitlich genehmigten Zunftordnungen fest. Damit wurden die Regeln der jeweiligen Handwerksberufe aufgestellt und überwacht, beispielsweise Ausbildungsregeln, Arbeitszeiten, Produktqualität und Preise. Dadurch sicherten sie, dass nicht zu viel Konkurrenz innerhalb einer Stadt entstand. Nach innen hatten die Zünfte das Recht der Selbstverwaltung, so regelten die Meister ihre Geldangelegenheiten eigenständig, wählten ihre Vorsteher ("Älteste", Altmeister und Jungmeister) selbst, hatten teilweise auch die Gesellenkasse in Verwahr, konnten Strafen verhängen und Bußgelder eintreiben, besaßen also gewisse gewerbepolizeiliche Befugnisse. Neben der wirtschaftlichen Funktion nahmen die Zünfte auch religiöse, soziale, kulturelle und militärische Aufgaben wahr. Bei schwerer Krankheit und Tod erhielten die Meisterfamilien eine Unterstützung aus der Amtslade.

Die Gesellen (wie auch die Meisterfrauen) hatten kein Mitspracherecht. Sie und die Lehrlinge gehörten gleichwohl als Mitglieder minderen Rechts zur Zunft. Dies entsprach der Vorstellung für das Ganze Haus mit dem Meister als Hausvater.

Wichtige Entscheidungen waren von Zustimmung oder Wohlwollen der Obrigkeit abhängig. Um eine Kontrolle zu gewährleisten, war in jeder Zunft die Morgensprache als ein regelmäßiger Versammlungstermin eingerichtet, die nicht ohne Anwesenheit eines Ratsvertreters stattfand. Jede Zunft hatte einen festen Ort für diese Zusammenkünfte. Altem Herkommen entsprach es, sich in einer bestimmten Kirche zu versammeln, andere hatten das Privileg im Rathaus zusammen zukommen und vermögendere Korporationen besaßen ein eigenes Zunfthaus, das auch für Festlichkeiten der Mitglieder diente. Ärmere Zünfte trafen sich im Gasthaus, in der Gesellenherberge oder im Haus eines Meisters. Zur Tagesordnung gehörten Rechnungslegung, Meldungen zum Meisterstück, Freisprechungen von Lehrjungen. Klagen unter den Mitgliedern nahmen breiten Raum ein und waren möglichst hier zu schlichten, bevor die öffentliche Gerichtsbarkeit in Anspruch genommen wurde. Die Morgensprache fand bei geöffneter Lade statt. In dieser meist anspruchsvoll gestalteten Truhe waren die Urkunden, Gelder, Siegelstempel, und Silbergefäße (Willkomme) der Zunft aufbewahrt und konnten von allen gesehen werden. Schon vor dem Ende der Zünfte wurden die Morgensprachen dort abgeschafft wo Gewerbekammern eingerichtet wurden.

Im Spätmittelalter gründeten Zünfte auch Singschulen, an denen der Meistergesang gepflegt wurde.

Auch die Gesellen hielten regelmäßige Versammlungen (mancherorts ‚Krugtage‘ genannt) ab. Die ritualisierten Trinksitten ahmten die zeremoniellen Gebräuche bei der Morgensprache der Meister nach. Auch die Gesellen besaßen oft eine Lade, die ähnlich wichtig genommen wurde wie die der Meister und daher wurde oft die Gesellenkorporation selbst auch kurz als „Gesellenlade“ bezeichnet. Das Zusammengehörigkeitsgefühl einer Gesellenlade war ungleich stärker als das der Gesamtheit der Gesellen einer Stadt. Wo die Gesellen kämpferisch wurden, geschah dies nicht in einem modernen, politischen Sinne, der etwa auf soziale Verbesserungen abgezielt hätte, sondern hatte die Wahrung überkommener Rechte, Bräuche und Ehrbegriffe zum Ziel. Dennoch sahen Meister und Obrigkeit in den Gesellenunruhen des 18. und 19. Jahrhunderts eine so große Bedrohung, dass viele Gesellenladen aufgehoben wurden.

Lebensläufe und soziale Strukturen

Lehrlinge

Wer als Lehrling aufgenommen werden wollte, kam in der Regel aus einer Bürgerfamilie. Zu den Voraussetzungen für den Eintritt in die Zunft gehörte durchweg und ausdrücklich die ehrbare Geburt. Auch durften seine Eltern nicht aus unehrbaren Berufen stammen, als solche galten, regional unterschiedlich, zum Beispiel Abdecker, Gerber, Henker, Müller oder Schäfer[5] Die Lehrzeit dauerte 3-6 Jahre. Die Zahl der Lehrlinge war in den einzelnen Gewerken unterschiedlich. Goldschmiede beschäftigten durchschnittlich nur einen Lehrling oder Gesellen, im Textilgewerbe waren es sehr viel mehr. Die Lehrlinge waren weitgehend rechtlos und vom Meister abhängig. In Zünften mit großem Hilfskräftebedarf bezogen sie einen (geringen) Lohn, in den meisten Berufen mussten sie bzw. ihre Väter ein Lehrgeld bezahlen. Für sie gab es keine Organisationsform und keine Interessenvertretung. Daher besitzen wir auch keine auf diese Gruppe bezogenen materiellen Handwerksaltertümer, wie sie von Meistern und Gesellen überliefert wurden. Das Gesellenstück als Abschluss der Lehrzeit ist wohl erst um 1800 aufgekommen.

Gesellen

Am Ende der Lehrzeit wurde der Lehrjunge, häufig in der Versammlung der ganzen Zunft, „ausgeschrieben“, „losgegeben“ oder „abgedingt“. Mit diesem Ereignis waren in manchen Zünften grobe Bräuche (Hänseln) verbunden. Die Ableistung einer Wanderung war im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung keineswegs in allen Zünften vorgeschrieben. Wo sie gefordert wurde, war dies erst in nachmittelalterlicher Zeit eingeführt worden. Ob ein Geselle heiraten durfte, war für die ganze Zunft einheitlich festgelegt. Im 18. Jahrhundert verschlechterte sich die soziale Lage der Gesellen zusehends. In noch stärkerem Maß als heute war der Arbeitsmarkt von saisonalen und konjunkturellen Schwankungen abhängig. Unruhen und Arbeitsniederlegungen nahmen zu, zielten aber selten direkt auf die Beseitigung sozialer Missstände ab, sondern hatten häufig Ehrensachen zum Anlass; indirekt war auch dies freilich ein Ausdruck der ungelösten sozialen Probleme. Gesellenkorporationen waren vor allem nach innen stark, über ein dumpf empfundenes Gerechtigkeitsgefühl hinaus waren sie vor dem 19. Jahrhundert nur selten in der Lage, sich politisch zu artikulieren. Das Bürgerrecht erwarb der Geselle in der Regel nicht. Vielen Gesellen fehlte das nötige Kapital, um sich als Meister selbständig zu machen. Chancen zu sozialem Aufstieg boten sich oft nur durch Übernahme einer Werkstatt auf dem Wege der Heirat mit Tochter oder Witwe des Meisters.

Meister

Je angesehener und vermögender eine Zunft war, um so stärker war das Bedürfnis der Meisterfamilien, sich nach außen abzuschließen und den Eintritt von Fremden zu behindern. Meistersöhne wurden bevorzugt, wenn sie eine Meistertochter aus dem gleichen Gewerbe heirateten („geschlossene Heiratskreise“). Man drosselte den Zugang durch Begrenzung der zugelassenen Meisterzahl oder eine Zulassungsquote pro Jahr. Gesellen, die Meister werden wollten, hatten je nach Stadt, Zunft und historischer Situation weitere Bedingungen zu erfüllen.

  • Der Bewerber musste eine gewisse Zeit als Geselle am Ort gearbeitet haben.
  • In vielen aber nicht allen Zünften war eine mehrjährige Gesellenwanderung abzuleisten.
  • Ein Meisterstück war auf eigene Kosten anzufertigen.
  • Mängel daran wurden nur zu gern bei den prüfenden Meistern gefunden und waren wiederum mit einer Geldbuße zu sühnen.
  • Das Bürgeraufnahmegeld war zu zahlen.
  • Für die Wehrfähigkeit war in manchen Städten ein eigener Brustpanzer anzuschaffen oder zu fertigen.
  • Es waren verschiedene Beträge an die Zunft, die Begräbniskasse und an den Meister, bei dem das Meisterstück gearbeitet wurde, zu zahlen.
  • War der Versammlungsort der Zunft eine Kirche, konnten Abgaben für Wachskerzen fällig sein.
  • Es war der Besitz eines Hauses nötig oder das nötige Geld vorzulegen.
  • Die Aufnahme war mit einem Mahl von mehreren Gängen für alle Meister der Zunft verbunden.

Die hohen Anforderungen beim Zugang zur Meistertätigkeit waren nur teilweise mit der Sorge um einen hohen Qualitätsstandard begründbar. Natürlich ging es auch darum, die Nachfrage mit dem Leistungsangebot in Abstimmung zu bringen und die Konkurrenz gering zu halten. Durch das beherrschende Angebotsmonopol wurden die Preise kartellartig von der Zunft festgelegt.

Handwerker außerhalb der Zünfte

Neben den Zünften gab es „Freie Gewerbe“ und Sozietäten, die im Rang weniger geachtet waren und meist auch in geringerem Maße obrigkeitlich beaufsichtigt waren. In ihren Sitten und Einrichtungen eiferten sie gleichwohl dem Vorbild der angesehenen Zünfte nach.

Handwerker, die sich als Künstler durch besonderes Können auszeichneten oder als Unternehmer mit ihrer Wirtschaftskraft aus dem Zunftniveau herausragten, bekamen von der Obrigkeit gelegentlich den Status eines Freimeisters. Sie sind vergleichbar den Hofhandwerkern, die als Beschäftigte des Adels den städtischen Ordnungsstrukturen entzogen waren.

Zünfte besaßen auf die Arbeiten, auf die sie privilegiert waren, ein Monopol. Allenfalls auf Messen oder Jahrmärkten durften konkurrierende Produkte angeboten werden. Doch gab es allerorten eine quantitativ schwer zu fassende Schicht von Handwerkern, die in Norddeutschland so genannten Bönhasen, die außerhalb der Zünfte heimlich arbeiteten. Darunter waren Soldaten, die von ihrem Sold nicht leben konnten, Seeleute, die sich im Winter Arbeit an Land suchen mussten. Es gab darunter Gesellen, die wegen Heirat oder anderen „Verfehlungen“ aus der Zunft ausgeschlossen worden oder sonst irgendwie in ihrer Handwerkerlaufbahn gescheitert waren. Von den Zunftmeistern wurden sie angefeindet und verfolgt, als Bönhasen lächerlich gemacht und als „Pfuscher“, „Störer“ oder „Stümper“ abqualifiziert. Es wurde ihnen auch mit Gewalt „das Handwerk gelegt“, indem die Zunftmeister bei ihnen eindrangen und Arbeiten samt Werkzeugen an sich nahmen. Von den Obrigkeiten wurden diese Gewalttätigkeiten geduldet, doch die „kleinen Leute“ ergriffen bei diesen gelegentlich in Schlägereien ausartenden „Bönhasenjagden“ oft die Partei der billiger arbeitenden Illegalen. Ferner gehörten zur handwerklichen Unterschicht Flickschuster und Kesselflicker, die vielen Hilfskräfte in den Textilgewerben und ähnlich gering qualifizierte Berufen, die teils in der Zunft, teils außerhalb, teils geduldet, teils verfolgt, teils in der Stadt, teils in den Vorstädten und auf dem Lande, aber immer nur am Rande des Existenzminimums ihr Auskommen fanden.

Frauen

Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern begünstigte eine Entwicklung, die im 17. Jahrhundert abgeschlossen war. Es führte zu einer Verdrängung der Frau aus den Handwerkszünften oder wenigstens zur Beschränkung für Frauen auf wenige Berufe. [6]. Nach Etienne Boileau, Prévôt von Paris, ist überliefert, dass von etwa hundert Handwerksberufen mindestens fünf reine Frauenberufe waren, außerdem gab es einige gemischte.

„Gewerbe, in denen Frauen das Monopol hatten, waren auf der gleichen Basis organisiert wie die von Männern betriebenen, und den Branchen, in denen Männer und Frauen gleichermaßen tätig waren, traten Frauen zu den gleichen Bedingungen bei wie Männer und waren dem gleichen Reglement unterworfen.“

Eileen Power[7]

Für Köln findet sich ein Beleg für eine gemischte Zunft.

„Die Goldspinnerinnen waren mit einem Teil der Goldschläger zu einer Zunft vereinigt.“

Edith Ennen: Gemischte Berufe in Köln[8]

Es gab allerdings Zünfte, die Frauen als Zunftmitglieder akzeptierten wie die Garnmacher, die Seidenweber und die Seidenmacher. Als Familienangehörige waren Frauen an einigen Leistungen der Zünfte beteiligt, konnten aber meist keine Vollmitgliedschaft erwerben.[9]

Viele Zunftordnungen enthielten die Vorschrift: Stirbt ein Meister,„ muß die Witwe innerhalb von ein bis zwei Jahren erneut heiraten, ansonsten verliert sie die Werkstatt ihres Mannes.“ In einigen Städten war es auch möglich, dass die Witwe im Namen des Sohnes und Nachfolgers das Geschäft bis zur Mündigkeit weiterführte.

Juden

Juden war die Mitgliedschaft in einer Zunft seit dem Mittelalter bis in die Neuzeit verwehrt. Deshalb mussten sie sich mit Handel und Geldwirtschaft den Lebensunterhalt erwerben, denn auch Landbesitz war ihnen zumeist verwehrt.

Slawen

Im slawisch-deutschen Grenzgebiet mussten die Zunftmeister üblicherweise Deutsche sein. So war ein Zuzug verhindert.

Soziologie

Die Zünfte bildeten ein soziales, ökonomisches und religiöses System zur Regelung von Rohstofflieferungen, Beschäftigungszahlen, Löhnen, Preisen, Absatzmengen bis hin zur Witwenversorgung. Zünfte umfassten mitunter mehrere Berufsgruppen. Äußeres Zeichen waren nach mittelalterlicher Tradition je nach Zunftordnung Wappen, Zunftzeichen und Zunftkleidung.

Die Zünfte schrieben ihren Mitgliedern zur Sicherung von Qualitäten Produktionsmethoden vor. Dadurch wehrten sie zwar Überproduktionen ab, andererseits verhinderten sie die Einführung neuer, produktiverer, eventuell weniger gesundheitsgefährdender Produktionstechniken. Sie garantierten ihren Mitgliedern ein standesgemäßes, also „gerechtes“ Einkommen. Den Verbrauchern war durch Ausschalten von Preiswettbewerb ein stabiles Preis-Leistungs-Verhältnis garantiert – allerdings auf hohem Preis-Niveau.

Literatur

  • Allgemeine Zunft-Ordnungen Für Samtliche, in denen Hochfürstlich-Baden-Badischen Landen angesessene Künstlere, Profeßionisten und Handwerkere. Rastatt 1769 (Digitalisat)
  • Berent Schwineköper (Hrsg.): Gilden und Zünfte. Kaufmännische und Gewerbliche Genossenschaften im frühen und hohen Mittelalter. Jan Thorbecke Verlag, Sigmaringen 1985, ISBN 3-7995-6629-5 (Konstanzer Arbeitskreis für Mittelalterliche Geschichte Vorträge und Forschungen 29).
  • Gerhard Deter: Rechtsgeschichte des westfälischen Handwerks im 18. Jahrhundert. Das Recht der Meister. Aschendorff, Münster 1990, ISBN 3-402-06792-7 (Geschichtliche Arbeiten zur westfälischen Landesforschung, Wirtschafts- und sozialgeschichtliche Gruppe 8), (Zugleich: Münster, (Westfalen), Univ., Diss., 1987).
  • Evamaria Engel: Die deutsche Stadt des Mittelalters. C. H. Beck, München 1993, ISBN 3-406-37187-6 (Beck's historische Bibliothek).
  • Heinz-Gerhard Haupt (Hrsg.): Das Ende der Zünfte. Ein europäischer Vergleich. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2002, ISBN 3-525-35167-4 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 151), (Digitalisat).
  • Arnd Kluge: Die Zünfte. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 2007, ISBN 978-3-515-09093-3.
  • Karl Heinrich Rau: Ueber das Zunftwesen und die Folgen seiner Aufhebung. Goeschen, Leipzig 1816 (Digitalisat).
  • Knut Schulz: Handwerk, Zünfte und Gewerbe. Mittelalter und Renaissance. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010, ISBN 978-3-534-20590-5.
  • Thomas Weyrauch: Handwerkerorganisationen in der vorindustriellen Stadt. Ein interkultureller Vergleich des Handwerktums in Asien, Afrika und Europa. VVB Laufersweiler, Wettenberg 1996, ISBN 3-930954-02-8 (Edition historique).
  • Thomas Weyrauch: Craftsmen and their Associations in Asia, Africa and Europe. VVB Laufersweiler, Wettenberg 1999, ISBN 3-89687-537-X (Edition historique).
  • Rudolf Wissel: Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit. 2. erweiterte und bearbeitete Auflage. Bd. 1–3, Colloqium-Verlag, Berlin 1971, 1974, 1981 (Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 7, ISSN 0343-0529).
  • Klaus Schwarz: Die Lage der Handwerksgesellen in Bremen während des 18. Jahrhunderts. (Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv Bremen 44) Bremen 1975.
  • Michael Stürmer: Herbst des Alten Handwerks, Quellen zur Sozialgeschichte des 18. Jahrhunderts, München 1979.
  • K. Wesoly: Der weibliche Bevölkerungsanteil … Frauen im zünftigen Handwerk. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, 128, 1980, S. 69-117.

Weblinks

 Commons: Zunftwappen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
 Commons: Zunfthaus – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Meier, Chr. (Hrsg.), Die okzidentale Stadt nach Max Weber. Zum Problem der Zugehörigkeit in Antike und Mittelalter, München 1994
  2. Fachliteratur zum Thema: J.-P. Waltzig: Étude historique sur les corporations professionnelles chez les Romains I-IV, Louvain 1895-1900
  3. Wilhelm Abel: Handwerksgeschichte in neuer Sicht. Göttingen 1978. Michael Stürmer: Herbst des Alten Handwerks. München 1979.
  4. Heinz-Gerhard Haupt: Das Ende der Zünfte. Ein europäischer Vergleich. Göttingen 2002
  5. Die Reichshandwerksordung von 1731 hatte diese Ausschlüsse mit wenig Erfolg zu verhindern gesucht: „Demnach auch allbereits in der Policey-Ordnung de Anno 1548. Tit. 37. und 1577. Tit. 38. wegen gewisser Persohnen versehen / daß deren Kindern von denen Gafflen / Aembtern / Gülten / Innungen / Zünfften und Handwerckern nicht ausgeschlossen werden sollen. Als hat es dabey allerdings sein vestes Bewenden / und sollen berührte Constitutiones künftig durchgängig genau befolgt / nicht weniger auch derer Gericht-Fron-Thurn-Holtz- und Feld-Hüter / Todten-Gräber / Nacht-Wächter / Bettel-Vögten / Gassen-Kehrer / Bach-Feger / Schäfer und dergleichen / in Summa keine Profession, und Handthierung / dann bloß die Schinder allein / biß auf deren zweyte Generation, in so ferne allenfalls die erstere eine andere ehrliche Lebens-Arth erwählet / und darinn mit den Ihrigen wenigst 30. Jahr lang continuiret hätten / ausgenommen / verstanden / und bey denen Handwerckeren ohne Weigerung zugelassen werden …“ (zit. nach: Gudrun und Alexander Decker: Lebensverhältnisse im 16., 17. und 18. Jahrhundert. In: H. Hoffacker: Materialien zum historisch-politischen Unterricht. Stuttgart 1982, S. 93)
  6. Christine Werkstetter: Frauen im Augsburger Zunfthandwerk. Dissertation 1999
  7. Eileen Power: Das Leben der Frau im Mittelalter - Frauenberufe in Paris. S. 76f
  8. Edith Ennen: Frauen im Mittelalter. S. 160
  9. LexMA. Bd. IV., Sp. 865

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