- Meisterbetrieb
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Der Meister ist ein Weiterbildungsabschluss, vor allem in den Handwerksberufen, der durch das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung (Großer Befähigungsnachweis) erreicht wird. Diese bescheinigt ihm umfassendes theoretisches Wissen und praktisches Können in seinem Beruf, kaufmännischen Belangen und der Ausbildung. Sie gestattet ihm, einen Betrieb zu führen sowie Auszubildende in seinem Beruf auszubilden. Hingegen erhält der Industriemeister keine Ausbildung in der Führung eines Betriebes und ist somit hierzu nicht berechtigt. Er ist allerdings befähigt, Auszubildende auszubilden und berufsausgebildete Facharbeiter im Rahmen eines Industriebetriebes zu führen.
Inhaltsverzeichnis
Wortherkunft
Meister kommt vom lateinischen Wort Magister „Lehrer“.
Über die Handwerks- und Industriemeister hinaus sind Meister oder Wortzusammensetzungen mit Meister die Bezeichnung für einige Berufe und berufliche Funktionen, z. B. Baumeister oder Schreinermeister.
Auch Amtsbezeichnungen von Beamten enthalten den Teil Meister, z. B. Wachtmeister. Diese „Meister“-Bezeichnung hat jedoch mit der Ausbildungsbezeichnung (Vgl. § 51 HwO) nichts zu tun, sondern ist lediglich eine Amtsbezeichnung des einfachen und mittleren Dienstes.
Aufgaben des Handwerksmeisters
Der Handwerksmeister ist durch seine Dreifachqualifikation ein Spezialist für sein Fachgebiet, Ausbilder und Unternehmer. Er nimmt neue Verfahrens-, Informations-, und Kommunikationstechniken in die eigenen Arbeitsabläufe und Leistungsangebote auf und setzt sie um. Die Nachwuchsförderung ist ein fester Bestandteil einer zukunftsorientierten Strategie.
Ein Meister kann aber auch als (Teilzeit-)Angestellter in einem Betrieb tätig sein. Diese Variante wählt man oft, um den Titel: „Meisterbetrieb“ führen zu können, oder um Auszubildende ausbilden zu können.
Deutschland
In vielen Handwerken (zulassungsfreie Handwerke) reicht die berufliche Abschlussprüfung aus, um einen Handwerksbetrieb zu eröffnen. Diese Betriebe dürfen sich nicht Meisterbetrieb nennen und haben auch keine Berechtigung zur Ausbildung.
In Deutschland war die Meisterprüfung als zwingende Voraussetzung, einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen (zulassungspflichtige Handwerke mit Erfordernis des großen Befähigungsnachweises), auf bestimmte Berufe beschränkt. In der Novelle der Handwerksordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat wurde diese für zulassungsfreie Handwerke abgeschafft. Auch für fast alle noch zulassungspflichtigen Handwerke wurden die Möglichkeiten, mit alternativen Qualifikationen zum Meisterbrief das Handwerk selbständig auszuüben, ausgebaut.
In die Meisterprüfung ist die Ausbildereignungsprüfung integriert. Von einem Meister geleitete Handwerksbetriebe dürfen sich als Meisterbetrieb bezeichnen.
Die Handwerkskammer Wiesbaden hat als Kurzbezeichnung für den Meistertitel das Kürzel „me.“ eingeführt und markenrechtlich schützen lassen. So kann sich jeder Meister im Handwerk der Öffentlichkeit als solcher vorstellen. Als Beispiel: me. Max Mustermann, Meister im Dachdeckerhandwerk.
In Deutschland werden die gewählten Vorsitzenden der Innungen als Obermeister oder Innungsmeister bezeichnet, die unter anderem die Ausbildung im Handwerk organisieren. Organisiert sind die selbstständigen Meister in der Handwerkskammer (HWK) bzw. der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Vom Handwerksmeister ist der Industriemeister zu unterscheiden, dessen Ausbildung die Industrie- und Handelskammern regeln. Der Industriemeister nimmt in der Industrie eine Stellung zwischen Facharbeitern und Technikern bzw. Ingenieuren ein. Der Aufgabenschwerpunkt der Industriemeister liegt in der fachlichen, organisatorischen und personellen Führung von Arbeitsgruppen oder Abteilungen in Industriebetrieben.
Der Meisterbrief wird innerhalb der EU anerkannt. Dies wird in der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, bei der der Meisterbrief Stufe drei zugeordnet wird.
Österreich
In Österreich wird unterschieden zwischen dem gewerblichen Meister und dem Werkmeister. Der Werkmeister entspricht dem deutschen Industriemeister. Der gewerbliche Meister ist dem deutschen Handwerksmeister vergleichbar. Im Gegensatz zum Werkmeister verfügt der Handwerksmeister aber auch über die notwendige kaufmännische Ausbildung zur selbständigen Unternehmensführung, welche aber auch bei den Werkmeistern als Zusatzmodul "Unternehmerprüfung" abgelegt werden kann.
Einzelnachweise
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