Meldegeheimnis

Meldegeheimnis

Ein Geheimnis (vom Adjektiv geheim) ist eine Information oder ein Soziales Handeln, deren Kenntnis unter wenigen Geheimnisträgern bleibt, die der Geheimhaltung unterliegen. Im politischen Bereich wird dafür auch der aus dem Angelsächsischen re-importierte Ausdruck klandestin (ursprünglich aus dem Lateinischen: clandestinus, heimlich, geheim) verwendet. Als Gegenbegriffe gelten Öffentlichkeit, Transparenz und Informationsfreiheit.

Als offenes Geheimnis oder auch öffentliches Geheimnis wird etwas bezeichnet, das von interessierten Kreisen hätte geheim gehalten werden sollen, aber bereits allgemein bekannt ist.

Im Kontext eines Mysteriums bezeichnet „Geheimnis“ ein Ereignis, das rational nicht erklärbar ist.

Beispiele

  • Das Amtsgeheimnis ist ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern und Mitarbeitern einer Behörde beschränkt. Die Mitglieder dieses Kreises unterliegen der Schweigepflicht (näheres siehe dort)
  • Das Bankgeheimnis bezeichnet Verschwiegenheitspflicht und Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden (näheres siehe dort).
  • Als Beichtgeheimnis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird (näheres siehe dort)
  • Ein Betriebsgeheimnis war früher ein in speziellen Berufen gehütete Arbeitsweise oder Fertigungsverfahren, die aus Gründen der Ökonomie (Beschränkung der Anzahl der Berufsausübenden) und auch Plagiatsvergehen berufsfremden Personen nicht zugänglich gemacht werden sollten. Berufsgeheimnisse wurden allerdings gegen entsprechende Bezahlungen häufig durchbrochen (Zauberkünstler). Heute versteht man darunter die Pflicht des Arbeitnehmers über Dinge zu schweigen, die er während der Ausübung seiner Tätigkeit erfahren hat.
  • Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Postsendungen garantiert (näheres siehe dort).
  • Das Datengeheimnis wird durch den Datenschutz gewährleistet.
  • Das Fernmeldegeheimnis ist ein Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens oder Entstellens, von Fernmelde- (Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-) Botschaften. Das Fernmeldegeheimnis ist in vielen Staaten verfassungsrechtlich geschützt und wird ergänzt durch das Briefgeheimnis und das Postgeheimnis.
  • Militärgeheimnis
  • Das Redaktionsgeheimnis ist die mit dem Grundrecht der Pressefreiheit mitgeschützte Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungsredaktionen und Zeitschriftenredaktionen.
  • Das Sozialgeheimnis ist ein besonderes Amtsgeheimnis im Bereich des Sozialrechts.
  • Staatsgeheimnisse sind für die Sicherheit eines Staates relevante Tatsachen, die, gelängen sie an die Öffentlichkeit, den politischen und wirtschaftlichen Interessen des Staates bzw. mancher Staatsdiener schweren Schaden zufügen könnten.
  • Das Steuergeheimnis hindert die Finanzbehörde daran, Erkenntnisse, die sie bei der Steuererhebung gewinnen, an Dritte weiterzugeben (näheres siehe dort).
  • Eine Verschwiegenheitspflicht haben auch Angehörige heilbehandelnder Berufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert – z. B. Krankenpfleger/-schwestern und Rettungsassistenten und deren Helfer (also z. B. Sanitäter und Rettungssanitäter). Diese Aufzählung ist abschließend und umfasst z. B. keine Heilpraktiker. Ebenso sind Rechtsanwälte sowie deren Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte gegenüber Behörden unterliegen einer speziellen Regelung.
  • Der Schutz der Vertraulichkeit des Wortes schützt das nicht-öffentlich gesprochene Wort insbesondere vor geheimen Aufzeichnungen.

Ähnliches gilt für das Meldegeheimnis (§ 5 MRRG) und das Statistikgeheimnis (§ 16 BStatG).


Literatur

  • Albert Spitznagel: Geheimnis und Geheimhaltung - Erscheinungsformen, Funktionen, Konsequenzen. Hogrefe, Göttingen 1998 ,ISBN 3-8017-0990-6
  • Oliver Hochadel: Geheimsache Wissenschaft. Artikel in Der Standard, Forschung Spezial-Journal für Wissenschaft,Technologie, und Entwicklung, Wien 24. Dezember 2008, S13, online
  • Alfred W.Kumm: Staatsgeheimnisschutz und Patentschutz von geheimen Erfindungen - Rückblick, krit. Lage u. Ausblick. Bock und Herchen, Bad Honnef 1980, ISBN 3-88347-047-3
  • Hans-Jürgen Breith: Patente und Gebrauchsmuster für Staatsgeheimnisse. Peter Lang Verlag, München 2002, Frankfurt ISBN 978-3-631-39848-7

Siehe auch


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