- Geheimnis
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Ein Geheimnis ist eine meist sensible Information, die der Personengruppe, für die sie von Interesse ist/sein könnte, nicht bekannt oder einsehbar ist. Die entsprechende Information wird häufig absichtlich in einem kleinen Kreis Eingeweihter gehalten, kann durch äußere Umstände aber auch vollkommen verloren gehen. Im politischen Bereich wird für den Begriff auch der aus dem Angelsächsischen re-importierte Ausdruck klandestin (ursprünglich von lateinisch clandestinus ‚heimlich‘, ‚geheim‘) verwendet. Als Gegenbegriffe gelten Öffentlichkeit, Transparenz und Informationsfreiheit.
Im Kontext eines Mysteriums bezeichnet „Geheimnis“ ein Ereignis, das rational nicht erklärbar ist.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
- Das Amtsgeheimnis ist ein Geheimnis, das sich auf einen bestimmten, nachvollziehbaren Personenkreis von Amtsträgern und Mitarbeitern einer Behörde beschränkt. Die Mitglieder dieses Kreises unterliegen der Schweigepflicht.
- Das Bankgeheimnis bezeichnet Verschwiegenheitspflicht und Recht der Auskunftsverweigerung von Banken gegenüber Dritten über die Vermögensverhältnisse ihrer Kunden.
- Als Beichtgeheimnis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird.
- Ein Betriebsgeheimnis war früher ein in speziellen Berufen gehütete Arbeitsweise oder Fertigungsverfahren, die aus Gründen der Ökonomie (Beschränkung der Anzahl der Berufsausübenden) und auch Plagiatsvergehen berufsfremden Personen nicht zugänglich gemacht werden sollten. Berufsgeheimnisse wurden allerdings gegen entsprechende Bezahlungen häufig durchbrochen (Zauberkünstler). Heute versteht man darunter die Pflicht des Arbeitnehmers, über Dinge zu schweigen, die er während der Ausübung seiner Tätigkeit erfahren hat.
- Das Briefgeheimnis ist ein in der Verfassung demokratischer Staaten garantiertes Grundrecht, das die Unverletzlichkeit von Postsendungen garantiert.
- Das Datengeheimnis schützt personenbezogene Daten vor Missbrauch, es wird durch den Datenschutz gewährleistet.
- Das Fernmeldegeheimnis ist ein Verbot des unbefugten Abhörens, Unterdrückens, Verwertens oder Entstellens, von Fernmelde- (Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-) Botschaften. Das Fernmeldegeheimnis ist in vielen Staaten verfassungsrechtlich geschützt und wird ergänzt durch das Briefgeheimnis und das Postgeheimnis.
- Das Militärgeheimnis ist ein Geheimnis im militärischen Bereich.
- Ein offenes Geheimnis oder auch öffentliches Geheimnis ist eine Information, die von interessierten Kreisen hätte geheim gehalten werden sollen, aber bereits allgemein bekannt ist.
- Das Redaktionsgeheimnis ist die mit dem Grundrecht der Pressefreiheit mitgeschützte Vertraulichkeit der Arbeit von Zeitungsredaktionen und Zeitschriftenredaktionen.
- Das Sozialgeheimnis ist ein besonderes Amtsgeheimnis im Bereich des Sozialrechts.
- Staatsgeheimnisse sind für die Sicherheit eines Staates relevante Tatsachen, die, gelängen sie an die Öffentlichkeit, den politischen und wirtschaftlichen Interessen des Staates bzw. mancher Staatsdiener schweren Schaden zufügen könnten.
- Das Statistikgeheimnis ist ein Amtsgeheimnis im Bereich der Statistischen Ämter über die Herkunft der von ihnen erhobenen Daten.
- Das Steuergeheimnis hindert die Finanzbehörde daran, Erkenntnisse, die sie bei der Steuererhebung gewinnen, an Dritte weiterzugeben.
- Eine Verschwiegenheitspflicht haben auch Angehörige heilbehandelnder Berufe, wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker oder Angehörige eines anderen Heilberufs, der eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert – z. B. Krankenpfleger/-schwestern und Rettungsassistenten und deren Helfer (also z. B. Sanitäter und Rettungssanitäter). Diese Aufzählung ist abschließend und umfasst z. B. keine Heilpraktiker. Ebenso sind Rechtsanwälte sowie deren Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. Auskünfte gegenüber Behörden unterliegen einer speziellen Regelung.
- Der Schutz der Vertraulichkeit des Wortes schützt das nicht-öffentlich gesprochene Wort insbesondere vor geheimen Aufzeichnungen.
Ähnliches gilt für das Meldegeheimnis (§ 5 MRRG).
Siehe auch
Literatur
- Oliver Hochadel: Geheimsache Wissenschaft. In: Der Standard, Forschung Spezial – Journal für Wissenschaft, Technologie und Entwicklung, Wien, H. 24, Dezember 2008, S. 13 (online)
- Hans-Jürgen Breith: Patente und Gebrauchsmuster für Staatsgeheimnisse. Peter Lang Verlag, München u. Frankfurt 2002, ISBN 978-3-631-39848-7
- Albert Spitznagel: Geheimnis und Geheimhaltung. Erscheinungsformen, Funktionen, Konsequenzen. Hogrefe, Göttingen 1998, ISBN 3-8017-0990-6
- Alfred W. Kumm: Staatsgeheimnisschutz und Patentschutz von geheimen Erfindungen. Rückblick, kritische Lage und Ausblick. Bock und Herchen, Bad Honnef 1980, ISBN 3-88347-047-3
Weblinks
Wiktionary: Geheimnis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenCommons: Geheimhaltung – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienWikiquote: Geheimnis – Zitate
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