- Meldeschein
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Der Begriff Meldeschein ist ein besonders in der Hotellerie verwendeter Begriff. Dort werden diese kurzen Formulare dazu verwendet, persönliche Angaben eines Gastes zu erfassen. Ausgefüllt werden diese Bögen bei der Ankunft des Gastes im Hotel, noch bevor der Zimmerschlüssel ausgehändigt wird.
Erfordernis des Meldescheins
Alle anreisenden Gäste müssen einen solchen Schein handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. Wird eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises angefertigt, muss der Gast dieser Kopie zustimmen. Dies dient beispielsweise dem Zweck eventuelle zivilrechtliche Ansprüche zu sichern.
Das Erfordernis eines Meldescheins ist jedoch nicht eine übliche Geschäftspraxis bei Beherbergungsbetrieben, sondern ist gesetzlich in den Meldegesetzen der Bundesländer normiert. Gesetzlich ist (je nach Bundesland) das Erfordernis eines Meldescheins bei jeden Aufenthalten vorgeschrieben; bei längeren Aufenthalten (z. B. in Berlin über zwei Monate) muss der Gast sich bei der Meldebehörde direkt anmelden.
Zu erfassende Daten
Der Umfang der erhobenen Daten steht im Ermessen des Beherbergungsbetriebes. Da in vielen Städten Hotels und Pensionen von Gesetz wegen angehalten sind, Auskunft über die Herkunft ihrer Gäste zu statistischen Zwecken der Fremdenverkehrswerbung zu übermitteln (zum Beispiel an das Statistische Landesamt) ist die korrekte Angabe der Herkunft wichtig. Ein Versäumnis der Statistikabgabe kann zu Bußgeldern führen. Bei allen Aufenthalten (s. o.) sind folgende Angaben gesetzlich vorgeschrieben: Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Zeitpunkt der Anreise sowie zusätzlich bei Ausländern die Ausweisnummer.
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