Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung

Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung

Die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. ist ein Zusammenschluss von Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen in Deutschland, die für kommunale und kirchliche Arbeitgeber eine Form der betrieblichen Altersversorgung realisieren.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e.V. wurde 1998 gegründet. Sie ist Deutschlands Fachorganisation im Bereich der kommunalen und kirchlichen Altersversorgung. Als Dachorganisation vereint sie insgesamt 45 kommunale und kirchliche Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen. Diese Kassen betreuen mehr als 6,7 Millionen Menschen und über 53.000 Arbeitgeber und Dienstherren. Die bis 1998 jeweils separat existierenden Arbeitsgemeinschaften Kommunale Versorgungskassen zur Altersversorgung für Beamte und Kommunale und kirchliche Zusatzversorgungskassen für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen und kirchlichen Dienst sind heute noch als Fachvereinigungen innerhalb der AKA erkennbar.

Aufgaben und Ziele

Die AKA ist Ansprechpartnerin für Sozialpartner, Politik und Ministerien. Diese bedienen sich des Fachwissens der AKA, wenn es um bundes-, landes- oder tarifpolitische Entscheidungen über Einzelfragen der Altersversorgung im öffentlichen Dienst geht. Die AKA will darauf hin wirken, dass die Altersversorgung weiterentwickelt und auch in Zukunft sicher erbracht wird. Sie wirkt dabei mit, dass die Altersversorgung auch angesichts der demographischen Entwicklung in Zukunft finanzierbar bleibt. Die AKA gliedert sich in die

  • Fachvereinigung Zusatzversorgung und in die
  • Fachvereinigung Beamtenversorgung.

Die Fachvereinigung Beamtenversorgung sichert die Altersversorgung der Beamten im kommunalen und im kirchlichen Dienst. Sie wird durch Gesetze festgelegt und von den AKA-Kassen ausgeführt. Beispielsweise begleitet die AKA intensiv den Umstellungsprozess, den die Beamtenversorgung derzeit im Rahmen der Föderalismusreform durchläuft. Der Fachvereinigung Beamtenversorgung der AKA gehören 21 kommunale und kirchliche Versorgungskassen an, darunter fünf kommunale Kassen in den neuen Bundesländern sowie vier Kirchenkassen. Die Versorgungskassen haben in etwa 10.500 Mitglieder (vor allem Städte, Gemeinden, Landkreise, Sparkassen, Krankenkassen, Kirchen). Sie betreuen rund 144.000 aktive Beamte und Angestellte mit Versorgungsberechtigung sowie über 98.000 Versorgungsempfänger. Die Versorgungskassen leisteten im Jahr 2008 über 3 Milliarden Euro an Versorgungsleistungen. Die Fachvereinigung Beamtenversorgung hat auch zum Ziel, die Einheitlichkeit des Satzungsrechts ihrer Mitglieder zu fördern und sie in Fragen der Beihilfegewährung zu unterstützen.

Die Zusatzversorgung ist die Betriebsrente der Arbeitnehmer des öffentlichen und kirchlichen Dienstes. Das Leistungsspektrum bestimmen die Sozialpartner des öffentlichen Dienstes durch Tarifvertrag. Die AKA wirkt im Rahmen ihrer Aufgabenstellung unter anderem darauf hin, dass die Einheitlichkeit der Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in Deutschland gewahrt wird. Sie wird als Expertin an den Tarifverhandlungen beteiligt. Sie setzt die tarifvertraglichen Vereinbarungen in ihrer Mustersatzung um, die wiederum Grundlage der Satzungen der einzelnen Kassen ist. Die Fachvereinigung Zusatzversorgung der AKA setzt sich aus 24 kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen zusammen, davon dreizehn Gebietskassen, vier Stadtkassen, zwei Sparkasseneinrichtungen sowie fünf Kirchenkassen. Die Mitgliedskassen betreuen knapp 42.000 kommunale und kirchliche Arbeitgeber. Versichert sind mehr als 6,3 Millionen Arbeiter und Angestellte aus dem kommunalen und kirchlichen Dienst, davon über 3,2 Millionen Pflichtversicherte. Fast 1,2 Million Rentner haben im Jahr 2009 Leistungen in Höhe von etwa 4,3 Milliarden Euro von den Kassen erhalten.

Die AKA ist u.a. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge (aba), der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und Gestaltung e.V. (GVG), der European Association of Public Sector Pension Institutions (EAPSPI) sowie im Bundesverband öffentliche Dienstleistungen (bvöd).

Organe

Organe der Arbeitsgemeinschaft sind die Mitgliederversammlung, der Lenkungsausschuss und der Vorstand (§ 4 der Satzung der AKA). Dem Vorstand stehen zu seiner Unterstützung ein Hauptgeschäftsführer und ein Geschäftsführer als dessen Stellvertreter zur Seite (§ 10 Abs. 2 der Satzung).

Literatur

  • Langenbrinck, Bernhard / Mühlstädt, Björn: Betriebsrente der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes : Einführung in die neue Zusatzversorgung. 3. Auflage. Rehm, München 2007, ISBN 978-3-8073-2338-1.
  • Dietsch, Walter / Reinker, Torsten / Stirner, Rolf: Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes : Handbuch für den Personalsachbearbeiter. 2. Auflage. Rehm, München 2008, ISBN 978-3-8073-0097-9.

Weblinks


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