Zusatzversorgungskasse

Zusatzversorgungskasse

Zusatzversorgungskassen sind Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD), eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Häufigste Organisationsformen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Konkret handelt es sich bei den Zusatzversorgungskassen – jedenfalls nach nordrhein-westfälischem Recht (vgl. §§ 10 und 16 VKZVKG NRW) – um rechtlich unselbständige, nichtrechtsfähige Sondervermögen bzw. Geschäftsbereiche der in den vorgenannten Organisationsformen geführten Versorgungskassen, die wiederum im Auftrag ihrer Mitglieder für die Abwicklung der Beamtenversorgungsleistungen zuständig sind.

Inhaltsverzeichnis

Zielgruppen

Die größte Zusatzversorgungskasse in der Bundesrepublik Deutschland ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie versichert die Arbeitnehmer der Bundesrepublik sowie der einzelnen Bundesländer.

Für die Arbeitnehmer der deutschen Kommunen und ihrer Einrichtungen existieren 17 kommunale Versorgungseinrichtungen, die teilweise als Gebietskassen für alle Gemeinden eines bestimmten Einzugsbereiches zuständig sind, teilweise für die Arbeitnehmer einer einzelnen Stadt.

Für die Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen gibt es fünf Zusatzversorgungskassen, vier für verschiedene Bereiche der Evangelischen Kirche in Deutschland und eine für die Katholische Kirche in Deutschland.

Weiterhin gibt es zwei Einrichtungen für Arbeitnehmer von Sparkassen.

Mitgliedschaft

Zusatzversorgungskassen führen die betriebliche Altersversorgung im Auftrag der angeschlossenen Arbeitgeber durch. Diese Arbeitgeber werden je nach Kasse als Mitglieder oder Beteiligte bezeichnet. Sie sind zugleich Kunden und Gewährsträger der Versorgungseinrichtung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers ist die verbindliche Zusage der entsprechenden Altersversorgung für alle Mitarbeiter, in der Regel durch Tarifvertrag.

Liste der Zusatzversorgungskassen

  • Sparkasseneinrichtungen
    • Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen
    • Zusatzversorgungskasse der Landesbank Baden-Württemberg

Arbeitsgemeinschaft

Die 24 Zusatzversorgungskassen des kommunalen und kirchlichen Dienstes sowie die beiden Sparkasseneinrichtungen kooperieren in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V.

Literatur

  • Boeddinghaus, Rütger: Altersversorgung bei der VBL - Tarifautonomie als Retterin im Sanierungsfall? in "Der Personalrat" 2008, Seiten 401-406

Weblinks


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