Arbeitsgesetzbuch (Litauen)
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Arbeitsgesetzbuch der Republik Litauen (Lietuvos Respublikos darbo kodeksas, LR DK) ist Litauisches Arbeitsgesetzbuch, verabschiedet am 4. Juni 2002. Es trat in Kraft am 1. Januar 2003. (außer Art. 47 Abs. 6 bezüglich der Arbeitsräte). Vorgänger des Gesetzbuches war Sowjetlitauisches Arbeitsgesetzbuch von 1971.[1]
Die Arbeitsgruppe des Entwurfes war vom stellvertretenden litauischen Sozial- und Arbeitsminister Rimantas Kairelis geleitet (der wissenschaftliche Leiter der Arbeitsgruppe war Professor Ipolitas Nekrošius). Es wurden auch Gesetzesprojekte vom 10. Dezember 2001 (Nr. IXP-1268), vom 20. Februar 2002 IXP-1268(2SP) und vom 23. April 2002 behandelt. Das letztere Entwurf wurde 4. Juni 2002 angenommen[2].
Der Kommentar des litauischen Arbeitsgesetzbuchs wurden von 2003 bis 2004 angefertigt.
Struktur
Das Litauische Arbeitsgesetzbuch besteht aus 3 Teilen:
- I Teil - Allgemeine Vorschriften
- II Teil - Kollektive Arbeitsbeziehungen
- III Teil - Individuelle Arbeitsbeziehungen.
Insgesamt gibt es 303 Artikel sowie Anlage des Gesetzbuches (über Rechtsharmonisierung mit dem EU Recht).
Einzelnachweise
- ↑ Tomas Davulis: Das Europa-Abkommen mit Litauen und das litauische Arbeitsrecht. In: Zeitschrift für internationales und ausländisches Arbeitsrecht. Nr. 4, 2002.
- ↑ LRS informacija
Weblinks
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