- Meseberger Beschluss
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Im Rahmen ihrer Klausurtagung in Meseberg beschloss die Bundesregierung am 23. August 2007 die Eckpunkte des integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) . Dieses Programm ist daher auch unter dem Namen Meseberger Beschlüsse bekannt [1].
Inhaltsverzeichnis
Hintergrund
Mit dem Programm sollen die europäischen Richtungsentscheidungen vom Frühjahr 2007 bezüglich Klimaschutz, Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in ein nationales Maßnahmenpaket umgesetzt werden. Die Umsetzung soll so erfolgen, dass die Klimaschutzziele bis 2020 kontinuierlich erreicht werden.
Maßnahmenpaket
Zu folgenden 29 Punkten werden Ist-Stand, Ziel und Maßnahmen formuliert:
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
- Ausbau der Erneuerbaren Energien (Erneuerbare Energie) im Strombereich
- CO2-arme Kraftwerkstechnologien
- Intelligente Messverfahren für Stromverbrauch
- Saubere Kraftwerkstechnologien
- Einführung moderner Energiemanagementsysteme
- Förderprogramme für Klimaschutz und Energieeffizienz
- Energieeffiziente Produkte
- Einspeiseregelung für Biogas in Erdgasnetze
- Energieeinsparverordnung
- Betriebskosten bei Mietwohnungen
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm
- Energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur
- Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
- Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden
- CO2-Strategie Pkw
- Ausbau von Biokraftstoffen
- Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis
- Verbrauchskennzeichnung für Pkw
- Verbesserte Lenkungswirkung der Lkw-Maut
- Flugverkehr
- Schiffsverkehr
- Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase
- Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen
- Energieforschung und Innovation
- Elektromobilität
- Internationale Projekte für Klimaschutz und Energieeffizienz
- Energie- und klimapolitische Berichterstattung der deutschen Botschaften und Konsulate
- Transatlantische Klima- und Technologieinitiative.
Kosten und Nutzen des Programms
Das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung hat in Kooperation mit dem Öko-Institut und dem Forschungszentrum Jülich ausgewählte Maßnahmen (Maßnahmen-Nr. 1,2,6,7,8,10,12,13,14,15,16,17) wirtschaftlich bewertet [2]. Für das Jahr 2020 könnten mit den untersuchten Maßnahmen 2218 PJ Energie eingespart werden. Hierfür würden Bruttokosten von 31 Mrd. € fällig, denen Energieeinsparkosten von 36 Mrd. € gegenüberstehen.
Weblinks
Quellen
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