Meseberger Beschluss

Meseberger Beschluss

Im Rahmen ihrer Klausurtagung in Meseberg beschloss die Bundesregierung am 23. August 2007 die Eckpunkte des integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) . Dieses Programm ist daher auch unter dem Namen Meseberger Beschlüsse bekannt [1].

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Mit dem Programm sollen die europäischen Richtungsentscheidungen vom Frühjahr 2007 bezüglich Klimaschutz, Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz in ein nationales Maßnahmenpaket umgesetzt werden. Die Umsetzung soll so erfolgen, dass die Klimaschutzziele bis 2020 kontinuierlich erreicht werden.

Maßnahmenpaket

Zu folgenden 29 Punkten werden Ist-Stand, Ziel und Maßnahmen formuliert:

  1. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
  2. Ausbau der Erneuerbaren Energien (Erneuerbare Energie) im Strombereich
  3. CO2-arme Kraftwerkstechnologien
  4. Intelligente Messverfahren für Stromverbrauch
  5. Saubere Kraftwerkstechnologien
  6. Einführung moderner Energiemanagementsysteme
  7. Förderprogramme für Klimaschutz und Energieeffizienz
  8. Energieeffiziente Produkte
  9. Einspeiseregelung für Biogas in Erdgasnetze
  10. Energieeinsparverordnung
  11. Betriebskosten bei Mietwohnungen
  12. CO2-Gebäudesanierungsprogramm
  13. Energetische Modernisierung der sozialen Infrastruktur
  14. Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG)
  15. Programm zur energetischen Sanierung von Bundesgebäuden
  16. CO2-Strategie Pkw
  17. Ausbau von Biokraftstoffen
  18. Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis
  19. Verbrauchskennzeichnung für Pkw
  20. Verbesserte Lenkungswirkung der Lkw-Maut
  21. Flugverkehr
  22. Schiffsverkehr
  23. Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase
  24. Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen
  25. Energieforschung und Innovation
  26. Elektromobilität
  27. Internationale Projekte für Klimaschutz und Energieeffizienz
  28. Energie- und klimapolitische Berichterstattung der deutschen Botschaften und Konsulate
  29. Transatlantische Klima- und Technologieinitiative.

Kosten und Nutzen des Programms

Das Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung hat in Kooperation mit dem Öko-Institut und dem Forschungszentrum Jülich ausgewählte Maßnahmen (Maßnahmen-Nr. 1,2,6,7,8,10,12,13,14,15,16,17) wirtschaftlich bewertet [2]. Für das Jahr 2020 könnten mit den untersuchten Maßnahmen 2218 PJ Energie eingespart werden. Hierfür würden Bruttokosten von 31 Mrd. € fällig, denen Energieeinsparkosten von 36 Mrd. € gegenüberstehen.

Weblinks

Quellen

  1. http://www.bmu.bund.de/ueberblick/klima_und_energie/doc/40258.php
  2. http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/fraunhofer_bewertung_iekp.pdf

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