Metageschäft

Metageschäft

Metageschäft (italienisch: (a) metà = „zur Hälfte“) ist ein gemeinsam durchgeführtes Rechtsgeschäft, bei dem sich zwei oder mehrere Vertragspartner (Metisten) Kapitaleinsatz, Gewinn und Verlust zu gleichen Teilen aufteilen (Meta-Vereinbarung). Die Vertragspartner gründen dazu regelmäßig konkludent, indem sie die Meta-Vereinbarung abschließen, eine Innengesellschaft bürgerlichen Rechts (Innen-GbR). Man unterscheidet offene Metageschäfte, bei welchen der Geschäftspartner (also der Dritte) Kenntnis von der gemeinschaftlichen Geschäftspraxis der Vertragspartner (also der Metisten) hat, und verdeckte Metageschäfte (wohl die Mehrzahl), bei welchen der Geschäftspartner nur mit einem Metisten rechtsgeschäftlich in Kontakt tritt. Regelmäßig sind dem Geschäftspartner der weitere oder die weiteren stillen Metisten nicht bekannt. Typisches Metageschäfte sind die Kreditvergabe (Konsortialgeschäft) und die Wertpapierarbitrage. Bei Letzterem arbeiten die Metisten an verschiedenen Börsenplätzen und teilen die erzielten Arbitragegewinne (bzw. Verluste).

KVG Österreich

Das österreichische Kapitalverkehrsteuergesetz (KVG) regelt Metageschäfte in § 31[1].

Einzelnachweise

  1. KVG
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  • Metageschäft — Me|ta|ge|schäft 〈n. 11〉 Geschäft mit gleichem Gewinn u. Verlust für beide Partner [<ital. metà „Hälfte“ + Geschäft] * * * Metạgeschäft   [italienisch (a) metà »(zur) Hälfte«], dem Konsortium ähnliches Vertragsverhältnis von in der Regel zwei …   Universal-Lexikon

  • Metageschäft — Me|tạ|ge|schäft 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e; Wirtsch.〉 Geschäft mit gleichem Gewinn u. Verlust für beide Partner [Etym.: <ital. metà »Hälfte«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Metageschäft — Geschäft zwischen zwei Partnern, bei dem Gewinn und Verlust geteilt (⇡ Gelegenheitsgeschäft) wird. Die Beteiligten heißen Metisten. Sie werden im eigenen Namen, aber für Rechnung der Meta tätig. Die Funktionen der Partner sind i.d.R.… …   Lexikon der Economics

  • Metageschäft — Me|ta|ge|schäft das; [e]s, e <zu it. a metà »zur Hälfte«> vertragliche Vereinbarung zwischen zwei Partnern, nach der Gewinn u. Verlust aus Geschäften, die die Vertragspartner abschließen, aufgeteilt werden …   Das große Fremdwörterbuch

  • Metageschäft — Me|tạ|ge|schäft <italienisch; deutsch> (Kaufmannssprache gemeinschaftlich durchgeführtes Waren oder Bankgeschäft zweier Firmen mit gleichmäßiger Verteilung von Gewinn und Verlust) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Metist — Me|tịst 〈m. 16〉 jmd., der an einem Metageschäft beteiligt ist * * * Me|tịst, der; en, en (Kaufmannsspr.): Vertragspartner in einem Metageschäft …   Universal-Lexikon

  • Metist — Me|tist der; en, en <zu it. a metà (vgl. ↑Metageschäft) u. ↑...ist> Teilnehmer an einem ↑Metageschäft …   Das große Fremdwörterbuch

  • Abschlagszahlung — Die Abschlagszahlung oder Akontozahlung (auch: A Conto Zahlung, Per Conto Zahlung; italienisch: a conto/per conto = „auf/in Rechnung“, „auf Abschlag“; Zeichen: ℀ bzw. a/c, auch kurz: a. c.) ist eine Form von Teilzahlung (Zahlung auf… …   Deutsch Wikipedia

  • a meta — a me|ta zur Hälfte, Gewinn u. Verlust geteilt ● conto a metà, conto metà auf halbe Rechnung [ital., „zur Hälfte“] * * * a metạ̀   [italienisch »zur Hälfte«], unter Teilung von Kosten, Gewinn und Verlust. (Metageschäft)   * * * a me|tà [ me ta;… …   Universal-Lexikon

  • Terzogeschäft — Tẹrzogeschäft   [italienisch terzo »Dritter«], Börsenwesen: Geschäft auf gemeinschaftlicher Rechnung, bei dem sich drei Beteiligte zu einer Gelegenheitsgesellschaft zusammenschließen. Gewinn und Verlust werden entsprechend dem Metageschäft… …   Universal-Lexikon

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