Kapitalverkehrsteuergesetz

Kapitalverkehrsteuergesetz
Basisdaten
Titel: Kapitalverkehrsteuergesetz
Abkürzung: KVStG 1972, KVG aF
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Steuerrecht, Kapitalmarktrecht
Fundstellennachweis: 611-13 aF
Ursprüngliche Fassung vom: 8. April 1922
(RGBl. I S. 335, 354)
Inkrafttreten am: 1. September 1921
Neubekanntmachung vom: 17. November 1972
(BGBl. I S. 2129)
Letzte Neufassung vom: 16. Oktober 1934
(RGBl. I S. 1058)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 1935
Letzte Änderung durch: Anl. I Kap. IV Sachgeb. B
Abschn. II Nr. 32
G vom 23. September 1990
(BGBl. II S. 885, 988)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. September 1990
(Art. 10 Abs. 1 G vom
23. September 1990)
Außerkrafttreten: 1. Januar 1992
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 a)
G vom 22. Februar 1990,
BGBl. I S. 266, 283 f.)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Kapitalverkehrsteuergesetz war ein Bundesgesetz, das die Erhebung von Kapitalverkehrsteuern in Deutschland regelte. Zum Kapitalverkehrsteuergesetz bestand die Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung.

Es handelte sich um eine Bundessteuer. Das Kapitalverkehrsteuergesetz regelte die Festsetzung und Erhebung der Wertpapiersteuer, der Börsenumsatzsteuer und der Gesellschaftsteuer.

Historische Entwicklung

Bereits mit Wirkung ab 1. Januar 1991 wurden durch Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 des Finanzmarktförderungsgesetzes vom 22. Februar 1990 die §§ 12 (Wertpapiersteuer) und 17 bis 26 (Börsenumsatzsteuer) des Kapitalverkehrsteuergesetzes aufgehoben. Die übrigen Vorschriften des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Gesellschaftsteuer) und die Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung wurden mit Wirkung zum 1. Januar 1992 vollständig aufgehoben.

Die aufgehobenen Vorschriften zur Börsenumsatzsteuer sind nach dem 31. Dezember 1990 weiterhin anzuwenden, soweit die Steuer bereits vor dem 1. Januar 1991 entstanden ist und noch Steuerpflichten zu erfüllen sind, die mit bereits entstandener Steuer im Zusammenhang stehen, oder soweit für diese Steuer gehaftet wird (Art. 4 Abs. 2 Finanzmarktförderungsgesetz).

Die aufgehobenen Vorschriften zur Gesellschaftsteuer sind nach dem 31. Dezember 1991 weiterhin anzuwenden, soweit Gesellschaftsteuer bereits vor dem 1. Januar 1992 entstanden ist und noch Steuerpflichten zu erfüllen sind, die mit bereits entstandener Steuer im Zusammenhang stehen, oder soweit für diese Steuern gehaftet wird (Art. 4 Abs. 3 Finanzmarktförderungsgesetz).

Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • KVStG — Kapitalverkehrsteuergesetz EN Capital Transfer Tax Law …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Gesellschaftsteuer — Eine Kapitalverkehrsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf Umsätze mit Unternehmensanteilen erhoben wird. In Deutschland wurden aufgrund des Kapitalverkehrsteuergesetz bis Ende 1990 eine Börsenumsatzsteuer und bis Ende 1991 eine Gesellschaftsteuer …   Deutsch Wikipedia

  • Wertpapiersteuer — Eine Kapitalverkehrsteuer ist eine Verkehrsteuer, die auf Umsätze mit Unternehmensanteilen erhoben wird. In Deutschland wurden aufgrund des Kapitalverkehrsteuergesetz bis Ende 1990 eine Börsenumsatzsteuer und bis Ende 1991 eine Gesellschaftsteuer …   Deutsch Wikipedia

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Börsenumsatzsteuer — Die Börsenumsatzsteuer ist eine Kapitalverkehrsteuer und wird auf den Umsatz aus dem Handel mit Wertpapieren erhoben, wenn die Geschäfte im Inland oder unter Beteiligung wenigstens eines Inländers im Ausland abgeschlossen werden. Als Wertpapiere… …   Deutsch Wikipedia

  • Metageschäft — (italienisch: (a) metà = „zur Hälfte“) ist ein gemeinsam durchgeführtes Rechtsgeschäft, bei dem sich zwei oder mehrere Vertragspartner (Metisten) Kapitaleinsatz, Gewinn und Verlust zu gleichen Teilen aufteilen (Meta Vereinbarung). Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Religionsfreiheit in Österreich — Die Religionsfreiheit in Österreich hat sich in den letzten zwei Jahrhunderten entwickelt. Inhaltsverzeichnis 1 Die Toleranzgesetzgebung 1.1 Öffentliches und privates Exerzitium 2 Die Bedeutung des Staatsgrundgesetzes …   Deutsch Wikipedia

  • Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz — Basisdaten Titel: Bundesgesetz über den Aufbau und die Zuständigkeitsregelung der Abgabenverwaltung des Bundes Kurztitel: Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010 Abkürzung: AVOG 2010 Art: Bundesgesetz …   Deutsch Wikipedia

  • Börsensteuer — nennt man die auf den Umsatz börsengängiger Wertpapiere gelegte Verkehrssteuer, welche entweder bei der Ausgabe in Prozenten vom Nennwert als Ausgabesteuer oder von den mit diesen Papieren verbundenen Geschäften als Abschlusssteuer erhoben wird;… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesellschaftsteuer — 1. EU: Indirekte Steuer auf die Ansammlung von Kapital, seit 1969 vollständig durch eine EG Richtlinie harmonisiert, die seit 1985 auch die Möglichkeit vorsieht, die Steuer in einzelnen Mitgliedstaaten abzuschaffen. Die G. wird in mehreren… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”