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Über eine Mitfahrzentrale (MFZ) werden Mitfahrgelegenheiten (MFG) vermittelt. Es wird unterschieden zwischen den traditionellen, stationären Mitfahrzentralen, welche Gebühren für die Vermittlung verlangen und den Online-Mitfahrzentralen, bei denen die Vermittlung kostenlos über eine Plattform erfolgt.
Inhaltsverzeichnis
Nutznießung
Das gemeinsame Fahren von unter sich bekannten und unbekannten Personen erfolgt aus individueller Sicht aus folgenden Gründen:
- einfachere und zeitlich praktischere Verbindung von A nach B
- günstiger als alternative, öffentliche Verkehrsmittel für Beifahrer
- Kostenteilung für Fahrer
- Umweltschutz
Aus staatlicher Sicht kann das gemeinsame Fahren folgende volkswirtschaftliche Vorteile bringen:
- Umweltschutz
- Verringerung des Individualverkehrs
Aus staatlicher Sicht kann das gemeinsame Fahren folgende volkswirtschaftliche Nachteile bringen:
- Verringerte Einnahmen von Steuern (KFZ-, Treibstoffsteuern, etc.)
- Geringere Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel
Vermittlung
Wenn ein Fahrer seine Kosten für eine Fahrt von Ort A nach Ort B senken möchte, dann kann er diese Reise bei einer Mitfahrzentrale anmelden. Die verschiedenen Mitfahrzentralen unterhalten Datenbanken mit allen Reiseangaben (Abfahrtsort, Abfahrtszeit, Autotyp etc.).
Potentielle Mitfahrer fragen bei der Mitfahrzentrale nach, ob eine Mitfahrgelegenheit von Ort A nach Ort B verfügbar ist. Ist dies der Fall, so vermittelt die Mitfahrzentrale den Kontakt zum Fahrer. Dabei muss der Mitfahrer meist eine Vermittlungsgebühr bezahlen. Einige Online-Mitfahrzentralen im Internet finanzieren sich durch Werbeeinblendungen oder ähnliches, so dass solche Gebühren entfallen. Vorteile von niedergelassenen Mitfahrzentralen sind ein optionaler Versicherungsschutz, geringere Fehlerquoten und höhere Sicherheit durch vielerorts standardmäßige Führerschein- und Personalausweiskontrollen. Eine absolute Sicherheit kann aber auch dadurch nicht gewährt werden. So kann der Fahrer in den meisten der niedergelassenen Mitfahrzentralen seine Mitfahrer nicht selbst bestimmen, die angebotene Versicherung bezieht sich dabei auch lediglich auf einen Weitertransport bei eventuellem Liegenbleiben. Andere Garantien werden meist nicht gegeben.
Kosten
Mitfahrer und Fahrer teilen sich bei der Fahrt dann die Kosten. Die Mitfahrzentrale gibt dabei die Kostenhöhe an und behält zwischen 30 bis 50 Prozent als Vermittlungsgebühr ein. Bei Mitfahrzentralen im Internet werden meist nur Preisempfehlungen gegeben und man muss vor Fahrtantritt den Preis aushandeln. Dadurch werden die Kosten für den Mitfahrer geringer und die Aufwandsentschädigung für den Fahrer höher.
Das Mitfahren wird oft dann populärer, wenn andere Verkehrsmittel, wie etwa die Bahn, durch höhere Kosten, längere Reisezeiten oder ungünstige Verbindungen an Attraktivität verlieren.
Mitfahrzentralen für Bahn-Fahrkarten
Nach Einführung des Wochenendticket, welches für bis zu fünf Personen in ganz Deutschland gültig ist, entwickelte sich auch im Bahnreiseverkehr Mitfahrtzentralen. Durch die dadurch erzielten sehr niedrigen Preise von bis zu 3 DM (ca. 1,53 Euro) (bei 5 Passagieren bei Einführung des Tickets 1995) kam es zum Teil zu chaotischen Verhältnissen in überfüllten Zügen. Daraufhin verringerte die Bahn dieses Angebot in seiner zeitlichen Gültigkeit von zwei auf einen Wochenendtag und verteuerte den Preis auf aktuell (Stand: 1. September 2008) 35 Euro. Daneben wurden allerdings ähnlich gestaltete, billigere Ländertickets eingeführt, welche jedoch nur in einem begrenzten Teil Deutschlands Gültigkeit haben. Mit der Einführung des Mitfahrer-Rabatts im neuen Preissystem der Deutschen Bahn AG am 14. Dezember 2002 entstanden auch im Fernverkehr Mitfahrzentralen. Wie schon beim Wochenendticket konnte man nun auch bei normalen Fahrkarten sparen, wenn man nicht allein fuhr. Diese Möglichkeit wurde ab dem 12. Dezember 2004 eingeschränkt. Seitdem gelten die Mitfahrrabatte im Fernverkehr der Deutschen Bahn AG nur noch in Verbindung mit Frühbucher-Rabatten und für BahnCard-Inhaber. Zum 10. Dezember 2005 wurde diese Möglichkeit noch weiter eingeschränkt, so dass seit dem nur noch Nutzern der Angebote Sparpreis 25 und 50, welche mindestens drei Tage im Voraus buchen, dieser Rabatt gewährt wird.
Auch in Österreich entstanden Mitfahrzentralen für Bahnreisende nach der Einführung des 28 Euro teuren Einfach-Raus-Tickets, welches österreichweit im Nahverkehr gültig ist. Bei diesem Ticket wurde dies zusätzlich dadurch gefördert, dass es sich um eine Kleingruppenfahrkarte für zwei bis fünf Personen handelt, welche nicht von Alleinreisenden benutzt werden darf.
Mobiltelefone und spontane Fahrgemeinschaften
Seit einiger Zeit werden neue Konzepte für die spontane Vermittlung von Fahrgemeinschaften entwickelt, im Englischen auch Dynamic Ridesharing genannt. Über Mobiltelefone soll es möglich werden, spontane Fahrgemeinschaften zu vermitteln, deren Teilnehmer bereits im Straßenverkehr unterwegs sind, sei es als Fahrer oder Fußgänger.
Ein „Dynamic ridesharing“-Dienst muss mindestens zwei Funktionen bieten:
- Bildung von spontanen Fahrgemeinschaften mithilfe von mobilen Kommunikationsgeräten zwischen registrierten Benutzern.
- Automatische Vermittlung von passenden Angeboten und Nachfragen durch einen Netzwerkdienst. Die Wegstrecken werden so optimiert, dass die Abweichung von der ursprünglich geplanten Route des Fahrers minimal wird.
Weitere mögliche Leistungen wären:
- Automatische Entrichtung des streckenabhängigen Fahrpreises an den Fahrer vom Konto des Mitfahrers abzüglich einer Vermittlungsgebühr.
- Angabe der Route zum Treffpunkt für den Fahrer, unmittelbar nach der Vermittlung.
- Positionsverfolgung durch GPS-fähige Endgeräte, sodass die Standorte der Teilnehmer automatisch erkannt werden.
- Möglichkeit der Aufteilung einer Wegstrecke auf mehrere Fahrzeuge, das heißt der Mitfahrer steigt um.
Derartige Systeme wurden bereits in Pilotprojekten erprobt, sind aber noch nicht öffentlich nutzbar.
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