- Minderheitenrecht
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Der Begriff Minderheitenrecht bezeichnet:
- im Gesellschaftsrecht: besondere Rechte von Minderheitsgesellschaftern (GmbH) und Minderheitsaktionären (AG),
- im Völkerrecht: das Anrecht ethnischer und nationaler Minderheiten auf Minderheitenschutz.
Siehe auch:
- Antidiskriminierungsgesetz, für den Schutz von einzelnen Angehörigen anderer minoritärer gesellschaftlicher Untergruppen.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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