Minister ohne Portefeuille

Minister ohne Portefeuille

Minister ohne Geschäftsbereich (auch: Minister ohne Portefeuille oder Minister ohne Portfolio) wird ein Minister genannt, der zwar Sitz und volles Stimmrecht in der jeweiligen Regierung sowie ministeriale Pensionsansprüche hat, aber kein eigenes Ressort leitet. In der Bundesrepublik Deutschland erhält ein derartiger Sonderminister oft den Titel Bundesminister für besondere Aufgaben, in anderen Regierungen gelegentlich den Titel Staatsrat.

Für die Berufung von Sonderministern kann es verschiedene Motivationen geben. Manchmal gilt es, zeitlich begrenzt bestimmte Aufgaben auf Regierungsebene zu koordinieren, die nicht in die Ressort-Einteilung passen (etwa in Zusammenhang mit der deutschen Wiedervereinigung). Oft versucht man so auch, wichtige Parteimitglieder in die Regierungsdisziplin einzubinden. So kann man es besonders oft im Vereinigten Königreich verfolgen, wo der Premierminister diese Personen beruft, welche dann mit wichtigen Vermittlungs- und Koordinationsaufgaben betraut werden.[1] In wieder anderen Fällen handelt es sich um reine Ehrentitel für verdiente Persönlichkeiten.

In Österreich ist die Ressorteinteilung im Bundesministeriengesetz festgelegt. Sind in einer neuen Bundesregierung (z.B. durch Teilung entstandene) neue Bundesministerien vorgesehen, werden die entsprechenden Bundesminister vorläufig als Bundesminister ohne Portefeuille angelobt, bis sie nach Inkrafttreten der nötigen Gesetzesänderung ihr eigentliches Ressort übernehmen können.

Quellen

  1. Franz Lehner, Ulrich Widmaier: Vergleichende Regierungslehre. 4. Auflage. Leske + Budrich, Opladen 2002, S. 90, ISBN 3-8100-3199-2

Siehe auch


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  • Portefeuille — Depotzusammensetzung; Portfolio * * * Porte|feuille 〈[pɔrtfø:j] n. 15〉 1. Geschäftsbereich (eines Ministers) 2. 〈Börse〉 Bestand an Wertpapieren 3. 〈Wirtsch.〉 Produktangebot eines Unternehmens 4. 〈veraltet〉 Brieftasche, Aktentasche ● Minister ohne …   Universal-Lexikon

  • Minister — Ressortchef (umgangssprachlich) * * * Mi|nis|ter [mi nɪstɐ], der; s, , Mi|nis|te|rin [mi nɪstərɪn], die; , nen: Person als Mitglied einer Regierung, die einen bestimmten Geschäftsbereich verwaltet: jmdn. zum Minister ernennen; die Sekretärin… …   Universal-Lexikon

  • Portefeuille — Porte|feuille 〈 [pɔrtfœ:j] n.; Gen.: s, Pl.: s〉 Syn. Portfolio (1) 1. 〈veraltet〉 a) Brieftasche b) Aktenmappe 2. Geschäftsbereich; Minister ohne Portefeuille M. ohne eigenen Amtsbereich 3. 〈Börse〉 Bestand an Wertpapieren 4. 〈Wirtsch.〉… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Portefeuille — (franz., spr. port föfllj), Brieftasche, Briefmappe; auch soviel wie Ministerposten, weil die Minister mit einer Mappe (Portefeuille) vor dem Staatsoberhaupt sowie in den Kammern zu erscheinen pflegen. Man gebraucht daher die Wendungen: »ein P.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Portefeuille — (frz., spr. portföj), Mappe zum Aufbewahren von Briefschaften, Zeichnungen etc.; Behältnis, worin Geld und Kreditinstitute Wertpapiere aufbewahren; Schriftentasche eines Ministers, daher auch das Ministeramt selbst (Minister ohne P., s. Minister) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Minister — (lat., eigentlich »Diener«, Staatsminister, Staatssekretäre), die Inhaber der höchsten Verwaltungsstellen; Ministerium, die oberste Verwaltungsbehörde eines Staates. Die Einrichtung der Ministerien gehört der Neuzeit an und erscheint in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Minister — (lat., »Diener«), die obersten Staatsbeamten, die unmittelbar unter dem Staatsoberhaupt die einzelnen Zweige (Ressorts) der Staatsverwaltung (jetzt gewöhnlich Äußeres, Inneres, Krieg, Kultus und öffentlicher Unterricht, Justiz, Finanzen; oft auch …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Minister — (lat.), 1) Diener jeder Art; 2) höchster Staatsbeamter, u. zwar führen die Gesandten zweiter Klasse den Titel Bevollmächtigte M. (Ministres plénipotentiaires), während die M. dritter Klasse blos Minisierresidenten (Ministres résidents) heißen,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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