- Mitarbeiterin
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Ein Mitarbeiter ist mit anderen, also weiteren Arbeitern bzw. Arbeitnehmern, zusammen tätig.
Heute steht der Begriff Mitarbeiter im Allgemeinen für die Beschäftigten eines Unternehmens – wo keineswegs alle direkt zusammen arbeiten. Ein Mensch, der ein Teil für ein Endprodukt fertigt, muss zum Beispiel nicht unbedingt mit dem Hand in Hand schaffen, der das Produkt zusammensetzt.
Man benutzt den Begriff Mitarbeiter auch für den/die Untergebenen in bürokratischen Hierarchien. In modernen Organisationen ist allerdings auch eine hierarchiefreie Benutzung des Begriffs üblich.
In größeren Büros der freien Berufe (z. B. bei Architekten, Ingenieuren, Rechtsanwälten) werden die angestellten Akademiker (hier also Architekten, Ingenieure, Juristen) als Mitarbeiter bezeichnet, nicht jedoch die Hilfskräfte, wie Zeichner, Sekretäre usw.
Es wird auch die Meinung vertreten, Mitarbeiter sei ein ideologischer Begriff, der die tatsächlichen Macht- und Herrschaftsverhältnisse in den Unternehmen verschleiere. Er täusche Gleichwertigkeit und Harmonie vor, blende objektive, nicht zu lösende Widersprüche der Interessen aus und sei letztlich ein Begriff der Täuschung im Interesse derjenigen, die die reale Verfügungsgewalt über die Unternehmen innehätten.
Die für die Handelsbilanz maßgebliche Zahl der Mitarbeiter ist der vierte Teil der Summe aller Mitarbeiter eines jeden Quartals, jedoch ohne Auszubildende (§ 267 Abs. 5 HGB).
Literatur
Rahn: Unternehmensführung. 7. Auflage, ISBN 978-3-470-43017-1
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