Mitbestimmungsergänzungsgesetz
- Mitbestimmungsergänzungsgesetz
-
Basisdaten |
Titel: |
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten
und Vorständen der Unternehmen
des Bergbaus und der Eisen und Stahl
erzeugenden Industrie |
Kurztitel: |
Mitbestimmungsergänzungsgesetz,
Mitbestimmungs-Ergänzungsgesetz |
Abkürzung: |
MontanMitbestErgG, MontanMitbestGErgG |
Art: |
Bundesgesetz |
Geltungsbereich: |
Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: |
Arbeitsrecht |
FNA: |
801-3 |
Datum des Gesetzes: |
7. August 1956 (BGBl. I S. 707) |
Inkrafttreten am: |
8. August 1956 |
Letzte Änderung durch: |
Art. 100 G vom 17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2739) |
Inkrafttreten der
letzten Änderung: |
1. September 2009
(Art. 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008) |
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. |
Das Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MontanMitbestGErgG) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz, welches das Montan-Mitbestimmungsgesetz ergänzt. Das Mitbestimmungsergänzungsgesetz ist seit dem 8. August 1956 in Kraft und wurde zuletzt am 17. Dezember 2008 geändert.
Inhalt
- Art. 1: Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen
- Art. 2: Anwendung und Änderung des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Art. 3: Übergangs- und Schlußvorschriften
Siehe auch
Weblinks
|
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