Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Mitbestimmungsergänzungsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten
und Vorständen der Unternehmen
des Bergbaus und der Eisen und Stahl
erzeugenden Industrie
Kurztitel: Mitbestimmungsergänzungsgesetz,
Mitbestimmungs-Ergänzungsgesetz
Abkürzung: MontanMitbestErgG, MontanMitbestGErgG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
FNA: 801-3
Datum des Gesetzes: 7. August 1956 (BGBl. I S. 707)
Inkrafttreten am: 8. August 1956
Letzte Änderung durch: Art. 100 G vom 17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2739)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2009
(Art. 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MontanMitbestGErgG) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz, welches das Montan-Mitbestimmungsgesetz ergänzt. Das Mitbestimmungsergänzungsgesetz ist seit dem 8. August 1956 in Kraft und wurde zuletzt am 17. Dezember 2008 geändert.

Inhalt

  • Art. 1: Mitbestimmung in herrschenden Unternehmen
  • Art. 2: Anwendung und Änderung des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Art. 3: Übergangs- und Schlußvorschriften

Siehe auch

Weblinks

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