Mitglied des Europaparlaments

Mitglied des Europaparlaments
EU-Flagge
Mitglieder des
Europäischen Parlamentes
1. Wahlperiode (19791984)
2. Wahlperiode (19841989)
3. Wahlperiode (19891994)
4. Wahlperiode (19941999)
5. Wahlperiode (19992004)
6. Wahlperiode (20042009)
Europäisches Parlament (Straßburg)

Ein Mitglied des Europäischen Parlaments (kurz MdEP, englisch Member of European Parliament, kurz MEP) ist ein Abgeordneter im Europäischen Parlament. Das Kürzel wird dem Namen einer/eines Abgeordneten hinten angefügt. Deutschsprachige Mitglieder des Europäischen Parlaments bezeichnen sich selbst als Europa-Abgeordnete. Dies ist zwar nicht der offizielle Begriff, aber die in der deutschen Sprache am häufigsten verwendete Bezeichnung.

Die Europa-Abgeordneten vertreten die Bürger der Europäischen Union, sind an der Gesetzgebung auf europäischer Ebene beteiligt und kontrollieren die Exekutive der EU, d.h. insbesondere die Europäische Kommission. Um Themen fachkundig behandeln zu können, spezialisieren sich die Abgeordneten. Sie werden in 20 ständige Ausschüsse gewählt, die für bestimmte Sachbereiche zuständig sind und die Arbeit der Plenarsitzungen vorbereiten.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, unmittelbaren, freien und geheimen (jedoch nicht gleichen) Europawahlen gewählt. Zuvor wurden die Mitglieder des EU-Parlaments von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten bestimmt.

Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglieder in über 150 verschiedenen Parteien. Am 20. Juli 2004 hat sich das Europäische Parlament für die sechste Wahlperiode konstituiert, seit dem EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien zum 1. Januar 2007 hat es 785 Mitglieder, darunter 99 deutsche und 18 österreichische Abgeordnete.

Die nächsten Direktwahlen aller Abgeordneten durch die stimmberechtigten Bürger aller 27 EU-Staaten finden in der ersten Juni-Woche 2009 statt.

Rechtliche Situation

Aufgaben, Rechte, Pflichten, Immunität, Bezahlung[1] der Abgeordneten u.ä. werden geregelt durch:

  • den EG-Vertrag (Art. 190),
  • das "Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen" von 1965[2]
  • die Geschäftsordnung des Parlaments [3]
  • ab Juli 2009 das 2005 verabschiedete "Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments" [4]

Anmerkungen

  1. siehe auch "Vergütung der Europa-Abgeordneten" (Website des Parlaments)
  2. Text des Protokolls, Amtsblatt Nr. C 321 E vom 29/12/2006 S. 0318 - 0324
  3. Text der Geschäftsordnung auf der EP-Website
  4. Abgeordnetenstatut im Amtsblatt vom 7.10.2005 PDF-Dokument

Weblinks


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