- Mizwa
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Eine Mitzwa (so die sefardische Aussprache; aschkenasisch Mitzwo, hebr. מצוה; Mehrzahl: sefardisch Mitzwot, aschkenasisch Mitzwauss oder Mitzwojss) ist ein Gebot im Judentum, welches entweder in der Tora genannt wird oder von den Rabbinern festgelegt wurde.
Im Talmud wird die Zahl der in der Tora enthaltenen Mitzwot mit 613 beziffert, ohne diese näher aufzuzählen. Erst spätere Gelehrte haben in ihren Werken die 613 Mitzwot fixiert (die Zehn Gebote sind ein Teil davon). Die Mitzwot teilen sich auf in 365 Verbote und 248 Gebote.
Eine der bekanntesten Aufzählungen und Erläuterungen der 613 Mitzwot ist das - im Mittelalter entstandene - „Sefer HaMitzwot“ des jüdischen Rechtsgelehrten Maimonides.
Nach jüdischem Recht dürfen nahezu sämtliche Gebote der Tora gebrochen werden, um eine drohende Lebensgefahr abzuwenden. Insbesondere für die Befolgung der Sabbatruhe gilt die Regel: „Lebensgefahr hebt den Schabbat auf.“ Von dieser Vorschrift ausgenommen sind lediglich drei Verbote, die auf keinen Fall missachtet werden dürfen: Mord, Götzendienst und verbotene geschlechtliche Beziehungen.
Siehe auch: Jüdische Religion, Bar Mitzwa
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