Monepiskopat

Monepiskopat

Als Monepiskopat oder monarchischer Episkopat bezeichnet man die Struktur christlicher Gemeinden, die sich in der Urkirche gegen Ende des 1. Jahrhunderts entwickelte und spätestens um die Mitte des 3. Jahrhunderts durchsetzte.

Im ersten christlichen Jahrhundert gab es keine allgemein verbreitete Gemeinde- und Ämterstruktur. Zwar ist bereits in den neutestamentlichen Schriften von Ämtern die Rede, auch von den sich später durchsetzenden Ämtern Bischof, Presbyter und Diakon, doch waren deren Aufgaben noch nicht fixiert. Ein und derselbe Personenkreis konnte mit unterschiedlichen Begriffen angesprochen werden, es war damit noch keine feste Ämterordnung verbunden. Die paulinischen Gemeinden standen angesichts der paulinischen Betonung der Herrschaft des Heiligen Geistes, der Gleichberechtigung der Charismen und der gegenseitigen Unterordnung dem Gedanken einer Amtsautorität reserviert gegenüber. Gleichzeitig entstand aber in Gemeinden mit stärker judenchristlichem Einfluss ein Modell presbyterialer Gemeindeleitung. Hier stand ein Gremium von mehreren Ältesten, den Presbytern, an der Spitze einer christlichen Gemeinde.

Der Monepsikopat entwickelte sich, indem einzelne Presbyter, später ein einziger aus dem Kreis der Presbyter, eine besondere Leitungsfunktion innehatte. Ein einziger Bischof war dann verantwortlich für eine Gemeinde oder Teilkirche. Unterstützt wurde er von Priestern und Diakonen.

Zusammen mit dem biblischen Kanon und der Glaubensregel gehört der Monepiskopat zu den drei Normen, durch welche die Alte Kirche die innere Krise zu überwinden suchte, in die sie im zweiten Jahrhundert durch den Gnostizismus, den Markionitismus und den Montanismus verwickelt wurde.

Literatur

  • Carl Andresen u. a. (Hrsg.): Handbuch der Dogmen- und Theologiegeschichte. Bd. 1: Die Lehrentwicklung im Rahmen der Katholizität. 2. überarbeitete und ergänzte Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1998, ISBN 3-525-03269-2, S. 88–91.

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