- Monistik
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Der Begriff Monistik bezeichnet im Gesundheitswesen die Finanzierung der Krankenhäuser aus einer Hand.
Nach diesem Prinzip der Krankenhausfinanzierung liegt die Entscheidungs- und Finanzierungsverantwortung für Investitions- und laufende Betriebskosten der Krankenhäuser allein bei den Krankenkassen. Eine öffentliche Förderung durch die Bundesländer soll dabei nicht stattfinden.
Da die duale Finanzierung derzeit bundesrechtlich geregelt ist (vgl. Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung), ist sie bis auf weiteres bundesweit in allen Bundesländern einzuhalten. Aus grundsätzlichen betriebswirtschaftlichen Erwägungen (beide Kostenarten beeinflussen sich gegenseitig) und wegen der bereits erfolgten Einführung der Fallpauschalenabrechnung für teil- und vollstationäre Krankenhausleistungen wird mittelfristig die Abkehr von der dualen Finanzierung durch Ersatz einer monistischen Finanzierung (also nur noch aus einer Hand (Krankenkassen)) erwartet. Für diesen Fall ist jedoch u.a. zu klären, wie die bisher von den Bundesländern aufgebrachten Investitionsmittel ohne Erhöhung von Lohnnebenkosten künftig seitens der Krankenkassen erbracht werden sollen.
Es ist ferner zu klären, wie die Verteilung der Investitionsmittel erfolgen wird (etwa als Fallpauschalenaufschlag) und wie die einzelnen Krankenhäuser hieraus die erheblichen Investionsaufwendungen vorfinanzieren werden. Voraussetzung der Monistik wäre zudem, dass die bisher erfolgten Förderungen der einzelnen Krankenhäuser in die Höhe der künftigen Quoten einzubeziehen wären, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu erhalten. Erwartet wird von der Monistik ein Abbau des derzeitigen Verwaltungsaufwandes der Länder und ein Gegenwirken zum Trend in einzelnen Ländern, die Investitionsförderung angesichts knapper Mittel einzustellen. Der Investitionsstau liegt bereits bei 30 - 50 Mrd. EUR (2006). Ob diese Ziele durch Einführung der Monistik erreicht werden können, wird bundesweit bezweifelt. So haben Bayern und Baden Württemberg bereits erklärt, an dem System der Dualen Finanzierung bis auf weiteres festzuhalten.
Kategorien:- Krankenhauswesen
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