- Mubahala
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Mubahala bezeichnet im Islam ein gegenseitiges Verwünschen, um im Sinne eines Gottesurteils die Wahrheit erkennen zu können. Der Fluch Gottes soll über den heraufbeschworen werden, der irrt. Die Mubahala geht zurück auf eine Auseinandersetzung Mohammeds mit christlichen Abgesandten der Oase Nadschran über die Göttlichkeit Jesu. Nach der Überlieferung von Ibn Ishaq forderte Mohammed die Christen zur Unterwerfung auf. Die jedoch antworteten, man habe sich bereits Gott unterworfen. Mohammed bezichtigte sie der Lüge, da sie Schweinefleisch äßen, das Kreuz anbeteten und behaupteten, Jesus sei der Sohn Gottes und forderte sie unter der Rezitation folgender Koransure zu einer Mubahala auf.
„Und wenn nun nach (all) dem Wissen, das dir (von Gott her) zugekommen ist, (irgend) welche (Gesprächspartner) mit dir darüber streiten, dann sag! ‚Kommt her! Wir wollen unsere und eure Söhne, unsere und eure Frauen und uns und euch (Männer) selber (zusammen)rufen und hierauf (jede Partei für sich) einen (gemeinsamen) Eid leisten und den Fluch Gottes auf diejenigen kommen lassen, die lügen.‘ (Dann wird sich zeigen, wer von uns im Besitz der Wahrheit ist.)“
– Koran: Sure 3:61
Ein Mitglied der Delegation, das bereits zum Islam übergetreten war, gab demzufolge zu bedenken, es bringe Unglück, einen Propheten zu verwünschen.[1] Man traf sich am nächsten Tag an einem abgelegenen Ort, der „Roten Düne“ in der Nähe Medinas. Die Christen erbaten sich Bedenkzeit und angesichts der möglichen Folgen und der wachsenden Macht Mohammeds baten sie darum, auf das Gottesurteil zu verzichten. Mohammed stimmte zu, forderte allerdings Tributzahlungen. Es wurde ein Schutzvertrag abgeschlossen und die Christen von Nadschran erhielten die Rechte und Pflichten von Dhimmis.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Alfred Guillaume: The Life of Muhammad. A translation of Ibn Ishaq's Sirat Rasul Allah. Oxford 1955, S. 277
- ↑ W. Schmucker in Encyclopaedia of Islam. New Edition, s.v. MUBAHALA
Literatur
- Strothmann, R.: Die Mubahala in Tradition und Liturgie, In: Der Islam, Berlin, Jg. 33 (1958), S. 5-29.
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