- Musterzulassung
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Die Musterzulassung (engl. type certificate - für das Dokument; type certification - für den Prozess) von Flugzeugen ist die offizielle Zulassung (Zertifizierung) eines Flugzeugtyps zum nationalen Flugverkehr durch die Luftfahrtbehörden. In Deutschland werden Musterzulassungen für zivil eingesetzte Luftfahrzeuge vom Luftfahrt-Bundesamt, mit Genehmigung der EASA oder von dieser direkt, erteilt. Für die Musterprüfung und Musterzulassung militärischer Luftfahrzeuge und deren Ausrüstung ist dagegen die Wehrtechnische Dienststelle 61 zuständig.
Es können auch Flugzeugtypen ohne Musterzulassungen zugelassen werden. Dies geschieht dann meistens als Experimentalzulassung.
Der Begriffsbestandteil Muster bezieht sich auf Baumuster (Modellreihe).
Musterzulassungen gibt es auch für Triebwerke, Propeller, Geräte und Ausrüstungen. Sie sollen die Sicherheit des Luftverkehrs gewährleisten. Die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) regelt die Einzelheiten zur Musterzulassung, insbesondere, welche Luftfahrtgeräte eine Musterzulassung benötigen. Die Musterzulassung basiert auf den Lufttüchtigkeitsanforderungen.
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