NSchI

NSchI

Niedersachsen hat als erstes Bundesland aufgrund eines Kabinettbeschlusses vom 19. April 2005 eine eigenständige flächendeckende Schulinspektion für alle Schulformen ab dem 1. Mai 2005 eingeführt. Die Niedersächsische Schulinspektion (kurz: NSchI) untersteht dem Niedersächsischen Kultusministerium und hat ihren Sitz im Schloss in Bad Iburg. Sie ist Teil der Schulaufsicht der Niedersächsischen Landesschulbehörde, aber in ihren Evaluationsaufgaben organisatorisch und personell von der Schulaufsicht im engeren Sinne getrennt. Ziel der Inspektion ist die Qualitätsverbesserung an Schulen.

In die Schulinspektion werden alle öffentlichen Schulen des Landes Niedersachsen regelmäßig einbezogen auf der Grundlage eines Erlasses vom 7. April 2006. Ein erster Inspektionsdurchgang (Bestandsaufnahme) soll bis zum Jahr 2011 abgeschlossen sein. Bis zum Mai 2008 sind 40 Prozent aller niedersächsischen Schulen inspiziert worden. Das Personal der Inspektionsteams wurde durch Fortbildungen besonders qualifiziert.

Die Schulen in freier Trägerschaft können auf Antrag der Schule oder des Schulträgers in die Inspektion einbezogen werden, wenn die freien Kapazitäten der NSchI ausreichen.

Die Auswahl der zu inspizierenden Schulen erfolgt durch die NSchI nach dem Zufallsprinzip. Die Schulen können sich der Inspektion nicht entziehen, sie sind zur Mitarbeit verpflichtet und werden sechs bis acht Wochen vor dem Inspektionstermin informiert.

Die Schulinspektion einer Schule beruht im Wesentlichen auf vier Quellen der Informationsgewinnung und -bewertung:

  • Daten- und Dokumentenanalyse (Jahresstatistik über vier Jahre, Schulprozessbeschreibungen, Aktivitäten der Schule, Pressespiegel u.a.)
  • Unterrichtsbeobachtungen mit einheitlichen Beobachtungsbögen, deren Inhalt allen Lehrkräften bekannt gemacht wird. Nach der Inspektion werden die Bögen vernichtet.
  • Interviews mit den an der Schule beteiligten Gruppen (Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerschaft, Eltern und ggf. Betrieben bei Berufsbildenden Schulen
  • Schulrundgang durch die Gebäude und das Schulgelände.

Die Inspektionsteams erstellen einen schriftlichen Bericht über ihre mehrtägigen Schulbesuche, die den Schulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht übergeben werden. Der Inspektionsbericht soll der Schule einen fundierten Hinweis für die Qualitätsverbesserung und Weiterentwicklung der schulischen Arbeit liefern. Ein öffentliches Ranking der inspizierten Schulen ist nicht vorgesehen.

Eine Nachinspektion der besuchten Schulen ist nach zwei bis drei Jahren vorgesehen, oder wenn Schulen in der Erstinspektion zu schlecht abschneiden, d.h. wenn acht oder mehr der zurzeit 15 bewerteten Kriterien mit der schlechtesten Kategorie „schwach“ oder „eher schwach als stark“ bewertet wurden. Dies trifft bisher auf ca. 5 Prozent der Schulen zu.

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