- Niedersächsische Schulinspektion
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Niedersachsen hat als erstes Bundesland aufgrund eines Kabinettbeschlusses vom 19. April 2005 eine eigenständige flächendeckende Schulinspektion für alle Schulformen ab dem 1. Mai 2005 eingeführt. Die Niedersächsische Schulinspektion (kurz: NSchI) untersteht dem Niedersächsischen Kultusministerium und hat ihren Sitz im Schloss in Bad Iburg. Sie ist Teil der Schulaufsicht der Niedersächsischen Landesschulbehörde, aber in ihren Evaluationsaufgaben organisatorisch und personell von der Schulaufsicht im engeren Sinne getrennt. Ziel der Inspektion ist die Qualitätsverbesserung an Schulen. Die Schulinspektion wird auch als externe Evaluation bezeichnet. Sie ergänzt sich somit mit der internen Evaluation durch ein Selbstevaluationsinstrument wie beispielsweise SEIS bzw. ein umfassendes Qualitätsmanagement wie z. B. EFQM.
Zum 31. Dezember 2010 wird die NSchI aufgelöst, die Aufgaben der Schulinspektion in Niedersachsen werden ab dem 1. Januar 2011 vom Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) wahrgenommen. Diese neue Behörde entsteht durch die Zusammenführung der Nds. Schulinspektion und des Nds. Landesamtes für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS). Sitz der neuen Behörde ist Hildesheim.[1]
In die Schulinspektion werden alle öffentlichen Schulen des Landes Niedersachsen regelmäßig einbezogen auf der Grundlage eines Erlasses vom 7. April 2006. Ein erster Inspektionsdurchgang (Bestandsaufnahme) soll bis zum Jahr 2012 abgeschlossen sein. Bis zum Mai 2008 sind 40 Prozent aller niedersächsischen Schulen inspiziert worden. Das Personal der Inspektionsteams wurde durch Fortbildungen besonders qualifiziert.
Die Auswahl der zu inspizierenden Schulen erfolgt durch die NSchI nach dem Zufallsprinzip. Die Schulen können sich der Inspektion nicht entziehen, sie sind zur Mitarbeit verpflichtet und werden sechs bis acht Wochen vor dem Inspektionstermin informiert.
Die Schulinspektion einer Schule beruht im Wesentlichen auf vier Quellen der Informationsgewinnung und -bewertung:
- Daten- und Dokumentenanalyse (Jahresstatistik über vier Jahre, Schulprozessbeschreibungen, Aktivitäten der Schule, Pressespiegel u.a.)
- Unterrichtsbeobachtungen mit einheitlichen Beobachtungsbögen, deren Inhalt allen Lehrkräften bekannt gemacht wird. Nach der Inspektion werden die Bögen vernichtet.
- Interviews mit den an der Schule beteiligten Gruppen (Schulleitung, Lehrkräfte, Schülerschaft, Eltern und ggf. Betrieben bei berufsbildenden Schulen
- Schulrundgang durch die Gebäude und das Schulgelände.
Die Inspektionsteams erstellen einen schriftlichen Bericht über ihren mehrtägigen Schulbesuch, der den Schulen, dem Schulträger und der Schulaufsicht übergeben werden. Der Inspektionsbericht soll der Schule einen fundierten Hinweis für die Qualitätsverbesserung und Weiterentwicklung der schulischen Arbeit liefern. Ein öffentliches Ranking der inspizierten Schulen ist nicht vorgesehen.
Eine Nachinspektion wird durchgeführt, wenn Schulen in der Erstinspektion schlecht abschneiden, d.h. wenn acht oder mehr der zurzeit 15 bewerteten Kriterien oder mehr als zwei der vier Unterrichtskriterien mit der schlechtesten Bewertung „schwach“ oder „eher schwach als stark“ beurteilt wurden. Dies trifft bisher auf ca. 5 Prozent der Schulen zu.
Weblinks
Fußnoten
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