- Nachahmungsfreiheit
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Das Prinzip der Nachahmungsfreiheit besagt, dass Produkte, Erfindungen und Ideen von jedermann nachgeahmt werden können. Diesem Prinzip liegt die Annahme zugrunde, dass technischer Fortschritt nur möglich ist, wenn bereits bestehende Erfindungen als Grundlage oder Inspiration für neue Produkte dienen können. Gäbe es keine Nachahmungsfreiheit, so wäre der Fortschritt behindert, da bestehende Erfindungen nicht verwertet werden dürften.
Der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit findet seine Grenzen einerseits in den Schutzbestimmungen für geistiges Eigentum - hier zu nennen wären das Urheberrecht sowie das Patent-, Gebrauchs-, Geschmacksmuster- und Markenrecht - mit denen zeitlich begrenzte Verbietungsrechte erworben werden können, andererseits im Wettbewerbsrecht, insbesondere dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz stellt eine Ausnahme vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit dar.
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorie:- Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Deutschland)
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