- Nachauftragnehmer
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Ein Nachunternehmer oder Subunternehmer erbringt aufgrund eines Werkvertrages im Auftrag eines anderen Unternehmers (Hauptunternehmer) einen Teil der vom Hauptunternehmer gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung, und tritt selbigem gegenüber in Gewährleistung. Dabei kann der Hauptunternehmer von ihm einen Sicherheitsleistung im Baurecht einbehalten, bis eine endgültige Abnahme erfolgt ist.
Diese insbesondere in der Bauwirtschaft und der Logistikbranche verbreitete Unternehmereinsatzform ist anzutreffen in den verschiedenen Formen der Gelegenheitsgesellschaft. In der Reisebranche sind die einzelnen Beförderungsunternehmen, Reiseleitungen und Herbergsbetriebe als Erfüllungsgehilfen eines Reiseveranstalters eingsesetzt, und haben somit auch den Status von Subunternehmen.
Etymologie
Der lateinische Vorsilbe sub bedeutet unter oder darunter, dies ist im Hinblick auf den Status von beauftragter Firma (Subunternehmen) auf das Hauptunternehmen zu sehen, welches in der Hierarchie höher anzusiedeln ist. Ein Subunternehmer kann also nur der wirtschaftlich unabhängige, verlängerte Arm (Erfüllungsgehilfe) eines Hauptunternehmers sein. Nachunternehmer bezeichnet nicht etwa den Rechtsnachfolger eines Unternehmens, sondern eine niedrigere Hierarchiestufe.
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