- Nachlassbeschränkung
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Beschränkte Erbenhaftung ist ein Begriff aus dem Erbrecht.
Sofern im Erbfall unsicher ist, wie hoch der Verstorbene verschuldet war, gibt es die Möglichkeit die Haftung der Erben mittels Errichtung eines Inventars auf den vorhandenen Nachlass zu beschränken (§§ 1975, 1990 BGB). In diesem Fall bleibt der Nachlass rechtlich unabhängig neben dem Privatvermögen des Erben bestehen, so dass den Gläubigern des Verstorbenen für die Tilgung von dessen Verbindlichkeiten maximal mit dem vorhandenen Nachlass gehaftet wird und auf das Privatvermögen des Erben nicht zugegriffen werden kann.
Literatur
- Gerhard Ruby, Die Erbenhaftung, Band 9 der Schriftenreihe des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. (ISBN 3-933320-11-9)
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