- Nageldesign
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Unter dem Begriff Nageldesign wird die kosmetische Modifikation der menschlichen Nägel zusammengefasst. Es umfasst nur begrenzt die Maniküre und Pediküre, sondern konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Gestaltung der Nägel mit Nagellack und Nagelmodellage. Die Gestaltung der Nägel wird auch Nail-Art genannt.
Berufsbild
In Deutschland sind Tätigkeiten des Nageldesigns dem Berufsbild des „Kosmetikers“ zugeordnet (Handwerksordnung Anlage B Nr. 48) und auch Teil dieses Ausbildungsberufs.[1]. Darüber hinaus gibt es den „Nageldesigner/in“ als Weiterbildung nach der Handwerksordnung (HwO). Die Regelung der Weiterbildungsprüfung erfolgt durch die Handwerkskammern.[2]
In Österreich gilt das „Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)“ als Teilgewerbe (nach der 1. Teilgewerbe-Verordnung), das aus dem Gewerbe der Kosmetiker (Schönheitspfleger) stammt. Voraussetzung zur Ausübung ist eine Abschlussprüfung im Lehrberuf Kosmetiker oder in einem verwandten Lehrberuf und eine mindestens einjährige fachliche Tätigkeit.[3]
Berufsständische Körperschaft
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellt das Nageldesign eine Spezialisierung auf einen kleinen Ausschnitt des Tätigkeitsgebietes eines Kosmetikers dar, was im Fall eines Nagelstudios nicht in handwerksähnlicher Betriebsform ausgeübt werde. Damit begründe dies keine Zugehörigkeit zur Handwerkskammer.[4]
Einzelbelege
- ↑ http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=14624
- ↑ http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=77370
- ↑ http://fkmwien.at/bilder_content/Teilgewerbeverordnung%201998.pdf
- ↑ Urteil vom 29. November 2007 (Az.: 6 S 2421/05); http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE080000552&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Kategorie:- Nagelpflege
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