Debitor

  • 41Confirming — Factoring (deutsch: Forderungszession) ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient. Der Factor erwirbt die Forderungen seines Factoring Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung… …

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  • 42Factoringkredit — Factoring (deutsch: Forderungszession) ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient. Der Factor erwirbt die Forderungen seines Factoring Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung… …

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  • 43Forderungsverkauf — Factoring (deutsch: Forderungszession) ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient. Der Factor erwirbt die Forderungen seines Factoring Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung… …

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  • 44Forderungszession — Factoring (deutsch: Forderungszession) ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient. Der Factor erwirbt die Forderungen seines Factoring Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung… …

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  • 45Reverse-Factoring — Factoring (deutsch: Forderungszession) ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient. Der Factor erwirbt die Forderungen seines Factoring Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung… …

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  • 46Reverse Factoring — Factoring (deutsch: Forderungszession) ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient. Der Factor erwirbt die Forderungen seines Factoring Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung… …

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  • 47Schuld — Schuld, 1) die Urheberschaft eines Übels, insofern damit zugleich die Verpflichtung entweder zum Ersatz od. zur Erduldung eines vergeltenden Übels (einer Strafe) verbunden ist. Es liegen dabei immer entweder stillschweigend od. ausdrücklich… …

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  • 48De lege ferenda — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 49Ex aequo et bono — Traditionell werden Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen ausgedrückt. Sie sind teilweise aus der griechisch/römischen Antike überliefert, da insbesondere das deutsche Zivilrecht in wesentlichen Bereichen auf dem antiken …

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  • 50Kreditor — (lat. credere = glauben, anvertrauen ) ist umgangssprachlich der Gläubiger von Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen, der als Lieferant oder Dienstleister tätig wird und damit die Risiken eines Kreditgebers übernimmt. Komplementärbegriff… …

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