konkludentes+Handeln
71Vollmachtnehmer — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht …
72Vollmachtsmissbrauch — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht …
73Vollmachtstätigkeit — Unter einer Vollmacht versteht man die durch Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht. Inhaltsverzeichnis 1 Differenzierung von Vollmachten 2 Begründung und Widerruf der Vollmacht 3 Formvorschriften 4 Umfang der Vollmacht …
74Grundversorger — ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 36Abs. 1 S. 1 EnWG) dasjenige Energieversorgungsunternehmen in einem Netzgebiet, welches die Mehrzahl der Haushaltskunden versorgt. Häufig wird dies das örtliche Stadtwerk sein. Haushaltskunden nach… …
75Konsensethik — 1. Begriff: Obwohl die Bezeichnung K. bislang nicht terminologisch geworden ist, lassen sich eine Reihe von unterschiedlichen, gegenwärtig bedeutsamen ethischen Ansätzen subsumieren. Eine K. begründet moralische Normen auf dem Konsens bzw. der… …
76Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …
77Ablader — Der Ablader ist derjenige, der im Auftrag des Befrachters die Anlieferung der Güter zum Schiff übernimmt. Den Ablader gibt es nur nach deutschem Recht. Da international nicht zwischen Befrachter und Ablader unterschieden wird, gibt es auch keine… …
78Außerordendliche Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …
79Außerordentliche Kündigung — Der Begriff der Kündigung wird im allgemeinen Sprachgebrauch im Sinne von „(Auf)lösung“, „Aufhebung“, „Verweigerung“ oder „Entlassung“ verwendet. Der Begriff „kündigen“ hatte bis zum 18. Jahrhundert die Bedeutung „bekannt machen“ oder „kundtun“.… …
80Beerbung — Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, der im Erbfall das Vermögen des Erblassers (den Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen erhält.… …